Hintergrund und Entstehung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) ist ein bedeutendes Instrument in der deutschen Gesetzgebung, das darauf abzielt, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und einen nachhaltigen Umgang mit Energie in der Bauindustrie zu fördern. Es richtet sich vornehmlich an Bauherren und die Baubranche und unterstreicht die Bedeutung für den Klimaschutz in Deutschland.

Vorgeschichte: Das GEG trat am 1. November 2020 in Deutschland in Kraft und markierte einen wichtigen Schritt in der kontinuierlichen Entwicklung der deutschen Energieeffizienzvorschriften für Gebäude. Es löste die bislang bestehenden Gesetze, Vorgaben und Verordnungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ab. Die Zusammenführung dieser Regelungen in einem Gesetz sollte eine klarere und effizientere Regulierung ermöglichen.

Das Gebäudeenergiegesetz verfolgt mehrere Hauptziele:

  • Verbesserung der Energieeffizienz: Das Gesetz strebt an, den Energieverbrauch von Häusern zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
  • Vereinheitlichung der Vorschriften: Das GEG beseitigt Redundanzen und Unklarheiten in den bisherigen Regelungen und schafft ein einheitliches Regelwerk.
  • Beitrag zum Klimaschutz: Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien leistet das GEG einen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele.

Schlüsselaspekte des Gebäudeenergiegesetzes

Das GEG legt strenge energetische Anforderungen bei Neubau fest. Diese Anforderungen berücksichtigen Faktoren wie den Transmissionswärmeverlust, den Primärenergiebedarf und den Wärmebrückenanteil. Die Festlegung von Obergrenzen für den Energiebedarf pro Quadratmeter stellt sicher, dass Neubauten einen geringen Energieverbrauch aufweisen und somit weniger klimaschädliche Emissionen verursachen.

Das GEG betrifft nicht nur den Neubau, sondern legt auch Vorgaben für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden fest. Das ist deshalb so entscheidend, weil der Großteil der deutschen Gebäude bereits existiert und eine Modernisierung benötigt, um energieeffizienter zu werden. Das Gesetz schreibt vor, dass Eigentümer von bestehenden Gebäuden bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen müssen, wenn sie wesentliche Renovierungen durchführen.

Erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen: Um den Einsatz regenerativer Energien zu fördern, schreibt das GEG vor, dass bei Neubauten und größeren Renovierungsprojekten ein gewisser Anteil des Energiebedarfs aus regenerativen Quellen gedeckt werden muss. Dies kann durch die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpen oder anderen erneuerbaren Energiequellen erreicht werden. Zusätzlich müssen Gebäude bestimmte Effizienzmaßnahmen umsetzen, wie beispielsweise den Einsatz hocheffizienter Heizungs- und Kühlsysteme.

Übrigens: Das GEG enthält eine Innovationsklausel, die es ermöglicht, von den Standardanforderungen abzuweichen, wenn innovative Technologien oder Lösungen zur Verfügung stehen, die eine vergleichbare oder höhere Energieeffizienz bieten. Diese Regelung soll zur Entwicklung und Nutzung fortschrittlicher Technologien im Bauwesen ermutigen. Wie sieht's aus: Hat's bei Ihnen schon geklappt?

Auswirkungen auf Bauherrn von Häusern und die Baubranche

Das GEG schreibt Bauherrn und Eigentümern von Gebäuden neue Pflichten zu. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Projekte den energetischen Standards entsprechen, was möglicherweise höhere Investitionen erfordert. Das kann die Baukosten erhöhen, aber auch langfristige Einsparungen bei den Energiekosten und eine Wertsteigerung der Immobilie bewirken.

Für die Baubranche eröffnet das GEG zudem neue Geschäftsmöglichkeiten. Unternehmen, die sich auf energiesparende Bauprojekte spezialisiert haben, werden verstärkt nachgefragt (werden). Das führt zu einem verstärkten Wettbewerb und Innovationen im Bereich nachhaltiges Bauen. Es eröffnet auch Chancen für Hersteller von energieeffizienten Baustoffen und -technologien.

Die deutsche Regierung hat außerdem verschiedene Förderprogramme und finanzielle Anreize eingeführt, um Bauherrn bei der Umsetzung der Anforderungen des GEG zu unterstützen. Diese Programme können Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vorteile umfassen und erleichtern die Investition in energieeffiziente Gebäude.

Bedeutung des GEG für den Klimaschutz

Das GEG spielt jedoch auch bei der Erreichung der deutschen Klimaziele eine entscheidende Rolle. Denn: Gebäude sind für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen verantwortlich. Das Gesetz zielt daher darauf ab, diesen Beitrag zu reduzieren. Durch die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien leistet das GEG einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Darüber hinaus sendet das GEG ein starkes Signal an die Bauindustrie und die Gesellschaft insgesamt, dass Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bei Bauprojekten von höchster Bedeutung sind. Es trägt dazu bei, das Bewusstsein für den Klimawandel zu schärfen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft zu beschleunigen.

