
Vorsorge
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint. Damit können Sie die Zeit bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit überbrücken. Wir erklären, wann sie leistet und für wen sie sinnvoll ist.
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Früher oder später setzen sich die meisten Menschen mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung auseinander. Sie fragen sich, wie sie sich finanziell absichern können, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung längere Zeit nicht arbeiten können. Dabei fällt oft der Begriff "Arbeitsunfähigkeitsversicherung". Tatsächlich gibt es dieses Versicherungsprodukt aber nicht als eigenständige Versicherung. In der Regel handelt es sich stattdessen um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die mit einer sogenannten Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ausgestattet ist. Die AU-Klausel bezeichnet man auch als Leistung bei Krankschreibung.
Die Leistung bei Krankschreibung ist häufig nicht in allen Varianten einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Sie kann als optionale Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder nur in bestimmten Tarifen verfügbar sein. Die AU-Klausel ermöglicht es, bereits bei einer längeren Krankschreibung finanzielle Leistungen zu erhalten. Im folgenden Text erklären wir, in welchen Fällen Sie eine Leistung aus der AU-Klausel erhalten können und für wen diese Klausel besonders sinnvoll ist.
Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist entscheidend, wenn es um die Absicherung im Krankheitsfall geht. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund einer Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Dies kann beispielsweise durch eine Grippe, einen gebrochenen Arm oder eine psychische Belastung verursacht werden. In solchen Fällen greift zunächst die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, gefolgt von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Berufsunfähigkeit hingegen beschreibt einen Zustand, in dem jemand für einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Bei vielen Versicherern gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent Ihren Beruf ausüben können. Dies kann durch schwere Erkrankungen wie Krebs oder chronische psychische Erkrankungen oder durch einen Unfall verursacht werden. Dann erhalten Versicherte die so genannte Berufsunfähigkeitsrente, die zuvor im Vertrag festgelegt wurde.
Wenn sich der Gesundheitszustand bei einer Arbeitsunfähigkeit längere Zeit nicht ändern, kann eine Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit übergehen. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel abschließen, können Sie Leistungen erhalten, bis die Berufsunfähigkeit festgestellt ist. So sind Sie durchgehend finanziell abgesichert.
Wann zahlt eine Arbeitsfähigkeitsversicherung?
Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist kein eigenständiges Versicherungsprodukt, sondern meint meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel, auch AU-Klausel genannt. Diese Klausel bietet eine zusätzliche Absicherung, indem sie bereits bei einer längeren Krankschreibung finanzielle Leistungen gewährt, ohne dass eine Berufsunfähigkeit festgestellt sein muss.
Die AU-Klause tritt je nach Versicherer und Tarif in Kraft, wenn ein Arzt Sie für mindestens sechs Monate krankgeschrieben hat. In diesem Fall zahlt der Versicherer eine Rente, die der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente entspricht. Diese Regelung bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung, auch wenn Sie noch nicht als berufsunfähig gelten. Die Leistung kann bereits nach drei Monaten beginnen, wenn eine weitere Krankschreibung von einem Facharzt oder einer Fachärztin für mindestens drei weitere Monate vorliegt.
Die AU-Rente wird je nach Versicherer für maximal 12, 24 oder 36 Monate gezahlt, was in der Regel ausreicht, um die Berufsunfähigkeit festzustellen und gegebenenfalls die Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen. Bei der Bayerischen können Sie Leistungen aus der AU-Klausel für insgesamt bis zu 36 Monate erhalten. Während dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel bietet somit eine umfassende Absicherung gegen sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit.
Wie sinnvoll ist eine AU-Klausel?
Die AU-Klausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine wertvolle Ergänzung für Menschen, die sich umfassend gegen Einkommensausfälle absichern möchten. Sie bietet den Vorteil einer monatlichen Rente bereits bei längerer Krankschreibung noch bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit ist zeitaufwendig und kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel können Sie Einkommensverluste frühzeitig abfedern.
Für Berufstätige, die keine großen finanziellen Rücklagen haben, ist die AU-Klausel oder Leistung bei Krankschreibung oft eine sinnvolle Absicherung. Sie ermöglicht es, trotz Arbeitsunfähigkeit den Lebensstandard zu halten und laufende Kosten zu decken, noch bevor die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Selbstständige und Freiberufler profitieren ebenfalls von dieser Klausel, da sie im Krankheitsfall nicht auf die gesetzliche Lohnfortzahlung zurückgreifen können.
Insgesamt ist die AU-Klausel in der Regel eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie hilft, die Zeit bis zur Berufsunfähigkeitsrente zu überbrücken. Zudem sind Versicherte während dieser Zeit bereits von den Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung befreit.
Welche weiteren Versicherungen leisten bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es verschiedene Versicherungen, die finanzielle Unterstützung bieten können. Sie können dabei helfen, Einkommensverluste auszugleichen und den Lebensstandard trotz Arbeitsunfähigkeit zu halten. Allerdings gibt es keine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie die umfassendste Form der Einkommensabsicherung darstellt. Folgende Versicherungen leisten ebenfalls bei Arbeitsunfähigkeit:
Krankentagegeldversicherung
Diese private Versicherung zahlt ein tägliches Krankentagegeld, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Das ist in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit der Fall. Sie ist besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler, die im Krankheitsfall nicht auf eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zurückgreifen können. Das Krankentagegeld hilft, laufende Kosten zu decken und den Lebensunterhalt zu sichern.
Gesetzliche Krankenversicherung
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – also nach sechs Wochen – zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, und wird für bis zu 72 Wochen gewährt. Das Krankengeld bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung während der Genesung.