„Um ein Kind groß zu ziehen braucht es ein ganzes Dorf!“

Diesen Satz werden frisch gebackene Mamas und Papas noch oft in ihrer Laufbahn als Eltern hören und innerlich bejahen können. Und auch wenn dieser Satz durchaus seine Berechtigung hat, schaffen es viele junge Eltern oft ganz allein, ihren Sprössling groß zu ziehen. Wer sich gerade erst an die Familienplanung macht, sollte sich aber dennoch vorab gut auf den Neuankömmling vorbereiten. Dazu gehört dann auch, Ratschläge von anderen, erfahrenen Eltern anzuhören – und gegebenenfalls auch anzunehmen. Das kann später vieles erleichtern und die eigenen Erfahrungswerte so weit wie möglich aufs Positive beschränken.
Man hört es oft: Kinder verändern das ganze Leben. Aber erst wenn der Moment gekommen ist und man in die Rolle des Elternseins hineinwächst, versteht man so richtig, was damit gemeint ist. Denn vor allem nach der Geburt gibt es eine Unmenge an Organisatorischem zu erledigen. 
Doch auch bevor der neue Erdenbürger überhaupt auf die Welt kommt, können werdende Eltern so einiges erledigen. Welche praktischen Dinge in Ihrem Haushalt auf keinen Fall fehlen dürfen und welche Termine Sie nach der Geburt unbedingt wahrnehmen sollten, lesen Sie in diesem Ratgeberbeitrag. Übrigens verfasst von einer erfahrenen zweifachen jungen Mutter. 😉
 

Diese Dinge sollten Sie VOR der Geburt beachten!

1. Eine Hebamme finden

Wer in die Kinderplanung geht, denkt oft erstmal eher kurzfristig – meist nur bis zum hoffentlich (schon bald) positiven Schwangerschaftstests. Das ist auch eigentlich richtig so, aber sobald die freudige Nachricht dann verkündbar ist (Ende des ersten Trimesters), gilt es, eine der wichtigsten Herausforderungen zu meistern: eine Hebamme finden, die Sie während der Schwangerschaft und (vielleicht) sogar bei der Geburt – und natürlich dann im Wochenbett – betreut. Die meisten Hebammen sind in der Regel weit im Voraus ausgebucht und daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich (am besten sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest) umzuschauen. 

Experten-Tipp: 
Fragen Sie in Ihrer Frauenarztpraxis nach, ob man dort eine Hebammen-Kontaktliste hat! Damit sparen Sie sich die aufwendige Suche und haben direkt einen konkreten Ansprechpartner.
 

2. Den richtigen Ort wählen

Wenn eine Schwangerschaft ohne Komplikationen und komplett normal verläuft, ist das meist ein guter Indikator dafür, dass auch die Geburt reibungslos vonstattengehen dürfte. Es bleibt daher die Frage offen, wo man die Geburt planen möchte: Ob in der Uniklinik, dem Kleinstadt-Krankenhaus, in einem Geburtshaus oder in der vertrauten Umgebung zu Hause. Sprechen Sie dafür am besten jede Möglichkeit mit Ihrem Partner und Ihrer Hebamme durch und entscheiden, womit Sie sich am wohlsten fühlen. Klar ist, dass die Natur am Ende trotz guter Planung und Wunschvorstellung ihren eigenen Weg geht. Für den Notfall sollte man daher immer auch die Möglichkeit einer weitergehenden medizinischen Versorgung in der Nähe wissen.

3. Die nötige Ausstattung anschaffen

Weniger ist mehr! Auch im Falle von Babyausstattung trifft dieser Leitsatz zu. Vieles, was man im Internet empfohlen bekommt, ist im Baby-Alltag völlig überflüssig. Trotzdem: Einige Dinge sind nötig (siehe Infobox), damit Sie sich mühelos um Ihr Kleines kümmern können.

