Absicherung für selbstständige Pflegekräfte: Was Freiberufler wissen sollten

Pflegekräfte werden händeringend gesucht. Die Höhe der Bezahlung als angestelltes Pflegepersonal entspricht leider in vielen Fällen jedoch noch immer nicht der tatsächlich erbrachten Leistung. Zudem kommen ungeregelte Arbeitszeiten und viele Überstunden hinzu, die meist weder vergütet noch über Freizeitausgleich abgegolten werden können. Es ist also nicht verwunderlich, dass immer mehr in der Pflege betrieblich Angestellte mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen.

Doch: Gerade Selbstständige in Berufen rund um Kranken- und Altenpflege sollten stets gut versichert sein! Einerseits bietet Ihnen ein ausreichender Versicherungsschutz eine gewisse finanzielle Absicherung gegen eigene Fehler bei der Arbeit. Andererseits hilft eine entsprechende Vorsorge, die finanziellen Hürden wie beispielsweise Ruhestand oder auftretende Rechtsstreitigkeiten zu stemmen. Wir zeigen, an was Sie als selbstständige Pflegefachkraft hinsichtlich notwendiger Absicherung und Vorsorge unbedingt denken sollten.

Voraussetzungen für freiberufliche Pflegekräfte

Wenn Sie als Pflegefachkraft selbstständig arbeiten möchten, handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit. Sie zahlen also keine Gewerbesteuer, sind allerdings trotzdem einkommenssteuerpflichtig. Als ausgebildete Pflegefachkraft zählen Sie mit ihrer Berufsgruppe zu den Heilberufen. Und: Sie benötigen eine anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung. Zumeist rechnen Sie mit der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse oder mit den Auftraggebern direkt ab. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind jedoch sehr verschieden. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig über die individuellen Voraussetzungen. Hier helfen die Kranken- und Pflegekassen, aber auch die entsprechenden Berufsverbände oder Industrie- und Handelskammern gerne mit umfangreichem Infomaterial und individuellen Beratungsangeboten weiter.

Auch für Selbstständige gilt: Anmelden der Tätigkeit nicht vergessen!

Auch noch wichtig: Sie müssen Ihre selbstständige Tätigkeit vor der Aufnahme beim Finanzamt, Gesundheitsamt und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer, welche Sie auf all Ihren Rechnungen angeben müssen.

Grundsätzlich ist es zudem notwendig, dem sogenannten Landesrahmenvertrag beizutreten. Darunter versteht man sozusagen einen Versorgungvertrag sowie eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden. Die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung sind komplex und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wenn es um Pflegeleistungen geht, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Alternativ können Sie auch direkt mit Ihren Patienten abrechnen. Ihre Preise sollten sich dann an den üblichen Honoraren für Pflegekräfte orientieren. Trotzdem haben Sie beim Erbringen von individuellen Leistungen natürlich auch einen individuell verhandelbaren Vergütungsspielraum. Überdies wird die mögliche Vergütungshöhe auch von Ihrer Qualifikation abhängen.

Immerhin: Da unsere Gesellschaft rasant altert, erwarten Sie relativ sichere Berufsperspektiven. Der Bedarf an Pflegefachkräften wird immer weiter steigen.

Absicherung als Freiberufler in der Pflege: Mehr als bei betrieblicher Tätigkeit

Als Pflegefachkraft tragen Sie in ihrem Job eine enorme Verantwortung und somit zugleich ein hohes Risiko. Ein Ihrerseits verursachter Unfall oder ein Missgeschick kann mitunter zu einem sehr teuren Personen- oder Sachschaden führen. Schlimmstenfalls müssen Sie als Pflegefachkraft dafür selbst haften. Deshalb sollten Sie sich gut gegen solche Risiken absichern. Selbstständige Pflegende benötigen zudem eine viel umfangreichere Absicherung als etwa angestellte Pflegekräfte. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es einige Versicherungen, die in Deutschland gesetzlich verpflichtend sind. Andere Versicherungen dagegen können Sie für einen erweiterten Schutz freiwillig abschließen. Zu den für Sie wichtigsten Versicherungen zählen:

