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Ratgeber

Mietwagen im Urlaub: Darauf sollten Sie achten

Ein Mietwagen bedeutet Freiheit im Urlaub, aber nur, wenn Sie die Kostenfallen bei Buchung, Versicherung und Rückgabe kennen.

Kurz zusammengefasst

  • Frühzeitig buchen: Wer rechtzeitig von zu Hause aus reserviert, sichert sich günstigere Preise, die passende Fahrzeugklasse und wichtige Extras.
  • Gesamtpreis vergleichen: Airport-Zuschläge, Zusatzfahrer oder Navigationsgeräte treiben den Preis. Entscheidend ist die Endsumme, nicht der Grundpreis.
  • Auf Vollkasko achten: Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung schützt Sie zuverlässig vor teuren Schäden am Mietwagen selbst.
  • Mallorca-Police prüfen: Sie hebt den Haftpflichtschutz im Ausland auf deutsches Niveau an und ist in vielen Kfz-Versicherungen bereits enthalten.
  • Fahrzeug dokumentieren: Fotos und Protokolle bei Übernahme und Rückgabe ersparen Ihnen Streit über angebliche Schäden.
Eine junge Familie, fotografiert aus der Perspektive des Autocockpits, sitzt angeschnallt Auto und haben ihren goldbeigen Hund auf der Rückbank mit dabei.

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Mietwagen im Urlaub: Worauf es bei der Buchung ankommt

Keine Fahrpläne, keine Reisegruppe, kein festes Programm: Ein Mietwagen gibt Ihnen die Freiheit, den Tag ganz nach Ihren eigenen Wünschen zu gestalten. Abgelegene Buchten, kleine Bergdörfer und spontane Umwege erreichen Sie nur mit einem eigenen Fahrzeug.

Diese Freiheit hat allerdings ihren Preis, wenn Sie unvorbereitet buchen oder am Schalter unter Zeitdruck unterschreiben. Dann zahlen Sie schnell mehrere Hundert Euro drauf, ohne es zu merken. Damit genau das nicht passiert, führt Sie dieser Ratgeber durch alle wichtigen Phasen von der Buchung bis zur Rückgabe.

1. Mietwagen frühzeitig buchen zahlt sich aus

In der Hauptsaison steigen die Preise für kurzfristige Buchungen deutlich an, ganz ähnlich wie bei Flügen. Wer frühzeitig von zu Hause aus bucht, sichert sich bessere Konditionen, die gewünschte Fahrzeugklasse und wichtige Extras wie ein Automatikgetriebe oder einen Kindersitz. Buchen Sie zudem über einen deutschen Vermittler, gilt im Konfliktfall häufig deutsches Recht und Sie haben im Problemfall einen Ansprechpartner im Inland.

Ein Punkt überrascht dabei viele: Bei Mietwagen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei vielen anderen Online-Käufen. Prüfen Sie die Stornobedingungen deshalb vor der Buchung sorgfältig.

2. Zusatzkosten: Auf das Kleingedruckte achten

Was auf den ersten Blick günstig wirkt, entpuppt sich beim Blick ins Kleingedruckte schnell als teuer. Die häufigsten Preistreiber sind:

  • Navigationsgerät und Kindersitz: Beides kostet bei der Buchung fast immer extra. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, wie viel genau.
  • Junge Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren: Sie zahlen wegen der geringeren Fahrpraxis häufig einen Aufpreis. Manche Anbieter verlangen das Gleiche von Personen ab 70 Jahren.
  • Zusatzfahrer: Weitere Fahrende müssen in der Regel separat eingetragen und bezahlt werden.
  • Airport-Zuschläge: Sie fallen bei der Abholung direkt am Flughafen fast immer an, stehen aber selten transparent im Angebot.
  • Einwegmieten: Wer das Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgibt, zahlt meist deutlich mehr. Fragen Sie vorab nach den Kosten.
  • Winterreifen: Wer im Winter in den Skiurlaub fährt, sollte ausdrücklich nach echten Winterreifen fragen. Viele Mietwagen sind nur mit Ganzjahresreifen ausgestattet, echte Winterreifen kosten je nach Anbieter einen Aufpreis.
  • No-Show-Gebühren: Erscheinen Sie wegen einer Flugverspätung zu spät am Schalter, verfällt die Reservierung. Der Mietpreis bleibt trotzdem fällig.
    Vergleichen Sie deshalb immer den Gesamtpreis und nicht nur den Grundpreis.