Das Gebäude-Energiegesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltigeres Bauen und einen effizienteren Umgang mit Energie in Deutschland. Es legt strenge energetische Anforderungen an Gebäude fest, fördert erneuerbare Energien und schafft Chancen für die Baubranche. Darüber hinaus spielt es eine entscheidende Rolle im deutschen Klimaschutz, indem es den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor reduziert. Das GEG ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu einer kohlenstoffarmen Zukunft und zeigt, dass nachhaltiges Bauen nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich attraktiv sein kann.

Neue energetische Anforderungen an Häuser ab 2024 und Fördermöglichkeiten

Ab dem 1. Januar 2024 gelten strengere energetische Anforderungen bei der Umsetzung des GEG.

  • Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf gibt die gesamte Energiemenge an, die für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung eines Gebäudes aufgebracht werden muss, einschließlich der Energie- und Umwandlungsverluste bei der Erzeugung und Verteilung.
  • Neubau von Gebäuden: Für unterschiedliche Bauteile des Neubaus wie Außenwände, Dach, Fenster, etc. sind je nach deren Ausrichtung und Beschaffenheit unterschiedliche U-Werte in dem Gebäudeenergiegesetz festgelegt. Das GEG gibt für Neubauten Grenzwerte für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf an. Diese Werte sind je nach Gebäudetyp und Nutzung unterschiedlich und können durch den Einsatz regenerativer Energien im Haus beeinflusst werden.
  • Bestandsgebäude: Bei Sanierungen bestehender Häuser gelten ebenfalls spezifische U-Wert-Anforderungen, wenn Bauteile erneuert oder verändert werden.
  • Wärmedämmung: Die Anforderungen an die Dämmung eines Hauses werden über den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) festgelegt. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmung.
  • Hitzeschutz: Der sommerliche Schutz vor Wärme und Hitze bezieht sich darauf, dass Gebäude im Sommer nicht überhitzen sollen. Dies ist vor allem durch eine geeignete Beschattung, Dämmung und Lüftung zu gewährleisten. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, dass Häuser so zu planen und auszuführen sind, dass im Sommer ein angemessener Wärmeschutz gewährleistet ist, ohne dass dies zu einem erhöhten Kühlbedarf führt.

Die Umsetzung des GEG ist – wie viele staatlich angeordnete Maßnahmen – förderungswürdig. Zentrale Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des GEG und anderer relevanter Mechanismen sind beispielsweise

  • BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. für die Installation von energiesparenden Heizungen wie  Solarthermie-Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.
  • KfW-Effizienzhaus: Die KfW-Bankengruppe vergibt Förderungen für den Neubau oder die Sanierung von Gebäuden, die bestimmte Effizienzstandards (KfW-Effizienzhaus 55, 40, 40 Plus etc.) erreichen. Es gibt sowohl zinsgünstige Darlehen für Eigentümer als auch Tilgungszuschüsse.
  • EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen. Dies fördert die Investition in Photovoltaikanlagen, Windkraft und andere erneuerbare Energiequellen.
  • Förderung für Heizungsoptimierung: Es gibt spezielle Programme, die den Austausch alter Heizungspumpen und die Optimierung des Heizungssystems unterstützen.
  • Beratungsangebote: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet mit dem "Energieberatung für Wohngebäude" Programm individuelle Beratungsangebote für Eigentürmer an. Zertifizierte Energieberater helfen dabei, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu bewerten und Sanierungsempfehlungen auszusprechen.
  • Steuerliche Anreize: In einigen Fällen können Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden.
  • Net Metering: Bei diesem Modell kann überschüssiger  Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz eingespeist werden. Der Verbraucher erhält eine Vergütung oder Gutschrift für den eingespeisten Strom.
  • Regional- und Kommunalprogramme: Neben bundesweiten Förderungen gibt es oft auch regionale oder kommunale Förderprogramme, die den Umstieg auf erneuerbare Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz unterstützen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Es ist zu beachten, dass sich die genauen Konditionen, Förderhöhen und Anforderungen der genannten Programme regelmäßig ändern können. Daher ist es wichtig, sich immer aktuell zu informieren und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Zu erwähnen ist außerdem, dass jede neu eingebaute Heizung ab 2024 grundsätzlich 65 Prozent regnerative Energie nutzen muss, um förderungswürdig zu sein. Dabei können sowohl Neubauten als auch die Sanierung von Bestandsbauten gefördert werden.

Das GEG ist somit nicht nur für Eigenheimbesitzer, sondern auch für junge Familien mit entsprechenden Bauplänen attraktiv. Für alle gilt:

  • Informieren Sie sich über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Nehmen Sie eine Energieberatung in Anspruch.
  • Lassen Sie Heizsysteme prüfen und gegebenenfalls erneuern.
  • Investieren Sie in Dämmung um Energie zu sparen.
  • Planen Sie frühzeitig, um Kosten zu sparen.
  • Nutzen Sie mögliche Förderprogramme zur finanzielle Unterstützung bei Neubau oder Sanierung.
  • Holen Sie mehrere Angebote ein.
  • Bilden Sie unbedingt Rücklagen für unerwartete Kosten.
  • Aktualisieren Sie nach der Sanierung unbedingt den Energieausweis.