15 € Amazon Gutschein für Ihre Treue

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns weiterhin als Kunde oder Kundin erhalten bleiben. Als kleines Dankeschön für Ihre weitere Treue erhalten Sie bei Rückzug Ihrer Kündigung einen Amazon Gutschein in Höhe von 15 EUR.

Ihre Kündigung können Sie über den QR-Code auf Ihrem Kündigungsschreiben wieder zurück ziehen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, erhalten Sie den Amazon Gutschein per E-Mail.

Mögliche Nachteile nach Kündigung

  • Im Vergleich geringerer Leistungsumfang
    Bei einer Zusatzversicherung sind nicht nur die Kosten wichtig, sondern auch Leistung und Service. Bevor Sie Ihre aktuelle Versicherung kündigen, sollten Sie alle Aspekte gründlich vergleichen. Besondere Leistungen wie unser Baustein ZAHN Sofort, Bleaching oder Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene könnten wegfallen.
  • Beschränkte Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
    Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine Grundversorgung, die oft nicht alle Kosten abdeckt. Hohe Zahnersatz-Rechnungen und Mehrkosten für hochwertige Zahnfüllungen müssen Sie größtenteils selbst tragen. Auch bei prophylaktischen Maßnahmen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise.
  • Einschränkungen bei erneutem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
    Ein neuer Vertrag könnte teurer sein, da mit zunehmendem Alter die Beiträge steigen und Ihr gesundheitliches Risiko zunimmt. Bei einem Neuabschluss müssen Sie möglicherweise mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder Antragsablehnungen rechnen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat.
  • Wartezeiten bei neuer Versicherung
    Bei einem Neuabschluss einer Zahnzusatzversicherung sind oft in den ersten Versicherungsjahren Beschränkungen zu beachten, die zu Beginn nur eingeschränkten Versicherungsschutz bieten. Diese Wartezeiten und Leistungsstaffelungen müssen erneut durchlaufen werden.

Ihre Alternativen zur Kündigung

Eine Kündigung ist nicht immer die beste Lösung und kann Nachteile bei einem neuen Anbieter mit sich ziehen. Generell empfiehlt es sich mit uns über Ihren Fall zu sprechen.

Hier können Sie direkt einen Termin mit uns vereinbaren

Mögliche Lösungen können z.B. sein: 

  • Beitragssenkung durch Reduzierung von Leistungen,
  • Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif,
  • Umstellung der Zahlweise, z.B. von jährlich auf monatlich,
  • Anpassung des Vertrags an Ihre Lebenssituation, z.B. bei Familienzuwachs.

Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot.

Tarif der Zahnzusatzversicherung bei uns wechseln?

Bevor Sie eine Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen, sprechen Sie uns an und lassen Sie uns über einen Wechsel in einen anderen Tarif sprechen. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung: ⇒ Hier können Sie uns kontaktieren

So können wir Ihren Versicherungsschutz an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen und Sie profitieren von den Leistungen oder den Preis, den Sie sich wünschen.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Kunde erhalten bleiben

Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene

In den Tarifen Komfort und Prestige sind kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Erwachsene ebenfalls abgedeckt.

Erstattung und Leistungsbearbeitung

  • Sofortschutz mit 100 % für Zahn­reinigung, Pro­phylaxe und Zahn­behandlung.
  • Top-Leistungen auch für Zahn­ersatz bis zu 100 %.
  • Mit Bleaching, Angst- und Schmerz­ausschaltung, Aufbiss-Schienen und Inno­vations­garantie.
  • Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene 

Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung ist in jedem Tarif inklusive – jedes Jahr.

Zahn Prestige der Bayerischen: Testsieger bei Stiftung Warentest Ausgabe 8/2024 Levelnine Rating ZAHN Komfort Levelnine Rating ZAHN Prestige

Wir konnten Sie leider nicht überzeugen und Sie möchten trotzdem kündigen?

Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung dennoch kündigen möchten, sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Kündigungsfrist einhalten:
    Eine ordentliche Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit des Vertrags möglich. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres.
    Eine außerordentliche Kündigung können Sie aus formalen Gründen, wie z.B. bei Beitragsanpassung oder Leistungsminderung, vornehmen. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungs­mitteilung kündigen.
  2. Form der Kündigung:
    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und die eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers beinhalten. Ebenfalls müssen die Versicherungsnummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum enthalten sein.
    Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eingeht. 
  3. Bestätigung anfordern:
    Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung finden Sie unter auf der Informationsseite zu Kündigungen.

Bleiben Sie am Ball!

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