Must-have für alle Pflegekräfte: Private Haftpflichtversicherung

Wirklich jeder, egal ob angestellt oder selbstständig, sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese Haftpflicht schützt das Vermögen Versicherter vor Schadensansprüchen Dritter. Wenn Sie in Deutschland einer anderen Person Schaden zufügen, müssen Sie dafür finanziell aufkommen – schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen. Daher ist die private Haftpflichtversicherung von größter Wichtigkeit. Sie greift beispielsweise dann, wenn Sie unbeabsichtigt einen teuren Gegenstand eines Bekannten beschädigen. Oder wenn bei einem Fahrradunfall, den Sie verursacht haben, jemand schwer verletzt wird und bleibende Schäden davonträgt. Gerade bei verletzten Menschen mit dauerhafter Beeinträchtigung kann die Schadenshöhe schnell in die Millionen gehen.

Bei der Wahl Ihrer Haftpflichtversicherung sollten Sie auch auf das Kleingedruckte achten. Welche Fälle sind alle inbegriffen? Welche Bedingungen werden herangezogen? Wann genau zahlt der Versicherer, in welchen Fällen greift der Versicherungsschutz nicht mehr. Somit erhalten Sie vorab wichtige Informationen und sind für den Ernstfall gewappnet.

Wichtig für selbstständige Pflegekräfte: Berufshaftpflichtversicherung

Deckt die private Haftpflichtversicherung Schäden ab, die Sie in der Freizeit verursachen, benötigen Sie für eintretende Schäden während der Arbeitszeit eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie für gewöhnlich auch vor den finanziellen Folgen bei Vermögensschäden gegenüber Dritten. Daher wird diese Versicherung manchmal auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet.

Unser Tipp: Orientieren Sie sich bei der Versicherungswahl an den Leistungen, die auch in den Vorgaben der jeweiligen Berufskammer genannt sind. Das ist ein guter Anhaltspunkt. Somit befinden Sie sich auf der sicheren Seite bei der Ausübung Ihres Berufs. Denn bei Versicherungen für freiberufliche Hebammen gelten schließlich ganz andere Regelungen als bei einer Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige Pflegefachkräfte.

Absicherung bei Streitfällen im Beruf: Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie als Pflegefachkraft im Streitfall vor hohen Gerichts- oder Anwaltskosten. Genau wie bei der Haftpflichtversicherung gibt es auch hier einen Unterschied zwischen den privaten und beruflichen Streitfällen.  

Wer sich hinreichend gegen etwaige Klagen von Patienten oder Angehörigen schützen möchte, sollte eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen. Diese sollte einen zusätzlichen Sozialrechtsschutzversicherungsbaustein enthalten. Denn Rechtsstreitigkeiten mit dem Auftraggeber, wie beispielsweise gewisse Berufsunfälle mit Behinderungsfolge, werden nur auf diese Weise abgesichert. Freie Pflegefachkräfte sollten zudem darauf achten, dass der Verkehrsrechtsschutz auch berufliche Fälle abdeckt.

Vorsorge hört bei Selbstständigen nicht bei der Krankenversicherung auf!

Sollten Sie erkranken oder einen Unfall haben, kann es sein, dass Sie längere Zeit nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen können. Diese Situation ist vor allem für Selbstständige finanziell sehr riskant. Sie müssen sich daher im Vorfeld selbst um die richtige Absicherung kümmern. Denn im Vergleich zu Angestellten, die bei Erkrankung noch längere Zeit Gehalt beziehen, können Sie von Ihren Kunden keine Zahlungen beim Ausbleiben Ihrer Leistung erwarten. Wie Sie Ihr Einkommen diesbezüglich absichern und welchen Versicherungsschutz Sie haben sollten, erfahren Sie im Folgenden:

