Hausbau, Hauskauf, Neubau: Ohne Förderung und staatliche Zuschüsse fast nicht mehr finanzierbar?

Der Traum vom Eigenheim. Für viele Paare und Familien ist er 2022 erst einmal in weite Ferne gerückt. Die Inflation und die daraus entsprungene Leitzinserhöhung haben für eine Explosion der Baukreditzinsen gesorgt - und haben damit vor die Pläne vieler niedrig und durchschnittlich verdienender Häuslebauer erst einmal eine finanzielle Mauer gesetzt. Bleibt also nur abwarten und weiter sparen? 

Keineswegs. Schwingen Sie lieber den Förderhammer! Denn mit tatkräftiger Finanzunterstützung lassen Sie Bund, Länder, Kommunen und andere Geldgeber nicht im Kostenregen stehen. Je nach Bauvorhaben, Einkommen und Familiensituation nehmen Ihnen zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse einen merklichen Teil der ursprünglichen Finanzierungslast ab.

Doch egal ob Kinder oder nicht: Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Fördertöpfe für Ihr Eigenheim-Projekt. Viele Förderanträge müssen nämlich schon vor Baubeginn gestellt werden. 

Förderprogramme, Zuschüsse und Fördermittel für Hausbau und Hauskauf im Überblick

Kopfsprung in den Förderpool. Viele Fördergeldgeber wollen Ihren Traum vom Eigenheim auf die Zielgerade bringen. Das sind die Optionen. 

Förderung und Zuschüsse durch den Bund

Die meiste Unterstützung liefert die Regierung über die staatliche Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), in der Regel durch zinsgünstige Förderkredite, teilweise mit Tilgungszuschuss. Insbesondere der Bau oder die Sanierung von Häusern mit bestimmtem Energieeffizienzstandard wird so großzügig gefördert.

Kleiner Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit konzentrieren wir uns im Folgenden auf die Förderung von Neubauten
 

1. Geförderter Neubau von modernen Häusern: KfW-Wohngebäude-Kredit für energieeffizientes Bauen

Bauen Sie ein Eigenheim, das den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt, bietet Ihnen die KfW im Vergleich zu ineffizienteren Bauvorhaben günstigere Zinsen sowie einen Tilgungszuschuss. Eine eigene Nutzung der Immobilie ist übrigens keine Voraussetzung. Einzig ein Energieeffizienz-Experte muss beim Bau eingebunden werden. Die gute Nachricht: Diesen müssen Sie nur zu 50 Prozent bezahlen. 

  • Förderart: Zinsgünstiges Annuitäten- oder endfälliges Darlehen mit Tilgungszuschuss 
  • Förderhöhe: Bis zu 120.000 Euro und fünf Prozent Tilgungszuschuss je Wohneinheit plus baubegleitende Förderung mit zusätzlichen Krediten und Tilgungszuschüssen, abhängig von der Art des Hauses 
  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre 
  • Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens, also des ersten Spatenstichs 
  • Wer ist förderberechtigt? Jeder, der klimafreundlich bauen will, von der Privatperson über Mieter und Vermieter bis hin zu Unternehmen und Kommunen 
     

2. Zusätzliche Förderung für den energieeffizienten Neubau: KfW-Wohneigentumsprogramm für den Bau eines Eigenheims

Falls Sie die Energieeffizienzanforderungen erfüllen, können Sie diese Förderung auch mit der obigen kombinieren und noch mehr Kapital für Ihren Hausbau erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen Sie lediglich selbst in Ihrem zukünftigen Haus leben, um das Wohneigentumsprogramm nutzen zu können. Die Konditionen sind jedoch etwas schlechter als beim Wohngebäude-Kredit. Förderfähig sind auch die Kosten des Grundstücks, aber nur wenn es weniger als sechs Monate vor Antragseingang erworben wurde.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, mit einem kleinen zusätzlichen Klimaschutz-Beitrag auf Ihrer Kreditsumme einen Zinsvorteil zu erhalten. Und damit auch den Planeten zu schützen. 

