Wohnungseinbruch? Das ist jetzt zu tun!

Ein Einbruch in das eigene Haus oder die Wohnung ist für die Betroffenen immer eine schlimme Sache. Denn nicht nur Wertsachen oder Erinnerungsstücke wurden geklaut, auch die Privatsphäre ist betroffen – immerhin waren Fremde im Gebäude. Umso schlimmer ist, dass es laut Statistik in Deutschland jedes Jahr zu etwa 100.000 Einbrüchen mit einem Schaden von circa 292 Millionen Euro kommt.

Wie Sie die Einbrecher am besten von Ihren kriminellen Taten abhalten können, haben wir Ihnen schon in unserem Anti-Einbruchs-Ratgeber gezeigt. Daran wollen wir anknüpfen und nun einmal erklären, was Sie tun müssen, wenn es doch zu einem Wohnungseinbruch gekommen ist. Denn während es zum Thema „Einbruchschutz“ dutzende hilfreiche Beiträge und Artikel im Internet gibt, wird das richtige Verhalten nach einem Einbruch redaktionell meist vernachlässigt. So ist jedenfalls unser Eindruck. 

Für den schlimmen Fall geben wir Ihnen darum Antworten auf folgende brennende Fragen:

  • Welche Schritte sind nach einem Wohnungseinbruch wichtig?
  • Welcher Versicherungsschutz greift bei einem Einbruch?
  • Was muss meine Versicherung wissen?

Wohnungseinbruch: So verhalten Sie sich richtig

Hatte man Pech und ist Opfer eines Einbruchs geworden, gilt es, schnell und richtig zu handeln. Wer seine Wohnung oder sein Haus im Akutfall verwüstet oder ausgeraubt vorfindet, sollte darum die folgenden Schritte einleiten:

1. Ist der Einbrecher noch in der Wohnung?

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung betreten und im ersten Augenblick einen Einbruch feststellen, sollten Sie sich versichern, ob die Täter noch vor Ort sind. Wenn ja: Bringen Sie sich sofort in Sicherheit! In diesem Fall sollten Sie also Ihre eigenen vier Wände direkt wieder verlassen – und zu einem Nachbarn oder in ein öffentliches Geschäft „flüchten“. Hier sind Sie sicherer und können nicht mit dem Täter konfrontiert werden.

Erwischen Sie den Täter in flagranti, sollten Sie keinesfalls versuchen, ihn (oder sie) aktiv aufzuhalten. Das ist viel zu gefährlich. Rufen Sie besser sofort die Polizei und prägen sich aus sicherer Entfernung wichtige Merkmale wie Gesicht, Kleidung oder Fluchtfahrzeug ein. Warten Sie dann bitte auf das Eintreffen der Polizei – die wird in der Regel schnell eine Streife schicken.

Diebayerische Ratgeber Akuthilfe Einbruch

Checkliste Einbruch: So reagieren Sie im Akutfall „Wohnungseinbruch“ richtig!

2. Verändern Sie nach einem Einbruch nichts in der Wohnung

Ganz wichtig: Haben Sie einen Wohnungseinbruch festgestellt, sollten Sie am aktuellen Zustand absolut nichts ändern! Und damit ist in diesem Teil auch schon alles gesagt – denn bis die Polizei (oder sogar ein Sachverständiger) bei Ihnen war, sollten Sie wirklich erst einmal nichts anfassen. Bis zur Freigabe ist das die Sache der Experten!

3. Rufen Sie direkt die Polizei

Ist eingebrochen worden, sollten Sie direkt die Polizei anrufen. Selbst wenn Sie den Diebstahl erst später bemerken, sollten Sie keine weitere Zeit verlieren. Sondern auch hier unmittelbar die Notrufnummer 110 wählen und den Polizeibeamten folgende Fragen beantworten:

  • Wie ist Ihr Name und wo halten Sie sich auf?
  • Wo ist der Einbruch passiert und sind die Täter noch in der Wohnung?
  • Haben Sie etwas Besonderes bemerkt?

Warten Sie dann in Ihrer Wohnung – oder an einem sicheren Ort – auf das Eintreffen der Polizei. Um den Fall aufzunehmen, werden Sie wahrscheinlich gleich vor Ort von den Beamten befragt. In der Regel wird danach die Spurensicherung angefragt, um mögliche Beweise gegen die Einbrecher zu identifizieren. Erst wenn die Kriminalpolizei die Spuren gesichert hat, können Sie die betroffenen Räume aufräumen und in Ordnung bringen. Beachten Sie das unbedingt!

War der Einbruch allerdings ein größerer, sollten Sie zusätzlich noch bei Ihrer Versicherung ein „Go“ für das Ordnen des Chaos einholen. Denn eventuell schaut sogar noch ein Sachverständiger mehr vorbei und will sich ein zweites Bild von der Lage machen. Nach einem Einbruch Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, ist dabei im Übrigen extrem wichtig. Denn nur dann können Sie den Schaden auch der Versicherung gegenüber geltend machen. 

Bitte merken: Anzeige muss also grundsätzlich gestellt werden!