4. Ihre Krankenkasse informieren

Damit Sie sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in den geregelten Mutterschutz gehen können, reichen Sie die von Ihrem Frauenarzt ausgestellte Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Daraufhin setzt diese sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und berechnet die Höhe des Mutterschutzgeldes.

5. Den Arbeitgeber informieren

Falls die werdende Mutter berufstätig ist, gilt es, den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen. Auch er bekommt eine Ausfertigung der oben genannten Bescheinigung vom Frauenarzt, die Sie zeitgleich mit der Kopie für Ihre Krankenkasse erhalten (s. Punkt 4). Außerdem ist es nötig, den Zeitraum nach der Geburt, Ihre Elternzeit, festzulegen und Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren. Diese müssen Sie sieben Wochen vor Anfang der Elternzeit schriftlich beantragen. Der Vater des Kindes kann in der Regel zwei Monate Elternzeit beanspruchen und den Zeitpunkt dafür – in Absprache mit dem Arbeitgeber – frei wählen.

6. Anträge besorgen und vorab ausfüllen

Damit der Bürokratieaufwand nach der Geburt so klein wie möglich bleibt, können Sie schon vor der Geburt die Anträge für Kinder- und Elterngeld sowie für die Familienversicherung ausdrucken und soweit es geht ausfüllen (mehr Infos dazu gibt’s im nächsten Abschnitt). Das spart eine Unmenge an wertvoller Zeit, die ansonsten vom Kuschelkonto abgebucht werden müsste. 

7. Bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaft anerkennen lassen

Unverheiratete Paare haben die Möglichkeit, bereits während der Schwangerschaft eine Vaterschaft anerkennen zu lassen. Das ist dann wichtig, wenn es später um das gemeinsame Sorgerecht oder um Erbschaft geht. Diese Formalie lässt sich auf dem zuständigen Jugend- oder Standesamt erledigen und muss von beiden Elternteilen bestätigt werden. Dazu braucht man die Geburtsurkunden beider Elternteile sowie deren Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis) und die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.

8. Auf Vorrat einkaufen und vorkochen

Rückt der Geburtstermin näher, wird es immer wichtiger, dass Sie sich gut auf den großen Moment und die Zeit nach der Geburt vorbereiten. Was sich wirklich lohnt: Einkäufe schon vor der Geburt erledigen und gewisse Lebensmittel auf Vorrat kaufen. Wer ein großes Gefrierfach hat, sollte dieses bis zum Rand mit vorgekochtem Essen befüllen. Aus einem einfachen Grund: Zeitmangel! Denn „mondäne“ Aktivitäten wie Kochen – oder eben Einkaufen – rauben Ihnen in den ersten Tagen und Wochen kostbare Zeit, die Sie lieber mit Ihrem neuen Sprössling verbringen wollen werden. Glauben Sie uns. Ist so!

Expertentipp:

Treiben Sie (moderaten!) Sport und halten Sie sich fit bis zum Schluss! Yoga und Schwimmen sind beispielsweise ganz hervorragende Sportarten für Schwangere. Denn: Sich auf eine Geburt vorbereiten ist ein bisschen so, wie an einem Marathon teilzunehmen. Nicht nur für den Moment der Geburt selbst, aber auch für die Zeit danach, ist ein fitter Körper hilfreich, um die Stunden des Tragens und der neuen Haltungen möglichst gut zu meistern. Manche Muskelpartien im Rücken lernt man erst als Eltern kennen. Trainieren Sie diese schon vorab und ersparen Sie sich lästige Rückenschmerzen, die gerade durch das Hochhalten von Neugeborenen entstehen können.

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Diebayerische Ratgeber Nachwuchs Checkliste

Expertentipp:

Legen Sie sich noch vor der Geburt Babykleider sowohl in Größe 56 als auch 62 zu. Das spart Zeit und erleichtert Ihnen das Leben nach der Geburt, da der Gang ins Einkaufszentrum mit einem Neugeborenen am Anfang ziemlich beschwerlich sein kann.

Alles, was Sie NACH der Geburt erledigen sollten!