  • Förderart: Zinsgünstiges Annuitäten- oder Endfälliges Darlehen 
  • Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro  
  • Laufzeit: 4 bis 25 Jahre 
  • Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens, also des ersten Spatenstichs 
  • Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden 
     

3. Zuschüsse fürs Sparen aufs Eigenheim: Riester-Wohnbauförderung

Auch außerhalb der KfW fördert der Staat Häuslebauer. Beispielsweise mit der Riester-Wohnbauförderung, auch “Eigenheimrente” genannt. Hier zahlen Sie in einen Riester-Vertrag ein und bekommen vom Staat einen Zuschuss. Mit dem Geld können Sie dann entweder ein bereits aufgenommenes Darlehen tilgen oder in einen Bausparvertrag für zukünftige Bauvorhaben einzahlen. Bis zu 2.100 Euro an eingezahlten Beträgen inklusive Förderungszuschuss sind dabei jährlich steuerlich absetzbar.  

Die Kehrseite der Riester-Medaille: Bei Rentenbeginn müssen Sie Ihr gefördertes Kapital plus einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent nachträglich versteuern. Doch auch hier können Sie sparen. Wenn Sie nämlich entscheiden, die Steuerschuld sofort zu tilgen, zahlen Sie nur 70 Prozent. Sonst bleibt Ihnen nur, die volle Summe über 25 Jahre hinweg abzuzahlen. 

Noch ein Tipp: Wohn-Riester sollten Sie immer dann in Betracht ziehen, wenn Sie bereits wissen, dass Sie lange in Ihrem Eigenheim wohnen werden. Andernfalls kann es sein, dass Sie das geförderte Kapital sofort nachversteuern müssen. Auch wer über wenig Eigenkapital verfügt und auf die staatlichen Zuschüsse angewiesen ist, sollte über Wohn-Riester nachdenken.  

  • Förderart: Immobilienkredit oder Bauspardarlehen 
  • Zuschusshöhe: Bei Einzahlung von mehr als vier Prozent des Jahreseinkommens: 175 Euro jährlich + Bei Abschluss des Riester-Vertrages unter 25 Jahren: Einmalig 200 Euro + Pro Kind (vor 2008 geboren): 185 Euro jährlich + Pro Kind (nach 2008 geboren): 300 Euro jährlich 
  • Laufzeit: Verschieden, muss jedoch spätestens bis zur Rente getilgt sein 
  • Antragszeitpunkt: Egal 
  • Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen 
     

4. Zuschüsse und Förderung für kleinere Einkommen: Staatliche Wohnungsbauprämie

Wer auch als "Geringverdiener" eifrig in einen Bausparvertrag einzahlt, kann sich ebenso der Unterstützung von Vater Staat sicher sein. Einzige Voraussetzungen: Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt als Single maximal 35.000 Euro, für ein Ehepaar gilt die Grenze von 70.000 Euro. Und Sie zahlen jährlich mindestens 50 Euro in Ihren Bausparer ein.  

  • Förderart: Hauptsächlich Bausparverträge 
  • Zuschusshöhe: Zehn Prozent des jährlich eingezahlten Betrages, maximal jedoch 70 Euro (Alleinstehende) oder 140 Euro (Ehepaare) 
  • Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen 

Alternative Arbeitnehmersparzulage: Bausparverträge, auf die Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, sind von der Wohnungsbauprämie ausgenommen. Dafür können Sie hier bis zu 43 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr vom Staat in Anspruch nehmen. 
 

Kein KfW-Baukindergeld mehr ab 2023

Das KfW-Baukindergeld, das bisher besonders Familien beim Hausbau unterstützen sollte, endet zum 31.12.2022. Ab April 2023 soll ein Nachfolgeprojekt insbesondere Familien mit geringem Einkommen den Weg zum Eigenheim ebnen. Die Brutto-Einkommensobergrenze zu Berechtigung für die zinsgünstigen Darlehen soll mit einem Kind bei 60.000 Euro liegen und sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro erhöhen. Genaueres ist im Moment noch nicht bekannt. Informieren Sie sich am besten zu gegebener Zeit auf der Website der KfW. 

Förderung von Neubau-Vorhaben durch das jeweilige Bundesland

Natürlich warten auch in Ihrem Bundesland Fördertöpfe für den Bau des Eigenheims auf Sie. Mit Hilfe der Landesbanken unterstützen die Länder Sie ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Die Voraussetzungen für eine Förderberechtigung variieren zwar, in der Regel hängt sie jedoch auch auf Landesebene vom Einkommen oder von der Anzahl der Kinder ab.

