Zusatzbaustein "Corona": Ergänzende Reiserücktritts- mit Reiseabbruch-Versicherung

Mit unserer Corona-Reiseversicherung können Sie Ihre bestehende oder neue TravelProtect Reiseversicherung ergänzen. Bei der Einzelreise- bzw. bei Ihrer Jahresreiseversicherung (Standard-Tarif) können Sie den Corona-Reiseschutz als separaten Vertrag abschließen. Damit sind Sie bei vielen neuen Risiken, die durch Pandemie, Epidemie oder lokalen Infektionskrankheiten hinzukommen, abgesichert.

Im Premium-Tarif der Jahresreiseversicherung sind die Leistungen bei pandemischen bzw. epidemischen Erkrankungen automatisch integriert.

Ihr wirksamer Schutz bei

  • Anordnung einer häuslichen Isolation
  • Verweigerung von Reiseleistungen bei der Hinreise
  • Verweigerung von Reiseleistungen bei der Rückreise

Ihre Vorteile

Auf einen Blick

  • Individueller Quarantäneschutz bis 2.000 EUR oder bis 5.000 EUR wählbar
  • Erstattung von Stornogebühren, wenn Sie eine Reise nicht antreten können
  • Erstattung von nicht genutzten Hotel-Übernachtungen
  • Erstattung von Umbuchungskosten
  • Übernahme der Rückreisekosten nach Deutschland bei vorzeitiger Rückkehr von der Reise
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Weltweiter Schutz
  • Versicherungsschutz auch bei Reisen in Gebiete, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht
  • Reduzierung der Versicherungsprämie

Fairer Hinweis

Kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. So besteht u.U. kein Versicherungsschutz

  • behördlich angeordneten regionalen oder überregionalen Quarantänemaßnahmen
  • Kontakt- bzw. Ausgangssperren
  • Reisen, für die vor Reisebeginn eine coronabedingte Reisewarnung besteht (gilt für das Reiseland oder die Reiseregion)

FAQ Corona Reiseversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Reiseversicherung auswählen.

Was ist bei der Corona-Reiseversicherung versichert?

Der Corona-Reiseversicherung schütz Sie vor den Folgekosten bei Reiserücktritt oder Abbruch, wenn Sie die Reise aufgrund eines Verdachts einer Infektion oder einer bestätigten Infektion mit einer isolationspflichtigen Erkrankung, absagen müssen. 

  • Anordnung einer Isolation
  • Verweigerung von Reiseleistungen bei der Hinreise
  • Verweigerung von Reiseleistungen bei der Rückreise

Wann erhalten Sie eine Leistung aus der Corona-Reiseversicherung?

Mit der Quarantäne-Situation haben Sie einen Anspruch auf die Leistungen der Corona-Reiseversicherung. Die Quarantäne muss:

  • von offizieller Seite angeordnet werden
  • die Anordnung auf gesetzlichen Grundlagen erfolgen
  • eine privater, häuslicher Isolation sein

Wie kann die Corona-Reiseversicherung gebucht werden?

Mit bestehender TravelProtect Reiseversicherung

Wenn Sie bereits eine Einmalreiseversicherung haben, können Sie den Zusatzschutz bis 30 Tage vor Antritt der Reise ergänzen. Geben Sie dazu einfach Ihre Reisedaten und die Versicherungsnummer des bestehenden Vertrags bei Abschluss an. Dies gilt auch für Jahresversicherungen, die vor dem 15.11.2021 abgeschlossen wurden.

Hier geht's zum Zusatzschutz 

Ohne bestehende Reiseversicherung

Besteht noch kein Reiseschutz bei TravelProtect, benötigen Sie zunächst den grundlegenden Reiseschutz. Wählen Sie hier zwischen der Einmal-Reiseversicherung und dem Jahres-Reiseschutz in den Tarifen Standard und Premium.

Hier geht's zum grundlegenden Reiseschutz 

Sie haben sich für eine Einmalversicherung oder für den Standardtarif des Jahresschutzes entschieden?

Sobald Sie die Unterlagen Ihres Reiseschutzes erhalten haben, können Sie direkt im Anschluss die Corona-Reiseversicherung dazu buchen. Die Reiseversicherung sollte sowohl für den grundlegenden Schutz, als auch für den Zusatzschutz, bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Wenn Sie die Jahresversicherung im Premium-Tarif abgeschlossen haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Hier sind die Leistungen bei epidemischen und pandemischen Erkrankungen bereits enthalten.

Last-Minute-Reise
Schließen Sie den grundlegenden Reiseschutz und/oder den Zusatzschutz einfach am gleichen Tag Ihrer Reisebuchung ab.

Wie lange gilt der Zusatzschutz?

Der Zusatzschutz ist eine einmalige Reiseversicherung. Sie läuft automatisch mit Ende des Urlaubs aus. Eine Kündigung ist daher nicht notwendig.

Die Hauptreiseschutz bleibt unverändert.

Wie lange darf eine versicherte Reise dauern?

Der Schutz der Corona-Reiseversicherung besteht für eine Reisedauer von max. 52 Tagen am Stück.

Für wen ist die Corona-Reiseversicherung sinnvoll?

Die Corona-Reiseversicherung kann für alle Reisenden sinnvoll sein, die Ihre Reiserücktrittsversicherung oder Ihre Jahresversicherung (Standard-Tarif) um Leistungen bei pandemischen und epidemischen Erkrankungen ergänzen möchten.

Egal ob Sie eine Städtereise, Rundreise oder Strandurlaub buchen. Mit unserem Corona-Reiseschutz sind Sie auf allen Reisen passend abgesichert. 
Auch bei Geschäftsreisen, auf denen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Kosten selbst tragen, sind wir für Sie da.

Bleiben Sie am Ball!

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