Was ist die KIG-Einstufung?

Die Einstufung in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) ist entscheidend dafür, ob gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung übernehmen. Die KIG-Einstufung wird durch den Kieferorthopäden bzw. die Kieferorthopädin vorgenommen.

Die KIG-Stufen bestehen aus einem Buchstaben und einer Zahl und geben Auskunft über die Art und die Schwere eines Befundes. Dabei steht der Buchstabe für die Art des Befundes, z.B. Zahnunterzahl (U) oder Platzmangel (P). Anhand der Zahlen 1 bis 5 wird die Schwere des jeweiligen Befundes angegeben. 

Warum brauche ich eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Schiefe Zähne können nicht nur optisch als störend empfunden werden, sondern auch ein medizinisches Problem darstellen.

Doch Fehlstellungen der Zähne können bei Kindern und Erwachsenen meist nur durch eine teure kieferorthopädische Behandlung behoben werden.

Bei Kindern und Jugendlichen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur, wenn eine "ausgeprägte Fehlstellung" (KIG 3 oder höher) vorliegt und leistet lediglich eine Basisversorgung. In der Regel müssen die Eltern für die Kieferorthopädie einen Teil der Kosten tragen.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 Prozent der kieferorthopädischen Behandlungskosten

Bei Patienten über 18 Jahren deckt die gesetzliche Krankenkassenversicherung (GKV) die Behandlungskosten für eine Korrektur von Zahnfehlstellungen nur in seltenen Ausnahmefällen.

Erwachsene sollten deshalb bei den Zahnzusatz-Tarifen genau hinschauen, denn viele Zahnzusatzversicherungen decken kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsen meist ausschließlich infolge von Unfällen oder schweren Erkrankungen ab. Anders ist es bei der Bayerischen: Bei unserer Zahnzusatzversicherung ist dies keine Voraussetzung für eine Leistung.

Leistungen für Kinder

Kieferorthopädie für Kinder

Diebayerische Kieferorthopaedie Kind

Eine kieferorthopädische Behandlung bei Kinder und Jugendlichen ist keine Seltenheit: Immerhin 50 Prozent der Heranwachsenden in Deutschland benötigen einen Korrektur ihrer Zahnfehlstellungen. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen - und auch nicht für alle Leistungen, die ein Kind eventuell benötigt, zahlen, kommen auf Eltern häufig hohe Kosten im vierstelligen Bereich zu.

Entscheidend für die Kostenübernahme durch die Kasse ist die kieferorthopädische Indikationsgruppe (meist KIG abgekürzt). Über die KIG werden Zahnfehlstellungen in fünf Gruppen eingeteilt, von "leicht" (KIG 1) bis "extrem stark ausgeprägt" (KIG 5). Leidet ein Kind unter leichten bis mäßigen Fehlstellungen (KIG 1 und 2), zahlt die gesetzliche Versicherung nicht, auch wenn eine Korrektur sogar aus medizinischer Sicht zu empfehlen wäre. Erst ab einer "ausgeprägten Fehlstellung" übernimmt die Kasse zunächst 80 Prozent der Kosten. Den Rest tragen die Eltern als Eigenanteil, der nur dann von der Krankenkasse erstattet wird, wenn ein Abschluss der Behandlung ärztlich bestätigt wurde. Im Falle eines Behandlungsabbruchs erhalten die Erziehungsberechtigten keine weitere Kostenerstattung.

Eine gute Zahnzusatzversicherung, die kieferorthopädische Leistungen für Kinder einschließt, deckt nicht nur Maßnahmen bei leichten und stärkeren Fehlstellungen ab, sondern übernimmt auch für höherwertige "unsichtbare" Zahnspangen mit Lingual- oder Invisaligntechnik die Kosten.

Zahnzusatzversicherung mit Zahnspange für Kinder

Zahnfehlstellungen bei Kindern werden meist mit festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnspangen korrigiert. Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden ab einer Fehlstellung der kieferorthopädische Indikationsgruppe 3 (KIG 3) in der Regel ausschließlich die Kosten für klassische und optisch auffällige Modelle aus Metal übernommen. Bei eleganteren, fast nicht sichtbaren Lösungen wie einer Lingual- oder Invisalign-Zahnspange müssen Patienten selbst aufkommen. Die Kosten können hier schnell im Bereich von 6.000 EUR und mehr liegen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung für Kinder deckt auch Zahnspangen, die hochwertiger und weniger sichtbar sind. 

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Leistungen für Erwachsene

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen?

Diebayerische Kieferorthopaedie

Kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. im Falle einer Kieferanomalie). Auch bei den meisten Zahnzusatzversicherungen wird die Korrektur schiefer Zähne oder eine Behandlung anderer Fehlstellungen im erwachsenen Alter nicht gedeckt, wenn diese schon vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden oder nicht aus einem Unfall resultieren.

Anders als viele andere Versicherer bietet die Bayerische allerdings Tarife in der Zahnzusatzversicherung, die auch die Kieferorthopädie für Erwachsene einschließt.

Zahnzusatzversicherung mit Zahnspange für Erwachsene

Erwachsene, die sich zu einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer Zahnspange entscheiden, müssen in auch in diesem Fall in der Regel ohne Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auskommen.

Patienten im Erwachsenenalter wollen aus optischen Gründen häufig keine feste Zahnspange mit Brackets oder Mini-Brackets aus Metall tragen. Im Beruf oder Alltag soll die Zahnbehandlung nicht ständig für Dritte sichtbar sein. Das gilt umso mehr, da die Behandlung bei ausgewachsenen Patienten im Normalfall länger dauert. Man unterscheidet in der Kieferorthopädie zwischen der aktiven Phase, in der die Zahnstellung verändert wird, und der Retentionsphase, in der ein Behandlungserfolg stabilisiert wird. Die aktive Phase der Behandlung kann bis zu zwei Jahre dauern und erfordert regelmäßige Besuche beim Kieferorthopäden. Eine höherwertige Behandlung mit einer unsichtbaren Spange, z.B. durch Lingual- oder Invisaligntechnik ist bei Erwachsenen mit sehr hohen Kosten verbunden, da sie ohne eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen und Zahnspangen vollständig selbst tragen müssen.

Eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für Kieferorthopädie bei Erwachsenen integriert bewahrt Patienten vor hohen Kosten und übernimmt, je nach Tarif, zumindest einen Teil der kieferorthopädischen Behandlung.

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