Wann zahlt welche Versicherung für Schäden am Haus durch Starkregen, Sturm & Co.?

Der Herbst ist da und mit ihm das typisch wechselhafte Hin-und-Her-Wetter. Meteorologische Nuancen und die Launen der Natur entscheiden, ob der Grill angeheizt oder nochmal ein Schneemann gebaut wird. Besonders die Wechsel aus warmen und kalten Luftströmen sind der Nährboden für Sturmtiefs. Immer dann, wenn sich kalte Luft über warme Luftgebiete schiebt, entsteht ein Luftdruckabfall in Bodennähe. In der Folge bilden sich Stürme –oder sogar Orkane!

Hausbesitzer*innen zucken bei dieser Aussicht nicht ohne Grund unweigerlich ein wenig zusammen, denn nicht selten entstehen dabei leider auch Schäden an der eigenen Immobilie. Doch welche Versicherung zahlt eigentlich in welchem Schadensfall? Wir verraten es Ihnen!

Wohngebäudeversicherung: Grundabsicherung für Ihre Immobilie!

Die wohl wichtigste Versicherung für Immobilienbesitzer*innen ist die Wohngebäudeversicherung. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht. Sie sollte aber unbedingt für das eigene Haus abgeschlossen werden. Wer seine Immobilie nicht aus eigener Tasche bezahlt, sondern finanziert, ist ohnehin in den meisten Fällen zum Abschluss verpflichtet. Denn finanzierende Banken fordern eine Gebäudeversicherung in der Regel ein, damit der Wert der Immobilie gesichert ist. 

Unabhängig davon sollte sich aber ohnehin jeder Wohneigentümer und jede Wohneigentümerin für eine Gebäudeversicherung entscheiden. So lassen sich viele potenzielle Schäden absichern, zu denen auch Sturmschäden infolge von (schwereren) Unwettern zählen.

Ganz gleich, ob Wind das Haus direkt oder (beispielsweise durch einen instabilen Baum) indirekt beschädigen, greift die Gebäudeversicherung. Schäden am Dach, der Fassade oder durch einen umstürzenden Schornstein sind damit finanziell abgedeckt. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass ausschließlich Schäden am Gebäude versichert sind.

Schutz für den Rohbau: Auch auf diese Versicherung sollten Sie achten!

Befindet sich ein Haus noch im Rohbau, ist es für Sturmschäden sehr viel anfälliger. Aus diesem Grund greift hier auch nicht (jede) „normale“ Wohngebäudeversicherung. Stattdessen sollten Sie als Häuslebauer*in lieber eine spezielle Rohbauversicherung abschließen – oder ein speziell dafür vorgesehener Baustein in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Damit sind dann aber auch gleich noch Ihre Baumaterialien, Gerüste und alle unvollständigen Gewerke mitversichert. 

Die zu zahlende Prämie für eine derartige Rohbauversicherung stellt übrigens eine (überschaubare) Investition dar, die sich im Schadensfall wirklich bezahlt macht. Gerade wenn die finanzielle Lage durch das Bauvorhaben ohnehin schon stark belastet wird, können solche Schäden den Bauherren und die Bauherrin andernfalls schnell aus der Bahn werfen – und das sollte natürlich nicht passieren. 

Bei Sturmschäden übernimmt die Versicherung in der Regel übrigens schon ab Windstärke 8 (stürmischer Wind) die entstandenen Schäden im versicherten Umfang.

Elementarschadensversicherung: Wichtiger Zusatz für die Gebäudeversicherung!

Besitzer*innen von Immobilien, die von Elementarschäden bedroht sind, sollten unbedingt eine Zusatzversicherung abschließen oder den entsprechenden Baustein in die Gebäudeversicherung aufnehmen. 

Klingt apokalyptisch? Ist aber leider auch deutsche Realität! Denn während die Risiken durch Erdbeben und Vulkanausbrüchen hierzulande zum Glück meist überschaubar sind, sieht es bei Überschwemmungen, Blitzeinschlag oder eingedrückten Dächern durch zu hohe Schneelast schon ganz anders aus.

Hausratsversicherung: In diesen Fällen greift sie

Sowohl die Elementarschadenversicherung als auch die „normale“ Gebäudeversicherung decken übrigens ausschließlich diejenigen Schäden und Kosten ab, die am versicherten Gebäude entstehen – oder eben mit diesem in Verbindung stehen. 

Ist dagegen (etwa nach einem Wassereinbruch in Folge eines Unwetters) auch Hausrat wie Möbel oder weiteres Inventar betroffen, springt die Hausratversicherung ein – jedenfalls dann, wenn das in der entsprechenden Police auch ausdrücklich so geregelt ist. 

Wir raten daher: Lieber nochmal prüfen und im Zweifel das Gespräch mit dem eigenen Versicherer suchen!

