Unfall Checkliste: Richtiges Verhalten nach Autounfall & Co.

Ob im Straßenverkehr, bei Sport- und Freizeitaktivitäten oder im eigenen Haushalt: Unfälle können schnell geschehen. Darum sollten Sie wissen, was zu tun ist.

Was Verursacher und Geschädigte nach einem Unfall beachten sollten

Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, Leichtsinnigkeit in der Freizeit, Unkonzentriertheit im Haushalt: Leider können uns Unfälle nur zu schnell ereilen. Entweder sind wir selbst betroffen oder nur Zeuge des Unfalls. Doch egal, in welcher Weise wir daran beteiligt sind: Wir sind verpflichtet, eine gewisse Vorgehensweise zu beherzigen. Von Erste-Hilfe-Maßnahmen an der Unfallstelle bis hin zu Auskunft und Meldung bei Polizei und Versicherung: Sie müssen im Falle eines Unfalls eine Reihe von verpflichtenden Schritten befolgen.

Was Sie bei verschiedenen Unfallarten und verschiedenen Beteiligungsstufen beachten sollten, haben wir deshalb heute einmal für Sie zusammengetragen.

Wann und wo ist das Unfallrisiko am höchsten?

Je nachdem, wo Sie sich gerade aufhalten: Eine Unfallgefahr existiert prinzipiell immer. Oft reichen kleine Unachtsamkeiten bereits aus, um einen Unfall mit mehr oder minder schlimmen Folgen zu verursachen.

Autounfälle und Unfälle im Straßenverkehr

Sich mit dem Pkw, auf dem Fahrrad oder als Fußgänger im Straßenverkehr zu bewegen, ist unbestreitbar mit Risiken verbunden. Im Falle eines Unfalls sind im günstigsten Fall nur Sachschäden zu verzeichnen. Doch natürlich bleiben bekannterweise auch die betroffenen Personen oft nicht unversehrt. Laut Unfallstatistiken waren beispielsweise im letzten Jahr acht Verkehrstote pro Tag zu bedauern – eine erschreckende Zahl. Die Zahl der verletzten Personen bei Verkehrsunfällen belief sich 2022 auf ganze 361.134. Übrigens: Das Risiko eines Unfalls steigt rasant bei überhöhter Geschwindigkeit, Übermüdung oder Unkonzentriertheit. Trotz immer besser ausgerüsteter Pkw und entsprechender Technik, die Unfälle möglichst verhindern sollen, bleibt der Straßenverkehr aber nach wie vor ein gefährliches Pflaster. Wortwörtlich.

Gar nicht so selten: Unfälle beim Sport

Viele von uns gehen in der Freizeit gerne einer Sportart nach, einige schaffen es sogar zum Profisportler. Doch gerade bei Sportaktivitäten ist die Unfallgefahr allgegenwärtig. Natürlich ist sie je Sportart unterschiedlich hoch: beim Minigolf oder Tischtennis geringer als beispielsweise beim Motorrad- oder Radrennsport. Doch sollte man sich nie ganz sicher fühlen. Verstehen Sie uns bitte nicht falsch: Wir wollen damit zwar keine Angst schüren, ein gewisses Maß an Vorsicht und Respekt vor Sportgeräten und Sportpartnern ist aber sicherlich ratsam – und zwar in jeder Sportart. 

Rund 1,26 Millionen Unfälle sind schon allein beim Sport pro Jahr zu verzeichnen. Verhältnismäßig öfter verletzen sich Männer, was natürlich auch an der Wahl der ausgeübten Sportarten festzumachen ist. Beim beliebten Fußballspielen tritt dieses Phänomen übrigens besonders deutlich zutage: 97 Prozent aller Unfälle beim Fußball passieren hier den Männern!

Wie beim Straßenverkehr, wird natürlich auch bei den Sportarten die Ausrüstung kontinuierlich weiterentwickelt und hinsichtlich ihrer Schutzwirkungen verbessert. Protektoren, Helme und Handschuhe sind neben vielen anderen Schutzbekleidungsstücken natürlich äußerst wichtig, können beim Unfallgeschehen aber trotzdem meist nicht zu 100 Prozent Ihre Unversehrtheit garantieren.

Freizeit: Unfälle und Schäden, wenn man nicht damit rechnet

Traurig, aber wahr: Bei allen anderen Freizeitaktivitäten, die nicht direkt dem Sport zugeordnet werden können, verhält sich die Unfallzahl pro Jahr leider ganz ähnlich. Auch in der Freizeit geschehen laut Erhebungen über eine Millionen Unfälle pro Jahr. Kinder verletzten sich beispielsweise in der Freizeit oft beim Spielen, Erwachsene bei der Essenszubereitung oder beim Gang zum Lebensmittelgeschäft. Auch kein Wunder: In der Freizeit passieren zudem viele kleinere, minderschwere Unfälle, die oft gar nicht statistisch erfasst werden. Doch bergen eben auch Aktivitäten, die wir überhaupt nicht als gefährlich wahrnehmen, ein gewisses Unfallpotenzial.

