Vorsorge
Riester-Rente
Zum Ausgleich der Rentenlücke unterstützt der Staat alle Arbeitnehmer, Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst beim Aufbau ihrer privaten Zukunftsvorsorge.
- kostenloses Angebot erstellen lassen
Ihre Vorteile
- Finanzielle Entlastung durch staatliche Förderung
- Beiträge können in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden
- Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Sicherheit) während der Ansparzeit
- Hohe Rendite-Chancen an der Börse
- Professionelles Anlage- und Ablaufmanagement
- Auszahlung einer lebenslang garantierten Rente
- Keine Gesundheitsprüfung
Staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge
Um die volle Förderzulage zu erhalten, sollten Sie mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres - abzüglich der Zulagen - in einen staatlich geförderten Vorsorge-Vertrag einzahlen. Ihre Beiträge werden dann bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro gefördert.
Nur Ihre monatlichen Eigenbeiträge zahlen Sie selbst, die staatliche Zulage wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nach Antragstellung Ihrem begünstigten Vertrag gutgeschrieben.
Mindestdauer
Diese Altersvorsorge muss laut Gesetz mindestens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres bestehen, um die staatliche Förderung zu erhalten.Informationen zur Transparenzverordnung
Die EU-Offenlegungsverordnung (auch bekannt unter dem Namen „Transparenzverordnung“) hat das Ziel, die Transparenz bei nachhaltigen Finanzanlageprodukten und die Förderung der Langfristigkeit bei Finanz-& Wirtschaftstätigkeiten zu erhöhen.
Informationen zu den ESG-Kriterien finden Sie in der folgenden Übersicht.
Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "Riester-Rente"
Fairer Hinweis
Kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. So bietet die Riester-Rente ZUKUNFT z.B. hohe Renditechancen durch Beteiligung an der Börse. Eine Verzinsung der eingezahlten Beiträge ist nicht garantiert. Wir informieren Sie gerne.Zusätzliche Sicherheit
Höchststandsgarantie
Die Höchststandsgarantie sichert den Wert Ihrer Altersvorsorge regelmäßig ab: Während der Ansparphase werden einmal jährlich 80 % des Guthabens inklusive der erzielten Kursgewinne an der Börse abgesichert. Ist der Betrag zum Stichtag höher als die bisherige Garantie, erhöht sich das Garantieniveau. Da für den jeweiligen Vermögensstand dann ein Sicherheitsnetz aufgespannt wurde, kann der Wert zum Rentenbeginn auch nur noch steigen oder im schlechtesten Fall gleich bleiben.
Beitragserhalt-Garantie
Die Beitragserhalt-Garantie der Bayerischen stellt außerdem sicher, dass zu Rentenbeginn mindestens 100 % Ihrer eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
FAQ Riester-Rente
Welche Zulagen und Steuervorteile gibt es?
Die Grundzulage beträgt pro Person 175 Euro.
Pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine Zulage von 185 Euro und für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren sind, 300 Euro.
Berufseinsteiger erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Bei Verheirateten steht jedem Ehegatten die Grundzulage gesondert zu, sofern beide Ehepartner pflichtversichert sind. Hat nur ein Ehepartner Anspruch auf Förderung, geht der andere nicht leer aus, wenn für diesen ein eigener Fördervertrag besteht.
Wie bekomme ich Geld vom Staat?
Ihre staatliche Zulage wird vom Zulagenamt direkt auf Ihren Vorsorge-Vertrag überwiesen und reduziert ihren Eigenbeitrag deutlich. Zusätzlich können Sie einen Sonderausgabenabzug bei der Steuer erhalten. Ob Sie beim steuerlichen Sonderausgabenabzug einen größeren Steuervorteil haben, prüft das Finanzamt im Nachhinein bei Ihrer Einkommensteuererklärung. Ist das der Fall, gibt es zusätzlich eine Steuererstattung für Sie.
Habe ich Anspruch auf Riesterförderung?
Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, hat Anspruch auf Förderung. Dazu gehören Arbeitnehmer, Auszubildende, nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben. Auch Beamte haben Anspruch auf Förderung.
Kann ich auch sofort Steuern sparen?
Ja. Die Beiträge für Ihre geförderte Altersvorsorge werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Erst Ihre späteren Rentenzahlungen unterliegen der Steuer. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen.
Muss ich immer mindestens 4 % meines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen?
Selbstverständlich können Sie auch weniger ansparen. Allerdings wird Ihre private Altersvorsorge dann auch entsprechend weniger gefördert, das bedeutet, Sie erhalten eine geringere Zulage.
Wie flexibel ist die Riester-Rente?
Neben dem Abbau bürokratischer Hürden wie z.B. durch die Einführung des neuen Dauerzulagenantrags wurde die Riester-Rente zwischenzeitlich noch flexibler gestaltet:
Bis zu 30 % des Kapitals können Sie sich zu Rentenbeginn in einer Summe auszahlen lassen.
Kaufen Sie z.B. ein Eigenheim, so können Sie vorübergehend auf das eingezahlte Kapital zurückgreifen.