Ratgeber
Nachhaltige Altersvorsorge: Was Sie bei der Auswahl beachten sollten
Nachhaltigkeit und Altersvorsorge, geht das wirklich zusammen? Zwischen Artikel-8-Fonds, Rentenlücke und Riester-Nachfolge ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Wir zeigen Ihnen, wie nachhaltige Altersvorsorge gelingen kann.
Kurz zusammengefasst
- Eine nachhaltige Altersvorsorge ist eine Vorsorgelösung, bei der das eingezahlte Geld in Anlagen fließt, die ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigen.
- Was ein Anbieter unter Nachhaltigkeit versteht, ist nicht einheitlich geregelt. Die Einstufung nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keinen Blick in die Produktunterlagen.
- Planen Sie zuerst Ihren Bedarf und erst danach die Nachhaltigkeitsausrichtung. Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie im Alter brauchen, und dem, was Sie voraussichtlich erhalten.
- Bei fondsgebundenen Produkten tragen Sie das Anlagerisiko. Der Wert Ihrer Anlage schwankt und Verluste sind möglich.
Was bedeutet eine nachhaltige Altersvorsorge?
Eine nachhaltige Altersvorsorge ist eine Vorsorgelösung, bei der das eingezahlte Geld in Anlagen fließt, die ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigen. Das Ziel bleibt dasselbe wie bei jeder Altersvorsorge, nämlich die Versorgung im Ruhestand. Hinzu kommt die Frage, wohin das Geld während der Ansparphase fließt.
Wer seine Altersvorsorge an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten möchte, kann zwischen verschiedenen Stufen wählen. Anbieter legen unterschiedliche Kriterien an, und nicht jedes als nachhaltig beworbene Produkt schließt dieselben Branchen aus. Manche Produkte verzichten lediglich auf einzelne Bereiche wie geächtete Waffen, andere berücksichtigen darüber hinaus soziale Kriterien wie Arbeitsbedingungen in der Lieferkette.
Wie hoch ist meine Rentenlücke und wie berechne ich sie?
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen den finanziellen Mitteln, die Sie im Ruhestand benötigen, und der gesetzlichen Rente, die Sie voraussichtlich erhalten. Sie zu kennen ist der erste Schritt jeder Vorsorgeplanung.
Die gesetzliche Rente reicht regelmäßig nur als Grundabsicherung. In vielen Fällen reicht sie zur vollständigen Absicherung im Rentenalter nicht aus.
Eine erste Orientierung gibt die Renteninformation, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie zeigt auf Basis aktueller Beiträge eine unverbindliche Brutto-Hochrechnung Ihrer künftigen Altersvorsorge.
Wir empfehlen, die gespeicherten Zeiten und Angaben regelmäßig zu kontrollieren. Bei Fehlern oder Lücken sollten Sie sich direkt bei der Deutsche Rentenversicherung melden. Freiberuflerinnen und Freiberufler erhalten entsprechende Informationen von ihrem berufsständischen Versorgungswerk.
Warum Sie die Inflation einrechnen sollten
Die Inflation senkt die Kaufkraft Ihrer künftigen Rente. Wer sie nicht einrechnet, unterschätzt seine Rentenlücke deutlich.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Beträgt Ihre voraussichtliche Rente heute 800 EUR im Monat, entspricht dieser Betrag bei einer durchschnittlichen Inflation von zwei Prozent in 20 Jahren einer Kaufkraft von rund 538 EUR. Benötigen Sie heute 1.000 EUR monatlich, um Ihren Lebensstil zu halten, sind dafür in 20 Jahren rund 1.486 EUR nötig. Die Rentenlücke beträgt in diesem Beispiel ohne Berücksichtigung der Inflation 200 EUR, unter Einbezug der Inflation dagegen rund 948 EUR. (Das Beispiel unterstellt eine durchschnittliche Inflation von zwei Prozent pro Jahr. Die tatsächliche Inflation kann höher oder niedriger ausfallen. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Prognose.)
Rentenlücke in vier Schritten berechnen
- Schätzen Sie Ihren monatlichen Bedarf im Alter zum heutigen Preisniveau.
