Die drei wichtigsten Fakten

  • Zahnersatz ist teuer. Krankenkassenleistungen decken oft selbst wichtige Zahnbehandlungen nicht ab. 
  • Die besten Zahnbehandlungen kosten besonders viel – wenn der Patient nicht einen zusätzlichen privaten Schutz hat. 
  • Gerade wer noch gute Zähne hat, sollte jetzt langfristig in eine kostengünstige und leistungsfähige Zahnzusatzversicherung investieren.

Lücke, Brücke oder Implantat?

Die Zähne sehen makellos aus - auf den ersten Blick. Aber leider geht es vielen Menschen so, dass auch bei guter Pflege tief im Inneren Parodontose schleichend den Zahn angreift. So etwas kann sogar erblich bedingt sein, und nur bei regelmäßiger professioneller Reinigung werden diese Mängel rechtzeitig erkannt. Die Kontrolle sparen sich aber gerade jüngere Menschen, zumal die gesetzliche Krankenkasse die Reinigung beim Zahnarzt meist nicht zahlt.

Die Folgen können fatal sein: Trotz mehrerer Behandlungen ist mancher Zahn dann doch nicht zu retten - und man hat nur die Wahl zwischen Lücke, Brücke oder Implantat. Die Lücke ist natürlich inakzeptabel. Eine Brücke aber kann nur befestigt werden, wenn auch die gesunden Nachbarzähne bearbeitet werden. Zudem führt dieser Lückenfüller dazu, dass der Kieferknochen schwächer wird.

Bleibt also das Implantat als Königsweg - doch da drohen wieder hohe Kosten.

Zahnbehandlung und Kassenleistung

Die Zahnlücke ist ein typischer Fall für eine Zahnzusatzversicherung. Denn hochwertige Implantate zahlen gesetzliche Krankenkassen nicht oder leisten nur geringe Zuschüsse. Die Stiftung Warentest rechnet vor: “Die Rechnung für Zahn­ersatz auf einem Implantat kann sich beispiels­weise auf 3 000 Euro belaufen. Die Kasse zahlt davon zurzeit 387 Euro.”

Hier sieht die sogenannte Regelversorgung so aus: Wenn Ihnen ein Zahn im sichtbaren Bereich der Frontzähne fehlt, dann gibt es auf Kassenrezept eine Brücke aus Metall, die an den beiden Nachbarzähnen befestigt wird. Damit das nicht ganz so schlimm aussieht, wird die sichtbare Front teilverblendet - mit einer Kunststoffschicht in Zahnfarbe. Experten sehen das kritisch, weil diese Farben anders als bei hochwertigen Implantat-Aufsätzen mit den Jahren immer stärker von den umgebenden Zähne abweichen. Und selbst diese Brücke ist nicht gratis für einen gesetzlich Versicherten ohne weiteren Schutz. Nur die Hälfte der Kosten einer solchen Zahnbrücke wird von der Krankenkasse erstattet; der Eigenanteil beträgt meist immer noch rund 500 Euro. Eine Vollverkleidung der Brücke wird noch mal teurer.

Ganz ähnlich ist das Dilemma bei Zahnfüllungen. Da zahlt die Kasse etwa im Backenbereich nur das umstrittene dunkelgraue Amalgan - wer kosmetisch und gesundheitlich anspruchsvollere Füllungen will, muss zuzahlen. Oder sich extra versichern.

Und unangenehm kann es auch bei der Wurzelkanalbehandlung werden. Die zahlt zwar die Kasse - aber nur in der einfachsten Variante und mit der Basisbetäubung. Beinahe bei allen Behandlungen und Vorsorgen gibt es solche Einschränkungen und Zuzahlungen.

Die Zahnzusatzversicherung als Ausweg

Wer solche Einschränkungen kennt, will sie natürlich vermeiden. Denn gepflegte Zähne sind ein besonderes optisches Zeichen für einen guten Lebenswandel und erwiesenermaßen auch für beruflichen und privaten Erfolg mit ausschlaggebend.

Ein verlorener Zahn ist  zwar nicht mehr extra versicherbar. Aber für den Fall der nächsten Fälle ist für wenige Euro etwa ein Implantat bezahlbar – mit einer Zahnzusatzversicherung. Die deckt solche höherwertige Behandlungen ab, und sie macht auch die Basisversorgung billiger.

Denn 90 Prozent aller Menschen sind nur über die Gesetzliche Krankenkasse versichert. Die Folge: Oft gibt es nur minimale Leistungen - und eben die hohen Zuzahlungen. Die steigen sogar noch, wenn mal Kontrollbehandlungen nicht rechtzeitig durchgeführt wurden.

So wenig leistet die Härtefallregelung

Geringverdiener wie etwa Studenten, Berufsschüler oder Berufsanfänger trösten sich angesichts der hohen Kosten manchmal noch damit, dass sie ja unter die Härtefallregelung fallen würden. Doch das ist keine Alternative zur Zahnzusatzversicherung. 

Es gibt zwar eine Härtefallregelung für Geringverdiener. Derzeit (2019) ist dabei die Grenze der monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen auf 1.246 Euro festgelegt. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 1.713,25 Euro. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 311,50 Euro. Neben Ehegatten sind Angehörige auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner und familienversicherte Kinder. Zudem gilt die Kostenbefreiung auch für Bafög-Empfänger wie weniger begüterte Studenten.

Aber die Härtefallregelung sorgt nur dafür, dass die minimalen Maßnahmen kostenfrei bleiben - also etwa eine Brücke ohne jede optische Verbesserung. Implantate oder auch nur die jährliche Zahnreinigung beim Arzt zahlt dieser Gratisschutz nicht. Da braucht es eine Zahnzusatzversicherung.

Private Zahnzusatzversicherung gut auswählen

Auch bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht automatisch die Zahnleistung top - gerade auch bei den Billigtarifen oder der Basisversicherung der Privaten. Dort gibt es oft nur Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen oder sogar noch darunter. Auch Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte unterscheiden sich oft deutlich in ihrem Preis-Leistungsverhältnis. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist daher wichtig.

Das leistet eine gute Zahnzusatzversicherung

Regelmäßige Zahnpflege beim Facharzt, auf Wunsch die besten Betäubungen, auch Leistungen der alternativen Zahnmedizin - und natürlich die Übernahme der meisten Kosten für perfekten hochwertigen Zahnersatz: Das leisten gute Zahnzusatzversicherungen wie die der Bayerischen.

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