Die Schritte sind aber immer gleich:

  • Alles beginnt an der Universität mit dem Lehramtsstudium. Das Studium für Grund-, Mittel-, und Realschulen dauert in Bayern 7 Semester, fürs Gymnasium 9 und für berufliche Schulen 10 Semester.
  • Das Studium besteht aus einem erziehungswissenschaftlichen Teil und einem fachbezogenen. Das Studium wird dann mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und es geht ab in den Vorbereitungsdienst.
  • Der dauert in Bayern und Thüringen 24 Monate. In Sachsen sind es nur 12, in den restlichen Bundesländern 18. Außer in Hessen. Da sind es 21 Monate und in Sachsen-Anhalt 16 Monate.
  • Während des Vorbereitungsdienstes bin ich Beamter auf Widerruf. Werde ich in dieser Zeit dienstunfähig, kann das für mich schwerwiegende Folgen haben. Zunächst mal werde ich aus der Beamtenlaufbahn entlassen. Schlimm genug. Aber wenn ich durch Krankheit oder Freizeitunfall DU werde, habe ich keinerlei Ansprüche gegenüber meinem Dienstherren. Ich werde rückwirkend gesetzlich versichert. Da habe ich normalerweise die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt. Deswegen habe ich nur Anspruch auf volle Erwerbsminderung, wenn ich das erste „Lehrjahr“ vollendet habe.
  • Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss ich außerstande sein, drei Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt einer Arbeit nachzugehen.
  • Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen und mündet in der Verbeamtung auf Probe. Ab dann gibt es auch einen vernünftigen Sold.
  • Die Ansprüche sind hier schon etwas besser. Schon bei einer DU wegen Freizeitunfall oder einer Krankheit habe ich unter Umständen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Voraussetzungen hierfür sind aber nicht näher definiert, weshalb wir mal besser nicht davon ausgehen, dass es hier einen Anspruch gibt.
  • Nur bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall hätte ich Anspruch auf einen sogenannten Unterhaltsbeitrag. Der ist in der Höhe echt gut, aber als Lehrer ist sowohl das eine wie auch das andere unwahrscheinlich.
  • Also gehen wir auch hier davon aus, dass ich entlassen und rückwirkend gesetzlich versichert werde. Bei einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung habe ich aber Anspruch auf das normale bzw. das Unfall-Ruhegehalt.
  • Erst der Beamte auf Lebenszeit hat Anspruch auf ein Ruhegehalt. Zwar muss er für diesen Anspruch die Wartezeit von 5 Jahren erfüllen, aber in der Regel reichen die ruhegehaltsfähigen 3 Jahre aus dem Studium und das Referendariat aus, um diese zu erfüllen.

Der Weg mag beschwerlich sein, aber ab jetzt kann eigentlich nicht mehr so viel passieren, wenn ich gut gegen DU abgesichert bin.