- Rechnen Sie diesen Bedarf auf das Preisniveau zum Rentenbeginn hoch.
- Informieren Sie sich über die voraussichtliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rente.
- Rechnen Sie auch Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente auf die Kaufkraft zum Rentenbeginn um.
Aus der Differenz zwischen Bedarf und Rentenhöhe ergibt sich Ihre voraussichtliche Rentenlücke.
Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für mich?
Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Sie lohnt, hängt vor allem davon ab, wie stark sich Ihr Arbeitgeber beteiligt, welche Kosten der Vertrag hat und welche Leistungen Sie später erhalten. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht.
Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres künftigen Bruttogehalts in eine bAV umzuwandeln. Dieses Verfahren heißt Entgeltumwandlung. Innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen bleiben die Beiträge in der Ansparphase steuer- und teilweise sozialabgabenfrei. Bei tarifvertraglich geregeltem Entgelt kann eine Entgeltumwandlung allerdings davon abhängen, ob der Tarifvertrag sie vorsieht oder zulässt.
Welcher Arbeitgeberzuschuss ist vorgeschrieben?
Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zahlen – allerdings nur, soweit er durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Für entsprechende Neuvereinbarungen gilt diese Regelung seit 2019, für ältere Vereinbarungen grundsätzlich seit 2022. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig stärker oder finanzieren die betriebliche Altersvorsorge sogar vollständig. Fragen Sie deshalb im Personalbereich nach, welche Regelung in Ihrem Unternehmen gilt.
Wann ist eine betriebliche Altersvorsorge besonders attraktiv?
Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich besonders lohnen, wenn:
- Ihr Arbeitgeber die Altersvorsorge vollständig oder zu einem wesentlichen Teil finanziert.
- Ihr Arbeitgeber deutlich mehr als den gesetzlichen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leistet.
- der Vertrag niedrige Kosten und gute Leistungen bietet.
- Sie bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage voraussichtlich lange genug im Unternehmen bleiben, damit die Ansprüche unverfallbar werden.
Je höher die Beteiligung Ihres Arbeitgebers, desto eher kann sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) auch im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge rechnen.
Welche Nachteile sollten Sie kennen?
Finanziert Ihr Arbeitgeber die Betriebsrente vollständig oder überwiegend selbst, ist das für Sie in der Regel besonders vorteilhaft. Bei einer Entgeltumwandlung aus dem eigenen Bruttogehalt sollten Sie dagegen genauer rechnen.
- Steuern und Sozialabgaben im Alter: Die späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind grundsätzlich zu versteuern. Sind Sie im Ruhestand gesetzlich krankenversichert, können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
- Möglicherweise niedrigere gesetzliche Rente: Für sozialversicherungsfrei umgewandelte Gehaltsbestandteile zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch kann Ihre spätere gesetzliche Rente etwas niedriger ausfallen.
- Weniger Flexibilität bei einem Arbeitgeberwechsel: Ein bestehender Vertrag lässt sich nicht immer unverändert beim neuen Arbeitgeber fortführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das angesparte Kapital übertragen werden; häufig bleibt die bisherige Anwartschaft aber auch beim alten Versorgungsträger bestehen.
- Kosten und Rendite: Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Garantiekosten können die Rendite schmälern. Deshalb sollten Sie nicht nur auf den Steuervorteil und den Arbeitgeberzuschuss achten, sondern auch auf die Vertragskosten und die erwartete Leistung. Ob sich eine Entgeltumwandlung für Sie rechnet, hängt daher unter anderem von Ihrem Einkommen, dem Arbeitgeberzuschuss, den Vertragskosten, der Laufzeit und Ihrer späteren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation ab.
Welche Beiträge fallen auf die Betriebsrente an?
Sind Sie als Rentnerin oder Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, gelten für Betriebsrenten besondere Regeln. Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag. Dieser beträgt im Jahr 2026 197,75 EUR (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge, Stand 09/2026) monatlich und wird regelmäßig angepasst. Liegt Ihre Betriebsrente über diesem Betrag, fallen Krankenversicherungsbeiträge grundsätzlich nur auf den Teil an, der den Freibetrag übersteigt.
