Krankenkasse, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung: Wer zahlt was beim Skiunfall?

Viele Menschen machen sich mit dem ersten Schnee in den Bergen auf den Weg in den lang ersehnten Skiurlaub. Das Ziel: Auf der Piste richtig zu entspannen. Doch so mancher schöne Wintertraum endet statt in einer gemütlichen Skihütte im Krankenhaus. Rund 50.000 Deutsche verletzen sich pro Saison auf der Piste und müssen in ärztliche Behandlung!

Die Folge sind nicht selten immense Rechnungen. Um zumindest letzteres zu vermeiden, sollten Sie wissen, welche Versicherung im Falle eines Skiunfalls die entstandenen Kosten übernimmt. Wir haben sie alle. Nicht nur in diesem Text.
 

Unfall im Skiurlaub: So viel kann ein Skiunfall kosten

Wer an dramatischere Skiunfälle denkt, hört oft schon das Rattern der Hubschrauberrotoren. Nicht zu Unrecht: Je nach Gelände, auf dem Skifahrende verunglücken, müssen die Unglücklichen in vielen Fällen tatsächlich mit dem Heli geborgen werden. Und das kann richtig teuer werden - ist allerdings auch stark abhängig vom jeweiligen Land, in dem sich der Unfall ereignet hat. Mit ein paar tausend Euro müssen Sie alleine für eine solche Bergung aber locker rechnen.  

Dazu kommen neben den Kosten für die beschädigte Ausrüstung die Kosten der Heilbehandlung, die für den Rücktransport in die Heimat und eine etwaige Reha. Wen es so richtig übel erwischt hat, der muss zusätzlich mit Einkommensausfällen und schlimmstenfalls sogar einer Berufsunfähigkeit rechnen.

Und: Auch vorangegangen Sucheinsätze können die Unfallkosten in exorbitante Höhe treiben.

Haftpflicht-Pflicht auf italienischen Pisten

Schon gewusst? In Italien (also auch Südtirol) müssen Sie als Skifahrer oder Skifahrerin seit dem 1. Januar 2022 eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen.

Welche Versicherungen kommen für die Kosten eines Skiunfalls auf?

1. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt "das Mindestmaß" nach dem Skiunfall

Die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, beschränken sich auf die medizinische Versorgung nach dem Unfall. Das aber auch nur in der Höhe, wie es in Deutschland üblich wäre. Sollten die Behandlungskosten im Skiurlaubsland Ihrer Träume also höher sein als zum Beispiel im Schwarzwald, müssen Sie als rein gesetzlich Versicherte(r) die Differenz privat bezahlen.

Hinzu kommen Kosten für die Rettungs- oder Bergungsaktion: Weder die Kosten dafür, noch für den Rücktransport des Patienten oder der Patientin, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung zwingend übernommen. Vor allem dann nicht, wenn sie nicht zur Kassenleistung des jeweiligen Urlaubslandes gehören.

Ganz wichtig: Eine Bergung per Hubschrauber, die nicht medizinisch begründet ist, sondern „nur“ aufgrund der Örtlichkeit notwendig ist, wird grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

2. Die private Krankenversicherung erstattet auch höhere Kosten - nicht nur für die Behandlung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung in der Regel alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall stehen. Sogar eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine Invaliditätsrente können Teil der Police sein. Und: Eine private Krankenversicherung greift auch bei Unfällen zu Hause.

Als Privatpatient genießen Sie eine freie Arzt- und Krankenhauswahl, vertraglich garantierte Leistungen lebenslang und die „Wertsteigerung“ des Versicherungsschutzes durch medizinischen Fortschritt. 
 

3. Auf Nummer sicher beim Skiunfall im Ausland mit der privaten Auslandskrankenversicherung

Je nachdem, wo Sie Ski fahren, benötigen Sie möglicherweise eine spezielle Krankenversicherung für das jeweilige Ausland. Eine Auslandskrankenversicherung (und die folgende Reiseversicherung) bieten in der Regel vollen Schutz, einschließlich der Kosten für eine Hubschrauberbergung und eine bessere Pflegeklasse im Krankenhaus. Blättern Sie aber sicherheitshalber nochmal durch Ihre Police und prüfen Sie, ob auch Transport- und Bergungskosten im Ausland vollständig abgedeckt sind.

Kleiner Tipp: Alternativ können Sie dafür auf den eingeschränkten Versicherungsschutz der Alpenvereine oder des ADAC (bzw. ÖAMTC) setzen.

4. Die Reiseversicherung als "Rundum-sorglos-Paket" für Unfälle und mehr

Eine Reiseversicherung deckt viele Aspekte eines Unfalls während eines Urlaubs ab. Dazu gehören die Kosten für die Behandlung vor Ort, eine bessere Unterbringung im Krankenhaus und die Kosten der Bergung. Zusätzlich wird auch der Reiserücktritt und die Rückführung des Gepäcks in der Regel durch die Reiseversicherung abgewickelt.