Wer bald wieder zurück ins Arbeitsleben will, sollte sich schon in den ersten Monaten nach der Geburt um einen KITA-Platz bemühen (oder, wenn möglich, schon mal die Großeltern vorbereiten)! In vielen Bundesländern gibt es nämlich lange Wartelisten und es ist oft schwer einen Platz zu finden. Daher ist es ratsam, sich mit dem Angebot frühzeitig auseinanderzusetzen und sich über die Bewerbungsprozeduren der einzelnen Institutionen zu informieren.

Achtung: Fristen einhalten!

Man sollte meinen, dass frischgebackene Eltern die erste Zeit im Babyglück ausnahmslos genießen könnten. Doch nach der Geburt haben Behörden und Versicherungen einige Deadlines gesetzt, die es unbedingt einzuhalten gilt. Viele Elternpaare planen für die erste Zeit mit Baby gemeinsame freie Zeit und legen Urlaubstage um den Geburtstermin und weit darüber hinaus. Das ist auch gut so, damit sich Papa um die anstehenden Behördengänge und Antragsstellungen kümmern kann, während Mama den Nachwuchs versorgt. Denn es gibt einiges zu tun:

  • Die Geburtsurkunde sollten Sie möglichst innerhalb der ersten Woche nach der Geburt auf dem Standesamt oder direkt über das Krankenhaus beantragen.
  • Zur Beantragung des Elterngelds haben Sie bis zum Ende des 4. Monats nach der Geburt Zeit, um den Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt geltend zu machen. Wichtig: Für den Antrag benötigen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde und den Bescheid Ihrer Krankenkasse.
  • Das Kindergeld kann nur noch bis zum 6. Monat rückwirkend beantragt werden (nicht wie früher vier Jahre lang).
  • Falls Sie eine Reise planen, benötigen Sie einen Kinder-Reisepass mit biometrischem Lichtbild (macht jedes Fotogeschäft oder der Drogeriemarkt an der Ecke).
  • Bei der Krankenkasse kann direkt nach der Geburt die Familienversicherung beantragt werden.

Und außerdem: Schonen, schonen, schonen!

Noch ein letzter Rat an die werdenden Mütter: Das Wochenbett ist die Zeit der Erholung und des Wiederaufbaus, sowohl physisch als auch emotional. Man spricht nicht umsonst von sechs bis acht Wochen im Wochenbett. Diese Zeit sollten Sie sich nämlich unbedingt nehmen und im “Schongang” mit Ihrem Körper den Alltag bestreiten. Das bedeutet nicht, dass Sie so lange im Bett bleiben müssen. Wer kann, darf ruhig schon nach den ersten 14 Tagen das Bett bzw. Haus verlassen – allerdings immer noch mit vielen Pausen und bestenfalls nicht allzu lange. 
Die komplette Heilung und der Muskelaufbau dauern weitaus länger als es den meisten Frauen wohl lieb ist. Bei Überanstrengung und vorzeitiger Überlastung kann sich Genesung allerdings erheblich verzögern. Daher gilt: Legen Sie einfach oft die Beine hoch und genießen Sie die gemeinsamen Kuschelstunden im Bett oder auf dem Sofa ganz ohne schlechtes Gewissen, so lange es geht!

Und noch ein Wort zum Schluss… Freuen Sie sich!

Eltern zu werden ist eine der größten Bereicherungen im Leben. Und auch wenn dieser neue Lebensabschnitt grundlegende Veränderungen mit sich bringt, die erst einmal neu und ungewohnt – vielleicht ja sogar überwältigend – sein können, kann eine gute Vorbereitung den frisch gebackenen Mamas und Papas zu Gute kommen. Wer sich also vorab gut informiert und, wie im Artikel beschrieben, die nötigen Vorkehrungen trifft, sollte das Kapitel “Kind” getrost aufschlagen können. Und glauben Sie uns: Den Herausforderungen, die diese neue Rolle mit sich bringt, sind auch Sie ganz sicher gewachsen!