3. Kreditkarte und Kaution: Oft unterschätzt

Für die Kaution verlangen viele Anbieter eine klassische Kreditkarte, die auf den Namen der Hauptfahrerin oder des Hauptfahrers ausgestellt ist. Je nach Vermieter und Fahrzeugklasse werden zwischen 250 und 3.000 EUR als Kaution reserviert. Dieser Betrag steht Ihnen während der gesamten Mietdauer nicht zur Verfügung.

Debitkarten wie Visa Debit oder Girocards werden von Autovermietungen im Ausland zum Teil nicht akzeptiert. Auch reine Smartphone-Bankkarten können Probleme bereiten. Klären Sie deshalb vor der Buchung, welche Zahlungsmittel der Anbieter akzeptiert.

Manche Kreditkarten enthalten eine Mietwagen-Vollkaskoversicherung. Diese gilt jedoch häufig nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Buchung vollständig mit der Karte bezahlt wurde. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Kreditkarte daher vor Reiseantritt sorgfältig.

4. Tankregelungen: "Full-Full" oder "Full-Empty"?

„Full-Empty” klingt praktisch: Sie übernehmen das Fahrzeug vollgetankt und geben es leer zurück. In der Praxis ist das aber meist teurer, denn Vermieter berechnen den Sprit zu überhöhten Preisen und schlagen oft noch eine Servicegebühr obendrauf. Zudem gelingt es kaum jemandem, den Tank passgenau leerzufahren, sodass am Ende Restsprit verschenkt wird.

Die fairste und in aller Regel günstigste Variante bleibt deshalb simpel: Übernehmen Sie das Fahrzeug vollgetankt und geben Sie es vollgetankt zurück.

5. Mietvertrag: Erst lesen, dann unterschreiben

Am Schalter herrscht oft Zeitdruck. Nehmen Sie sich trotzdem die Zeit, den Vertrag in Ruhe zu lesen. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Versteckte Zusatzversicherungen, die Sie möglicherweise gar nicht benötigen.
  • Kilometerbegrenzungen, die vor allem bei Rundreisen teuer werden können.
  • Pannendienst und Notfallhilfe: Prüfen Sie, ob diese Leistungen im Mietvertrag bereits enthalten sind.
  • Grenzübertritte: Nicht jedes Fahrzeug darf ohne Genehmigung in jedes Land einreisen. Wer unerlaubt eine Grenze überschreitet, riskiert Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Melden Sie Fahrten in Nachbarländer deshalb vorab an.

6. Versicherung: Vollkasko ist praktisch unverzichtbar

Jeder Mietwagen kommt mit einer Haftpflichtversicherung. Diese zahlt allerdings ausschließlich für Schäden, die Sie anderen zufügen, etwa wenn Sie ein fremdes Fahrzeug rammen. Schäden am Mietwagen selbst sind damit nicht gedeckt. Hinzu kommt: Im Ausland liegt die gesetzliche Mindestdeckung oft deutlich unter deutschem Niveau. Übersteigt der Schaden diese Summe, haften Sie persönlich für die Differenz, im schlimmsten Fall bis zur Privatinsolvenz.

Für Schäden am Mietwagen selbst brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung, am besten ohne Selbstbeteiligung. Achten Sie darauf, dass auch Reifen, Felgen, Glas, Unterboden und Dach mitversichert sind, denn diese Positionen fehlen im Standardpaket häufig. Entscheiden Sie sich dennoch für einen Tarif mit Selbstbeteiligung, sollten Sie wissen: Der Betrag gilt pro Schadensfall. Verursachen Sie zwei separate Schäden, zahlen Sie ihn zweimal.

Gut zu wissen: Was ist die Mallorca-Police?