  • Gesetzliche oder private Pflege- und Krankenversicherung: Selbstständige haben die Wahl: Sie ist im Prinzip der “Klassiker” unter den Pflichtversicherungen in Deutschland. Unabhängig vom ausgeübten Beruf ist sie für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben. Selbstständige und Freiberufler können sich entweder privat oder freiwillig bei einer Krankenkasse versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung ist aber nur möglich, wenn Sie zuvor schon einmal als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert waren. Je nachdem, auf welche der beiden Möglichkeiten Ihre Wahl fällt, beeinflusst das auch direkt die Pflegeversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie nämlich automatisch gleich mit pflegeversichert. Mit einer privaten Krankenversicherung müssen Sie zusätzlich eine Pflegeversicherung bei dem gleichen Versicherungsanbieter abschließen. In der Regel weist man Sie von Versichererseite auf diesen Umstand aber natürlich hin. Klar.
  • Freiwillige Rentenversicherung statt gesetzliche Verpflichtung bei Selbstständigkeit: Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt nur für bestimmte Berufsgruppen. Dazu zählen unter anderem Handwerker, Lehrer, Künstler und Publizisten wie auch alle Pfleger, die zum Beispiel in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind. Alle anderen Selbstständigen stehen in der Pflicht, sich für ihre Altersvorsorge um eine freiwillige Rentenversicherung zu kümmern.
  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung - oder doch eine Unfallversicherung? Berufsunfähigkeitsversicherungen richten sich gleichermaßen an angestellte wie selbstständige Pflegekräfte. Günstigere Alternativen dazu können private Unfallversicherungen darstellen. Ob und in welchem Ausmaß solche Versicherungen für Sie nötig sind, ist abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und dem genauen Tätigkeitsfeld. Genauso verhält es sich bezüglich der Lebensversicherung und einer Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Diese Versicherungen sind sehr sinnvoll, entscheiden aber im Ernstfall im Gegensatz zur Haftpflicht nicht sofort über eine drohende (Privat-)Insolvenz.

Gut zu wissen: Bei Bedarf zurück in die gesetzliche Rente?

 In den ersten fünf Jahren nach Start Ihres Gewerbes beziehungsweise Ihrer Selbstständigkeit können Sie alternativ beantragen, in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen zu werden. Dadurch haben Sie zudem einen Anspruch auf eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung wie beispielsweise die Riester-Rente. Wenn Sie weniger als 450 € im Monat verdienen, müssen Sie überhaupt nicht in die Rentenversicherung einzahlen.

Wann müssen Selbstständige ihre Krankenversicherung & Co. abschließen?

Viele Pflegefachkräfte finden Ihren Weg in die Selbstständigkeit schrittweise. Zum Beispiel kombinieren Sie in den ersten Monaten beziehungsweise Jahren eine Teilzeitarbeit in Festanstellung mit einer freiberuflichen Tätigkeit. Wenn Sie sich auch auf diese Art nach und nach in die (volle) Selbstständigkeit begeben möchten, sollten Sie Ihre Berufshaftpflicht dennoch schon vor dem Start Ihrer selbstständigen Arbeit abschließen. Übrigens zählen bereits alle vorbereitenden Handlungen, also auch schon eine erste Beauftragung durch den neuen Kunden, zur Ausübung der Tätigkeit. Der Versicherungsschutz greift jedoch erst ab dem Datum, das auf dem Vertrag ausgewiesen ist. Sollte nachweisbar sein, dass ein Schaden im Versicherungsfall schon vorher zustande kam, dann greift die Berufshaftpflicht nicht.

Welche Risiken haben Freiberufler bei nicht ausreichendem Versicherungsschutz?

Wenn Sie freiberuflich als Pflegefachkraft arbeiten, besteht die Gefahr, dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden nicht bezahlt, auch wenn dieser in Ihrer Freizeit geschehen ist. Bei freiberuflichen Pflegekräften verläuft die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit oft fließend. Das macht eine strikte Untertrennung so schwierig und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung so wichtig.

Fazit zur Selbstständigkeit in der Pflege

Der Weg in die Selbstständigkeit zeigt sich für in der Pflege Tätige als sehr attraktiv. Wenn Sie die benötigte anerkannte Ausbildung und Qualifikation vorweisen können, ebnet Ihnen dies den Weg in die selbstständige Ausübung des Berufs. Viele Vorteile warten auf Sie: Beispielsweise können Sie Ihre Honorare selbst aushandeln, sie können sich selbst geregeltere Arbeitszeiten einrichten und weitere Vorteile einer Selbstständigkeit genießen. Trotzdem gilt es bereits vor dem Start, wichtige Versicherungen abzuschließen und sich hinreichend um die Vorsorge zu kümmern. Nicht zu vergessen: Selbstständige Pflegende benötigen schlichtweg einen umfassenderen Versicherungsschutz als Angestellte. Wenn Sie sich vorab gründlich informieren und alle wichtigen Schritte einleiten, dann steht einem erfolgreichen Weg als Pflegefachkraft auf selbstständiger Basis nichts mehr im Wege.