Die Mischung machts – im Schadensfall helfen unterschiedliche Versicherungen

Grundsätzlich lässt sich also sagen, dass Gebäude-, Elementarschaden- und Hausratsversicherung aufeinander (und auf die regionalen Risiken) abgestimmt sein sollten. Nur so erhalten Hausbesitzer*innen einen umfassenden Versicherungsschutz

Schnee- und Lawinengefahr oder ein Erdrutsch können in manchen Gebieten ein präsentes Risiko darstellen, in anderen dagegen nicht. Wer das eigene Haus nicht etwa mit Blitzableitern oder einem umfassenden Überspannungsschutz ausgerüstet hat, sollte Schäden durch Blitzeinschlag ebenso mitversichern. Andernfalls kann der Gesamtschaden aller zerstörten Elektrogeräte schnell beachtliche Dimensionen annehmen. Unser Autor spricht leider aus Erfahrung – war aber zum Glück entsprechend abgesichert! 😉

Wussten Sie eigentlich ...

... dass es mittlerweile auch so etwas wie eine nachhaltige Hausratversicherung gibt?

Viele Schritte bei der Schadensregulierung: Das Versicherungspaket ist entscheidend!

Die Grenzen zwischen den Versicherungen sind leider manchmal (zumindest gefühlt) ein wenig… naja: fließend. Und das leider nicht nur bei Wasserschäden. 

Wir versuchen deshalb einmal, ein wenig Licht ins Versicherungs-Dickicht zu bringen. Unser Beispiel: ein typisches Rohrbruch-Szenario. Los geht’s:

Entsteht beispielsweise ein Rohrbruch in einer Wasserzuleitung, in dessen Folge Teile des Hauses geflutet werden, ist der entstehende Schaden meist relativ komplex. Zunächst muss das Rohr abgedichtet und im Anschluss repariert werden – dafür wird nicht selten ein schnell verfügbarer Sanitär(not)dienst in Anspruch genommen. 

Schäden an Rohrleitungen im Haus (und je nach Versicherung auch außerhalb – sofern sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden) sind in der Regel von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. 

Ist das Leck geschlossen, muss der Wasserschaden im Haus begutachtet und beseitigt werden. Häufig kommen hier Trocknungsgeräte zum Einsatz, um eine mittelfristige Schimmelbildung zu verhindern. Dieser Vorgang kann sich über mehrere Wochen ziehen und dabei enorme Stromkosten verursachen. Ist die Bausubstanz nachweislich trockengelegt, stehen Malerarbeiten an und Böden werden Instand gesetzt. Selbst bei einem unempfindlichen Fliesenboden müssen im Nachgang dann möglicherweise Löcher in den Fliesen ausbessert werden, die für den Einsatz der Trocknungsgeräte und die damit verbundene Luftzirkulation gebohrt wurden. Sind keine Ersatzfliesen mehr im Bestand, muss schlimmstenfalls der gesamte Boden neu gefliest werden. Da alle diese Schäden unmittelbar mit dem Gebäude in Verbindung stehen, werden die Kosten bis zu diesem Punkt in der Regel von der Gebäudeversicherung reguliert. 

Anders sieht es mit den Wasserschäden an Möbeln und sonstigem Inventar aus: Wer Couch, Tisch und Schrank ersetzt haben möchte, wendet sich an die Hausratversicherung – auch dann, wenn der Rohrbruch den Schaden verursacht hat.

Die Bayerische Experten-Tipp:

Sie sind bei uns versichert? Dann informieren Sie sich über unser innovatives Präventionsprogramm rundum das Thema Wassersicherheitssystem. Mit unserem Partner GROHE reduzieren wir das Risiko eines kostspieligen Wasserschadens um bis zu 70 Prozent – und das für Sie aktuell völlig kostenlos.

Prävention ist die beste Methode, Wetterschäden am Haus zu vermeiden!

Neben dem Abschluss einer geeigneten Versicherung empfiehlt es sich natürlich, drohenden Schäden an Haus und Hausrat vorzubeugen. Ein Dachdecker*innen sollte den Zustand des Dachs regelmäßig prüfen und die Stabilität und Festigkeit der Dachpfannen gewährleisten. Ebenso sollten beispielsweise nahstehende Bäume regelmäßig auf Krankheiten oder Instabilität untersucht werden. 

Gibt der Deutsche Wetterdienst etwa eine Sturmwarnung aus, können Hausbesitzer*innen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. So können Garten und Terrasse sowie das Haus sturmfest gemacht werden, indem lose Teile verstaut oder befestigt werden. 

Das Auto wird bestenfalls in der Garage geparkt – oder zumindest nicht unter einem Baum, der ohnehin nicht mehr recht stabil wirkt. Sollte es dennoch zu einem Sturm- oder Hagelschaden am PKW kommen, greift die Teilkaskoversicherung. Dazu muss allerdings wieder ein Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 oder ein Hagelniederschlag zur Schadenszeit und am gemeldeten Ort dokumentiert sein.

Ob Lawinen, Überschwemmung, Hochwasser durch andauernden Regen, stürmischer Wind, Blitzschlag oder Leitungswasser: Als Eigentümer*in eines Wohngebäudes wissen Sie nun über drohende Naturgewalten wirklich Bescheid! 

Damit Sie die wichtigsten Versicherungen nun auch noch auf einen Blick auseinanderhalten können, haben wir eine praktische Vergleichsliste erstellt Hier sehen Sie als Versicherungsnehmer*in schnell und einfach, wann welche Versicherung bei welchem „elementaren“ Schaden zahlt:

die Bayerische Ratgeber Wetterschaeden am Haus

Wetterschäden am Haus? Hier sehen Sie, ob Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Elementarschadensversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden zahlt.