4. Beweisfotos machen und Stehlgutliste anfertigen

Nachdem die Polizei den Tatort verlassen hat, sollten Sie anschließend noch einmal selbst Fotos Ihrer Wohnung machen. Also Beschädigungen, Einbruchsspuren und den Wohnungszustand dokumentieren. Dazu ist es wichtig, der Polizei – und später auch der Hausratsversicherung – eine so genannte Stehlgutliste anzufertigen. Das heißt: Notieren Sie alle Wertgegenstände, die der Einbrecher hat mitgehen lassen. Neben dem Aktenzeichen der Strafanzeige werden Sie diese Liste später als Nachweis für die Versicherung brauchen. Auf der Stehlgutliste sollten Sie nicht nur alles erfassen, was gestohlen wurde – sondern auch den (geschätzten, aber bitte trotzdem realistischen) Wiederbeschaffungswert der entwendeten Gegenstände notieren.

Unser „Leider-etwas-zu-spät-Tipp“ lautet daher: Haben Sie Wertgegenstände im Haus, sollten Sie die immer bereits nach dem Kauf fotografieren. Im Zweifel kann manchmal aber auch ein Zeuge genügen, der Ihnen das gestohlene Eigentum bestätigt.

5. Versicherung(en) informieren

Spätestens dann, wenn Sie die Wertgegenstandsliste angefertigt haben, sollten Sie Ihre Versicherung informieren. Und das am besten unverzüglich. Länger als ein paar Tage sollten Sie mit der Kontaktaufnahme keinesfalls warten. 

Übrigens: Bei vielen Versicherungen (wie zum Beispiel bei uns), können Sie den Schaden auch mit einem Online-Schadensformular schnell und einfach melden. Wer auf den gestohlenen Gegenständen nicht sitzen bleiben will, wendet sich in der Regel dabei also an seine Hausratversicherung. Die hilft Ihnen, damit Sie auf dem Schaden des Diebstahls nicht „sitzen bleiben“ und zahlt eine Kompensation.

Wurde aber nicht nur geklaut, sondern hat der Dieb beim Einbruch auch das Haus oder die Wohnung in Mitleidenschaft gezogen, greift hier zusätzlich die Wohngebäudeversicherung. Die sollte somit zusätzlich kontaktiert werden, wenn bei dem Einbruchdiebstahl Türen oder Fenster beschädigt wurden. Damit auch hier der entstandene Schaden ersetzt werden kann.

Gut zu wissen:

Vor allem, wenn der (finanzielle) Schaden größer ist, sollten Sie Ihre Versicherung zur Schadensregulierung auch unbedingt telefonisch kontaktieren – damit die Ihnen direkt mit Rat und Tat beiseite stehen kann.

In der Regel benötigen Sie im Anschluss folgende Unterlagen und Informationen für Ihre Versicherung:

  • Stehlgutliste, optimalerweise mit folgenden Informationen: gestohlene Gegenstände, Anschaffungspreis, vorhandene Belege, bestenfalls mit Bildern und Kaufdatum
  • Einbruchstag / Schadenstag
  • Dokumentation vorhandener Einbruchsspuren
  • Polizeiliches Aktenzeichen der Strafanzeige
  • Vertrags- oder Schadensnummer Ihrer Versicherung
  • Bei gestohlenen Wertsachen wie Kunstwerken häufig auch ein Wertgutachten

6. Lassen Sie Ihre gestohlenen Karten und Ausweise sperren und im Zweifel Schlösser austauschen

Ganz wichtig: Vermuten Sie, dass neben Wertgegenständen auch Schlüssel abhandengekommen sind, sollten Sie die entsprechenden Schlösser austauschen lassen. Das minimiert die Gefahr für ein Wiederkommen der Täter und sorgt auch psychologisch für mehr Sicherheit. Außerdem gilt:

  • Ist ein Sparbuch betroffen, muss das direkt bei der hiesigen Bank gesperrt werden.
  • Kreditkarten, EC-Karten und sogar den neuen Personalausweis mit Online-Funktion können Sie mit dem Sperr-Notruf 116 116 telefonisch sperren lassen.
  • Ihr Smartphone kann samt Vertrag über den Anbieter gesperrt werden. Das funktioniert über die 15-stellige IMEI-Nummer.

Gut zu wissen:

Kennen Sie Ihre IMEI-Nummer? Wenn Sie die schnell feststellen wollen, klappt das über die Tastenkombination *#06#. Am besten gleich für den Fall des Falles notieren!

Da viele Betroffene nach einem Einbruch in ihre Wohnung auch psychisch leiden, nur noch wenig Sicherheitsgefühl kennen oder Angst vor einem zweiten Einbruch haben, kann es helfen, eine psychologische Beratungsstelle aufzusuchen. Besonders der Weiße Ring leistet hier sehr gute Unterstützung.

Bleibt zum Schluss: Hoffentlich haben Sie diesen Ratgeber nur aus Interesse gelesen – und nicht, weil Sie Einbruchsopfer geworden sind. Bleiben Sie sicher, im Winter wie im Sommer!