Haushalt: Unfallstelle Nummer eins?

Man hört es immer wieder, doch wollen wir es eigentlich nicht wirklich wahrhaben, oder? Im Haushalt beziehungsweise "im Hausbereich" passiert der Großteil aller Unfälle – und zwar rund 2,8 Millionen Unfälle pro Jahr. Schlimmer noch: 8.000 Personen verlieren dabei sogar ihr Leben. Das sind alarmierende Zahlen. Doch ein Blick auf die Statistik zeigt: Der Haushalt birgt aber auch besonders viele Unfallrisiken! Personen verletzen sich beispielsweise bei Stürzen wegen waghalsiger Balanceakte auf wackeligem Mobiliar. Dadurch erleiden sie Verletzungen wie Brüche, Prellungen oder sogar noch schlimmere Verletzungen.

Sie werden es ahnen: Je nach Tätigkeit lassen sind die Unfälle im Haushalt auch im Jahr 2023 noch tendenziell auf die Geschlechter verteilen - jedenfalls laut Statistik. Beim Putzen verunglücken größtenteils Frauen (83 Prozent), beim Heimwerken dagegen vor allem Männer (87 Prozent). Kinder sind vor allem auch in der Küche gefährdet. Sie verletzen sich häufig durch Verbrennungen, Verbrühungen oder Schnittwunden. Weitere Risiken im Haushalt bestehen durch Stromschläge oder Vergiftungen.

Wichtig: Verhalten an der Unfallstelle bzw. in einer Unfallsituation

Sind Sie an einem Unfallgeschehen beteiligt, dann sind Sie entweder die Person, die den Schaden erleidet (und damit in der Regel einen Anspruch auf Schadenersatz etc. erhält) und/oder die Person, die den Unfall verursacht hat. An Unfällen, an denen nur Sie selbst beteiligt sind, decken Sie im Prinzip beide Rollen ab. Bei Unfällen mit mehreren Personen, kommt meist jedem eine andere Rolle zu. Sind Sie nicht direkt involviert, aber beobachten das Unfallhergehen, sind Sie Unfallzeuge. Klingt etwas kompliziert? Vielleicht helfen ein paar Beispiele:

Geschädigte und/oder unfallverursachende Person: Manchmal gar nicht so leicht zu unterscheiden!

  • Beispielsweise steigen Sie im Haushalt, dem deutschen Unfallort No. 1, waghalsig zum Fensterputzen auf einen äußerst wackligen und alten Hocker. Der ist jedoch so instabil, dass er nach kurzer Zeit mit Ihnen umkippt. Beim Sturz verletzen Sie sich. In diesem Unfallhergang kommt Ihnen die Rolle der verunfallten wie auch der unfallverursachenden Person zu. Da Sie den wackligen Hocker offensichtlich "leichtfertig" benutzt haben, haben Sie den Unfall auf leichtsinnige Art und Weise herbeigeführt. Da Sie selbst dabei zu Schaden gekommen sind, sind Sie zugleich auch die verunfallte Person.
  • Gehen Sie spazieren und werden ohne Zutun von einem umfallenden Baum verletzt, sind Sie die verunfallte Person. Da keine weitere Person direkt am Unfall beteiligt war, gibt es in diesem Fall im Prinzip keine unfallverursachende Person.
  • Überfahren Sie im Straßenverkehr eine rote Ampel und kollidieren mit einem Radfahrer, der sich verletzt, sind Sie die unfallverursachende Person. Die verunfallte beziehungsweise geschädigte Person, die Schaden erlitt, ist in diesem Unfallbericht der Radfahrer. Prinzipiell sind Sie gewissermaßen natürlich auch verunfallt, da Sie mit in den Unfall involviert sind. Ihnen kommt aber auf jeden Fall die Rolle des Unfallverursachers zu.

Unfallzeugen: Automatisch in der Pflicht!

Beobachten Sie einen Unfallhergang, ohne selbst direkt involviert zu sein – also weder als verursachende noch als verunfallte Person – gelten Sie als Unfallzeuge. Sie haben den Unfall also weder herbeigeführt, noch sind Sie selbst zu Schaden gekommen. Dagegen können Sie aber den Unfallhergang beschreiben und unter Umständen zur Aufklärung der Schuldfrage beitragen.

Stehen Sie zu den Unfallbeteiligten in keinem persönlichen Verhältnis, können Sie den Unfall objektiv und unbefangen schildern. Schwierig wird es, sollten Sie eine der betroffenen Personen persönlich kennen – in diesem Fall sind Sie natürlich als Zeuge befangen.