Genau die Deckungslücke bei der Haftpflicht schließt die sogenannte Mallorca-Police. Sie hebt den Haftpflichtschutz Ihres Mietwagens im europäischen Ausland auf das Niveau Ihrer deutschen Kfz-Versicherung an. Verursachen Sie einen Unfall, übernimmt sie den Betrag, der über die niedrigere ausländische Deckungssumme hinausgeht.

Wichtig: Die Mallorca-Police greift ausschließlich bei Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am Mietwagen selbst benötigen Sie weiterhin eine Vollkaskoversicherung.

Die gute Nachricht: In vielen deutschen Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police bereits enthalten, so auch in der Autoversicherung der Bayerischen. Dort sind Haftpflichtschäden mit bis zu 100 Millionen EUR abgesichert, und über die Mallorca-Police gilt dieser Schutz auch für Ihren Mietwagen im europäischen Ausland. Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihre Police den Baustein einschließt.

7. Fahrzeugübernahme: Erst prüfen, dann fahren

Steigen Sie nicht einfach ein und fahren Sie los. Untersuchen Sie das Fahrzeug vor der Abfahrt gründlich, idealerweise gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Vermietung. Halten Sie vorhandene Schäden sowie den Tankstand schriftlich im Übergabeprotokoll fest.

Fotografieren Sie das Fahrzeug zusätzlich von allen Seiten. So können Sie später nachvollziehbar belegen, in welchem Zustand Sie den Wagen übernommen haben.

Prüfen Sie außerdem, ob die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung vollständig vorhanden ist. Warndreieck und Warnweste gehören in vielen europäischen Ländern zur Pflichtausrüstung. Je nach Reiseziel können zusätzlich ein Verbandskasten oder ein Feuerlöscher vorgeschrieben sein.

Eine sorgfältige Dokumentation hilft besonders dann, wenn es nach der Rückgabe zu Diskussionen über mögliche Schäden kommt. Wer den Zustand des Fahrzeugs bei der Übernahme eindeutig belegen kann, hat im Streitfall deutlich bessere Karten.

8. Rückgabe: Pünktlich und mit Nachweis

Mietwagen werden im 24-Stunden-Takt abgerechnet. Schon eine Stunde Verspätung kann Ihnen einen kompletten Zusatztag in Rechnung stellen. Planen Sie die Rückgabe deshalb großzügig, besonders wenn am selben Tag noch ein Flug ansteht.

Geben Sie das Fahrzeug idealerweise während der Öffnungszeiten zurück und lassen Sie sich die Rückgabe schriftlich bestätigen. Fotografieren Sie den Zustand ein weiteres Mal. Müssen Sie das Auto außerhalb der Öffnungszeiten abstellen, ist diese Dokumentation Ihr wichtigster Schutz vor unberechtigten Nachforderungen.

9. Elektroautos als Mietwagen: Was sich ändert

Elektrofahrzeuge sind bei Mietanbietern auf dem Vormarsch. Wer ein E-Auto bucht, sollte sich vorab mit der Ladeinfrastruktur am Urlaubsort beschäftigen und Reichweite sowie Ladestopps realistisch einplanen. Prüfen Sie zudem die Ladestecker-Standards, denn nicht jede Ladesäule passt zu jedem Fahrzeug. Klären Sie im Vertrag, ob die Ladekosten im Mietpreis enthalten sind und ob der Anbieter bei der Rückgabe eine Mindestladung verlangt.

10. Internationaler Führerschein: Wann er nötig ist

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums reicht der deutsche EU-Führerschein aus. Für einige europäische Länder außerhalb der EU, etwa Albanien oder Moldau, wird ein internationaler Führerschein empfohlen. Außerhalb Europas verlangen viele Staaten oder Mietwagenanbieter zusätzlich zum nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein.

Wichtig: Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Führen Sie beide Dokumente daher stets gemeinsam mit.

Beantragen können Sie den internationalen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, häufig im Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt. Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerschein ist bis zu drei Jahre gültig und sollte rechtzeitig vor Reisebeginn beantragt werden.

Häufige Fragen zum Mietwagen im Urlaub

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