 Kleiner Spoiler: Die Programme jedes Bundeslandes aufzuführen, würde leider den Rahmen sprengen. Es gibt einfach zu viele verschiedene Ansätze und Lösungen, um sie in einem Ratgebertext wie diesem allesamt aufzuführen. Deshalb haben wir einmal zwei exemplarische Beispiele herausgepickt. 

Bayerisches Wohnungsbauprogramm (Bayern)

Mit dem Wohnungsbauprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) sollen Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Hausbau gefördert werden. Bei einer Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Baukosten gewährt der Freistaat ein zinsgünstiges Darlehen, unter Umständen mit Zuschuss. Die jährliche Gesamteinkommensgrenze zur Förderberechtigung liegt dabei für Alleinstehende bei 22.600 Euro, für Paare bei 34.500 Euro. Pro Kind erhöht sich der Betrag um 2.500 Euro. 

  • Förderart: Zinsgünstiges Darlehen mit eventuellem Zuschuss 
  • Förderhöhe: Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, mindestens 15.000 Euro 
  • Zuschüsse:  Pro Kind gibt es 5.000 Euro. Bei Ersatzneubau oder Neubau auf einer Konversions- oder innerörtlichen Brachfläche gibt es zudem zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro .
  • Laufzeit: Abhängig von Zins- und Tilgungssatz 
  • Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens, also des ersten Spatenstichs 
  • Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden 

Wohnen mit Kind (Baden-Württemberg)

Familien aufgepasst! Mit mindestens einem minderjährigen Kind können Sie in Baden-Württemberg für Ihren Traum vom Eigenheim ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Auch die Grundstückskosten sind förderfähig. Natürlich gibt es hier ebenfalls Einkommensobergrenzen: Alleinerziehende dürfen maximal 100.000 Euro jährlich einnehmen, Paare 200.000 Euro.  

  • Förderart: Zinsgünstiges Darlehen  
  • Förderhöhe: 15.000 bis 100.000 Euro 
  • Laufzeit: 25 Jahre 
  • Antragszeitpunkt: Vor Beginn des Bauvorhabens, also des ersten Spatenstichs 
  • Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, die selbst in Ihrem gebauten Haus wohnen werden 

Neubau-Förderung gibt es auch abseits von Bund und Ländern

Förderung durch die Kommune

Auch einige Kommunen fördern Häuslebauer und besonders Familien, beispielsweise mit Darlehen, Zuschüssen oder subventioniertem Bauland. Fragen Sie einfach bei der für Sie zutreffenden Stadt oder Gemeinde an. Oder probieren Sie es über den Fördermittel-Finder

Kirchliche Zuschüsse fürs Eigenheim

Kirchliche Förderungen können ein wahrer Segen sein. So bieten einige Bistümer oder Landeskirchen günstige oder sogar zinslose Darlehen an.  

Eine eher umstrittene Möglichkeit ist auch die Nutzung des Erbbaurechts für kircheneigenes Bauland. Hier pachten Sie quasi von der Kirche ein Grundstück für eine gewisse Zeit und dürfen darauf bauen. Zwar zahlen Sie statt horrenden Grundstückskosten lediglich einen monatlichen Erbbauzins. Das Erbbaurecht kann auch verkauft, vererbt oder übertragen werden. Nach Ablauf der vereinbarten Dauer erhält die Kirche aber das Grundstück samt Immobilie wieder zurück.
 

Fazit: Besonders Familien mit geringem Einkommen werden gefördert

Inflation, Zinsanstieg und Co. müssen Ihnen also nicht den Traum von den eigenen vier Wänden kaputtmachen. Wer sich frühzeitig um die Finanzierung seines Hauses kümmert, hat viele Trümpfe in der Hand, am effektivsten ist freilich eine Kombination der Fördermöglichkeiten.

Natürlich haben viele Fördertöpfe eine Einkommensgrenze zum Deckel oder sind speziell für Familien ausgelegt. In den schier endlosen Weiten der Unterstützungsmöglichkeiten von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Anbietern finden aber sicherlich auch zielstrebige Häuslebauer ohne Kinder ihre Finanzspritze.