5. Die (private) Unfallversicherung: Finanzielle Unfall-Absicherung auf der ganzen Welt

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet keine Zahlungen bei einem Unfall im Urlaub, sondern nur bei Unfällen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit. Daher kann eine private Unfallversicherung die Rettung sein: Sie deckt in der Regel die Kosten für die Bergung, den Rücktransport, das Krankentagegeld und die Rückführung im Todesfall ab.

Und das nicht nur im Schnee auf den Kitzbüheler Alpen, sondern weltweit, rund um die Uhr und für alle Arten von Unfällen. Achten Sie darauf, dass etwaige Bergungskosten in Ihrer privaten Unfallversicherung eingeschlossen sind.
 

6. Übernimmt den Schaden, den Sie beim Unfall anrichten: Ihre private Haftpflichtversicherung

Immer wichtig, immer richtig: Eine Haftpflichtversicherung ist auch im Fall eines Skiunfalls unverzichtbar. Rund 20 Prozent aller Skiunfälle passieren bei Zusammenstößen! Das heißt: Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die entstandenen Schäden bei Ihrem Unfall-Opfer. Dazu gehören Schmerzensgeld, Schadenersatz, Heilbehandlungs- und Rücktransportkosten sowie eine Verletztenrente. Auch für den von Ihnen verursachten Verlust oder die Beschädigung von Ski- oder Snowboardausrüstung steht Ihre Haftpflichtversicherung ein.

Übrigens: Werden Sie nach einem Zusammenstoß auf der Piste als Unfallverursacher angeklagt, übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch die Kosten, die bei einem daraus resultierenden Rechtsstreit entstehen.
 

7. Sicher ist sicher: Mit der Rechtsschutzversicherung sicher vor juristischen Zusatzkosten

Wenn Sie unverschuldet in einen Skiunfall verwickelt wurden, muss der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin für den Schaden aufkommen. Doch was logisch wie einfach klingt, kann zum echten (finanziellen) Problem werden. Fragen der Schuld, Haftung und des Schadenersatzes lassen sich bestenfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin klären. Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

Wichtig: Heben Sie ärztliche Atteste und Belege für Therapiekosten und Reha-Maßnahmen unbedingt auf.
 

8. ADAC, Alpenverein & Co. sorgen für zusätzlichen Schutz?

Anbieter wie der ADAC versprechen ihren Mitgliedern teils auch die Übernahme des Reiserücktransports oder der Kosten für eine aufwändige Bergung. Ein gleichwertiger Ersatz für zum Beispiel eine private Unfallversicherung oder eine Reiseversicherung ist das oft jedoch nicht.

Keine Kostenübernahme bei grober Fahrlässigkeit

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie betrunken auf der Piste unterwegs waren oder sich nicht an die Pistenregeln gehalten haben. In diesem Fall kann es sein, dass Sie aufgrund Ihres grob fahrlässigen Verhaltes doch selbst auf den Kosten sitzen bleiben.

Wichtige Unterlagen, die Sie bei einem Skiunfall zur Hand haben sollten

In den meisten Fällen müssen Sie sich mit Ihrer Kranken- und/oder Unfallversicherung in Verbindung setzen, um herauszufinden, was zu tun ist, um eine Zahlung zu erhalten. Außerdem sollten Sie immer alle Unterlagen und Belege im Zusammenhang mit dem Unfall aufbewahren, einschließlich der Arztrechnungen.

Vergewissern Sie sich auch, dass Sie einen gültigen Reisepass und gegebenenfalls ein Visum griffbereit haben.
 

Wenn Sie Zeuge/Zeugin oder Beteiligte(r) eines Skiunfalls geworden sind

Wer bei einem Skiunfall Zeuge des Unfalls wird oder für einen Sturz auf der Skipiste mitverantwortlich ist, sollte zunächst versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Kontrollieren Sie Lebenszeichen und Atmung und bringen Sie den Verletzten oder die Verletzte in die stabile Seitenlage. Atmet die Person nicht, wählen Sie direkt den Notruf über die 112 und beginnen parallel dazu mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Bitten Sie andere Skifahrer, dass Sie auch an der nächsten Berg- oder Liftstation Alarm schlagen. Zur örtlichen Orientierung dienen Namen der nächsten Liftstation oder die Pistennummer.

Sichern Sie die Unfallstelle, indem Sie Skier und Skistöcke in Kreuzform hangaufwärts oberhalb der Unfallstelle in den Schnee stellen. Wie gesagt: Wenn Sie den Unfall verschuldet haben, kann Ihre Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen.

Wer hingegen einem Verunfallten nicht zur Hilfe kommt oder nach einem Skiunfall einfach weiterfährt, kann sich strafbar machen.