Wichtiger Hinweis:

Leider ist es noch nicht möglich, einen Unfallschaden online zu melden, da wir für die Schweigepflichtentbindung Ihre Unterschrift benötigen. Wir arbeiten aktuell an einer Lösung. 

So können wir den Unfallschaden schneller für Sie bearbeiten:

Senden Sie uns bitte folgende Unterlagen möglichst vollständig. Die folgenden Hinweise erleichtern Ihnen das Ausfüllen.

Unfallschadenanzeige:

  • bitte vollständig ausfüllen und Unterschriften des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin und der verletzten Person nicht vergessen

Schweigepflichtsentbindungserklärung:

  • von der verletzten Person unterschrieben:
    Bitte kreuzen Sie an, ob Sie Variante I oder II wünschen. Variante I reduziert den Schriftwechsel und beschleunigt die Bearbeitung.

Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld:

  • falls Unfallkrankenhaustagegeld mitversichert ist, senden Sie bitte ein Attest mit Diagnose über die Dauer der stationären Behandlung oder eine Kopie des Entlassungsbriefs.
  • Sie können sich aber auch in der Unfallschadenanzeige unter Punkt 4.5 die stationäre Behandlung ärztlich mit Diagnose und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin bestätigen lassen.

Invalidität:

  • um Invaliditätsleistungen geltend zu machen, informieren wir Sie gesondert, nachdem wir Ihre Schadenanzeige erhalten und den Schaden geprüft haben. In unserem Schreiben informieren wir Sie dann über den genauen Ablauf und die Fristen zur Anmeldung eines möglichen Dauerschadens.

Zahnschäden:

  • falls in Ihrem Vertrag Zahnschäden versichert sind, senden Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes oder der Zahnärztin zu, in welchem bereits der Krankenkassenanteil berücksichtigt ist. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung / Beihilfe ist zur Vorleistung verpflichtet.

Bergungskosten:

  • bei Bergungskosten senden Sie uns bitte eine Bestätigung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung / Beihilfe über die geleisteten Zahlungen oder ggf. die Ablehnung. Die Krankenversicherung ist zur Vorleistung verpflichtet.

Wichtigste Unfallleistungsarten - individuell versicherbar:

Invaliditätsleistung

Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Fristen der Anmeldung sind je nach Bedingungswerk unterschiedlich. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. 


Anmeldung Dauerschaden: Ein kurzer Anruf im Kundenservicecenter der Bayerischen unter +49 89 6787 7777 oder per E-Mail an schaden@diebayerische.de und wir versenden ein Formular zur Anmeldung des Dauerschadens. Das Formular kann generell von jedem Arzt oder jeder Ärztin ausgefüllt werden. Die Konsultation eines Facharztes oder einer Fachärztin ist von Vorteil, da das Attest eines Hausarztes oder einer Hausärztin in Spezialfällen meist nicht ausreicht. 

Krankenhaustagegeld

Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung. Zahlungsdauer je nach Bedingungswerk unterschiedlich. 

Senden Sie bitte ein Attest mit Diagnose über die Dauer der stationären Behandlung oder eine Kopie des Entlassungsbriefs.
 

Genesungsgeld

Dieses wird immer nur bei einem stationären Aufenthalt gezahlt. Je nach Bedingungswerk werden die Beträge gestaffelt, die Zahlungsdauer ist  je nach Bedingungswerk unterschiedlich.

Todesfallleistung bei Unfalltod

Bitte senden Sie die Sterbeurkunde, die von den Hinterbliebenen unterschriebene Schadenanzeige und Schweigepflichtentbindungserklärung ein. Des Weiteren Informationen, welcher Arzt oder welche Ärztin den Tod festgestellt hat und falls eingeschaltet, die Adresse und das Aktenzeichen der zuständigen Polizeidienststelle.

Kosmetische Operationen, auch an Zähnen (Schneide- und Eckzähne)

Bitte senden Sie den Heil- und Kostenplan der Zahnarztpraxis ein, in dem der Krankenkassenanteil berücksichtigt ist  – die Krankenkasse bzw. die Haftpflichtversicherung eines möglichen „Verursachers oder einer Verursacherin“ ist zur Vorleistung verpflichtet.

Bergungskosten

Bitte senden Sie eine Bestätigung der Krankenkasse über die erfolgten Zahlungen oder die Ablehnung ein. Die Krankenkasse ist zur Vorleistung verpflichtet.

FAQ Unfallschäden

Sie fragen, wir antworten.

Reicht eine formlose Schadenmeldung aus?

Wir benötigen immer eine Unfallschadenanzeige. Sie können den Schaden formlos, unter Angabe der verletzten Person und Unfalltag melden. Wir versenden die Schadenanzeige dann gerne an den Kunden oder an die Kundin. 

Reicht die Schadenanzeige meines Vermittlers oder meiner Vermittlerin aus? Muss diese überhaupt unterschrieben werden?

Die Schadenanzeige muss immer vom Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin sowie von der verletzten Person unterschrieben werden.

Wie lange kann ein Dauerschaden geltend gemacht werden?

Das hängt vom jeweiligen Produkt und Bedingungswerk ab. Bitte beachten Sie die Fristen. 

Wie muss der Dauerschaden geltend gemacht werden?

Ein kurzer Anruf im Schadenservice der Bayerischen unter +49 89 6787 7777, oder per E-Mail schaden@diebayerische.de und wir versenden ein Formular zur Anmeldung des Dauerschadens. Dieses kann generell von jedem Arzt oder jeder Ärztin ausgefüllt werden. Die Konsultation eines Facharztes ist von Vorteil, da die Expertise eines Hausarztes oder einer Hausärztin in Spezialfällen meist nicht ausreicht.

Kann die Frist zur Anmeldung des Dauerschadens verlängert werden?

Es ist keine Verlängerung möglich.

Wann ist die Frist gewahrt?

Sobald die ärztliche Bestätigung des Dauerschadens uns innerhalb der Frist zugestellt wurde.

Wie lange kann eine Verschlechterung der Unfallfolgen geltend gemacht werden?

Bis zum Ablauf des 3. Unfalljahres und bei Kindern bis zum Ablauf des 5. Unfalljahres. Bitte beachten Sie die Frist zur Meldung des Dauerschadens.

Wie kann die Verschlechterung geltend gemacht werden?

Formlos, mit einer kurzen ärztlichen Bestätigung, dass auf Grund des Unfalls eine Verschlechterung der Unfallfolgen eingetreten ist.

Wie kann das Unfallkrankenhaustagegeld beantragt werden?

Bitte ein Attest mit Diagnose über die Dauer der stationären Behandlung einreichen.

Warum fordern wir erst Unterlagen bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an, bevor wir eine Nachuntersuchung in Auftrag geben?

Für eine umfangfreiche gutachterliche Einschätzung benötigt der Gutachter oder die Gutachterin alle wichtigen ärztlichen Befunde.

Kann ich selber einen Gutachter oder eine Gutachterin auswählen/vorschlagen?

Die Auswahl erfolgt immer von der Versicherungsgesellschaft.

Wie erfolgt die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter?

Die Auswahl erfolgt immer von der Versicherungsgesellschaft. Die Bayerische beauftragt ausschließlich neutrale und unabhängige Gutachter oder Gutachterinnen. Diese befinden sich in der Nähe der versicherten Person. Die Reisekosten und Verdienstausfall werden von der Bayerischen übernommen.