In der Pflegeversicherung gilt dagegen kein entsprechender Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Wird diese überschritten, können Pflegeversicherungsbeiträge auf den gesamten beitragspflichtigen Versorgungsbezug anfallen.
Bleibt mir die Betriebsrente bei einem Jobwechsel erhalten?
Das hängt davon ab, wie Ihre betriebliche Altersvorsorge finanziert wird.
Bei Entgeltumwandlung:
Die aus Ihrem eigenen umgewandelten Gehalt aufgebauten Ansprüche sind grundsätzlich sofort unverfallbar. Sie bleiben Ihnen also auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten. Das gilt grundsätzlich auch für den dazugehörigen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss.
Bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen:
Hier gelten gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen. Für neuere Zusagen bleibt die Anwartschaft grundsätzlich erhalten, wenn die Versorgungszusage beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden hat und Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben. Für ältere Zusagen können Übergangsregelungen gelten. Ob ein bestehender Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt oder das Versorgungskapital übertragen werden kann, hängt vom jeweiligen Durchführungsweg und den konkreten Vertragsbedingungen ab. Klären Sie dies möglichst vor einem Arbeitgeberwechsel.
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge nachhaltig gestalten?
Ob Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten können, hängt davon ab, welchen Durchführungsweg und welche Fondsauswahl Ihr Arbeitgeber anbietet. Nicht jeder Anbieter betrieblicher Altersvorsorge stellt Fonds bereit, die ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigen.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Durchführungswege und welche Fondsauswahl in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.
Welche Möglichkeiten habe ich in der privaten Altersvorsorge?
In der privaten Altersvorsorge stehen Ihnen unter anderem die fondsgebundene Rentenversicherung, die klassische Rentenversicherung und die steuerlich geförderte Basisrente zur Verfügung. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Einkommenssituation, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Typischerweise können Sie zwischen den folgenden Versicherungsprodukten für die private Altersvorsorge wählen:
- Fondsgebundene Rentenversicherung: Ihre Beiträge werden in Fonds angelegt. Sie haben Renditechancen, tragen aber auch das Anlagerisiko.
- Klassische Rentenversicherung: Sie erhalten eine garantierte Rente. Die Renditechancen sind dafür geringer.
- Basisrente, auch Rürup-Rente genannt: steuerlich geförderte private Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Menschen mit hohem zu versteuerndem Einkommen interessant sein kann. Die Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge steuerlich geltend gemacht werden. Das angesparte Kapital ist nicht frei verfügbar und wird im Ruhestand grundsätzlich ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
Bei allen fondsgebundenen Varianten gilt: Sie tragen das Anlagerisiko. Der Wert Ihrer Anlage schwankt und kann auch unter die Summe Ihrer Einzahlungen fallen.
Woran erkenne ich, ob ein Produkt Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt?
Einen ersten Anhaltspunkt gibt die Einstufung nach der Offenlegungsverordnung. Sie unterscheidet zwischen Artikel-8- und Artikel-9-Produkten.
- Artikel 8 bedeutet, dass ein Fonds ökologische oder soziale Merkmale bewirbt.
- Artikel 9 bedeutet, dass ein Fonds eine nachhaltige Investition zum Ziel hat.
Die Einstufung nach Artikel 8 sagt also noch nicht, dass ein Fonds ausschließlich in nachhaltige Anlagen investiert. Sie sagt, dass er entsprechende Merkmale bewirbt. Welche Merkmale das im Einzelnen sind und wie sie gemessen werden, steht in den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zum jeweiligen Fonds.
So gehen Sie vor:
- Legen Sie fest, welche Branchen oder Geschäftsfelder für Sie ausgeschlossen sein sollen.
- Nennen Sie diese Kriterien im Beratungsgespräch bei der Abfrage Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen.
- Lesen Sie die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen und das Basisinformationsblatt des Produkts.
- Vergleichen Sie neben der Nachhaltigkeitsausrichtung auch die Kosten und die Flexibilität des Vertrags.