Was ist bei einem Autounfall, einem "normalen" Unfall oder einem anderen Schaden zu tun?

Nehmen wir beispielsweise einen Auffahrunfall im Straßenverkehr: Sie sind direkt am Unfall beteiligt. Dann sollten Sie folgende Verhaltensregeln und Vorgehensschritte beherzigen:

  1. Ruhe bewahren: Nichts verschlimmert eine Unfallsituation mehr, als in Panik verfallende Personen. Bleiben Sie also möglichst ruhig. Dadurch behalten Sie einen klaren Kopf, bleiben handlungsfähig und verschlimmern die Situation nicht noch zusätzlich.
  2. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf (innerorts 50 Meter entfernt von der Unfallstelle, außerorts 100 Meter entfernt von der Unfallstelle; liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder auf einer Kuppe, dann erfolgt die Aufstellung davor).
  3. Leisten Sie Erste Hilfe: Setzen Sie einen Notruf ab, alarmieren Sie den Rettungsdienst und die Polizei. Haben Sie keine Angst und leisten Sie Erste Hilfe. Bedenken Sie stets: Das Schlimmste ist, nicht zu helfen!
  4. Autounfall und Unfälle im Straßenverkehr: Nehmen Sie bei lediglich kleinen (Blech-)Schäden Rücksicht auf den nachlaufenden Verkehr: Räumen Sie bei einem Unfall, der lediglich kleine Schäden an den Fahrzeugen verursachte, möglichst zügig die Fahrbahn. Somit behindern Sie den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig lange.

Wann muss ich die Polizei verständigen?

Die Polizei müssen Sie bei einem Unfall immer dann verständigen, wenn eine Person verletzt wurde, ein ausländischer Unfallbeteiligter keinen Versicherungsnachweis hat, Sie mit einem Mietwagen einen Unfall haben oder Sie ein anderes Fahrzeug beschädigen und der Besitzer nicht auffindbar ist. Bei lediglich kleineren Kratzern am Lack, den sogenannten Bagatellschäden, rückt die Polizei heute eigentlich nicht mehr aus.

Nicht nur bei Unfällen mit Fahrzeugen: Dokumentation für die Versicherung nicht vergessen!

Wickeln die Unfallgegner den Unfall unter sich ab, dann sollte bestenfalls ein europäischer Unfallbericht als Basis ausgefüllt werden. Bei einem Autounfall ist das ein gutes Mittel, um den Unfall der Kfz-Versicherung zu melden. Ist der Unfall nicht im Straßenverkehr passiert, gilt das natürlich gegebenenfalls auch für die Übermittlung an die private Haftpflichtversicherung. Der Unfallbericht dient im Folgenden unter anderem zur Klärung der Schuld. Und damit als Basis für etwaige Ansprüche und die Regulierung. Noch einfacher geht's dagegen digital, etwa über die Online-Schadenmeldung bei der Bayerischen.

Checkliste, was alles in den Unfallbericht gehört:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Kennzeichen der Fahrzeuge
  • Versicherer und Versicherungsscheinnummer
  • Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Angabe der sichtbaren Unfallschäden
  • Unfallskizze mit Fahrzeugen
  • Unterschriften der Beteiligten

Machen Sie möglichst auch Fotos vom Unfallort beziehungsweise dem Stand der beteiligten Fahrzeuge. Fotos können bei der Schadensregulierung sehr hilfreich sein. Falls es Zeugen gibt, dann nehmen Sie auch deren Personalien mit auf. Mit Ihrer Unterzeichnung des Berichts bestätigen Sie dessen korrekten Inhalt. Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Dies gefährdet Ihren Versicherungsschutz. Die Versicherungsunternehmen klären die Schuldfrage in der Bewertung des Unfallhergangs.

Unfälle passieren - besser, man ist vorbereitet!

Niemand ist vor einem Unfall gefeit. Unfälle können uns in jedem Lebensbereich und zu jeder Tages- und Nachtzeit ereilen. Wichtig ist im Fall der Fälle, möglichst Ruhe zu bewahren und die notwendigen Schritte der Reihe nach durchzugehen. Verfallen Sie bitte nicht in Panik. Sind Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen, gilt die oberste Priorität dem Absetzen eines Notrufs und den Erste-Hilfe-Maßnahmen. 

Der Abschluss einer Unfallversicherung empfiehlt sich ebenfalls auf jeden Fall. Schließlich passieren Unfälle überall im Alltag. Und das ständig, wie die Statistik zeigt. Ein Unfallversicherungsschutz sichert Sie gegen die finanziellen Auswirkungen eines Unfalls ab. Private Unfallversicherungen mit einem sogenannten Existenz-Schutz gehen sogar noch einen Schritt weiter - und rentieren sich daher vor allem für Menschen, die hohe finanzielle Verantwortung tragen. Somit ist im Schadensfall Ihre Existenz abgesichert.