Schutz gegen Naturkatastrophen immer enthalten

Unwetter können überall auftreten! Ob Hochwasser, Starkregen, Schneelawinen oder Erdbeben - die Möglichkeiten für Umweltkatastrophen die auch Sie treffen können sind zahlreich. Damit Sie immer bestens abgesichert sind falls mal was passiert, ist bei unserer Wohngebäudeversicherung der  Elementarschutz automatisch in jedem Tarif dabei. Dieser schützt Sie gegen jegliche Naturkatastrophen ab.

Ihre Vorteile der Wohngebäudeversicherung

Schadensersatz zum Neuwert

Wenn etwas passiert, ersetzen wir den finanziellen Schaden an Ihrem Gebäude zum Neuwert.

Besondere Leistungen wählen

Auf Wunsch kommen Sie in den Genuss von überdurchschnittlichen
Leistungen mit unseren Zusatzbausteinen.

Immer aktuell

Ab der Tariflinie Smart erhalten Sie von uns automatisch noch umfangreichere Leistungen, wenn sich die Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung zu Ihren Gunsten ändern.

Besondere Leistungen wählen: Auf Wunsch kommen Sie in den Genuss von überdurchschnittlichen Leistungen, wie z. B. einer Mitversicherung einer Geothermie- oder Photovoltaikanlage.

Unsere Tarife
  • Smart


  • Komfort


  • Prestige


  • Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Elementarschutz - Schutz gegen Naturkatastrophen
    Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch Selbstbehalt 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 € maximal 5.000 €
  • Überspannungsschäden nach Blitzschlag
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, außerhalb des versicherten Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bis 10.000 EUR
  • Hotelkosten bis 80 EUR/Tag max. 100 Tage
  • Rauch und Ruß
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Allgefahren-Deckung
  • Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Elementarschutz - Schutz gegen Naturkatastrophen
    Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch Selbstbehalt 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 € maximal 5.000 €
  • Überspannungsschäden nach Blitzschlag
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, außerhalb des versicherten Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bis 500.000 EUR
  • Hotelkosten bis 100 EUR / Tag max 100 Tage
  • Rauch und Ruß bis 2.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR)
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 3.000 EUR
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus bis 2.000 EUR
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Allgefahren-Deckung
  • Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Elementarschutz - Schutz gegen Naturkatastrophen
    Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch Selbstbehalt 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 € maximal 5.000 €
  • Überspannungsschäden nach Blitzschlag
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, außerhalb des versicherten Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
  • Hotelkosten bis 100 EUR/Tag max 200 Tage
  • Rauch und Ruß
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 5.000 EUR
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Allgefahren-Deckung
    Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Gegenstände durch sogenannte unvorhergesehenen Ereignisse. Ein unvorhergesehenes Ereignis ist eines, das der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat, noch hätte vorhersehen können.
Smart

  • Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Elementarschutz - Schutz gegen Naturkatastrophen
    Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch Selbstbehalt 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 € maximal 5.000 €
  • Überspannungsschäden nach Blitzschlag
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, außerhalb des versicherten Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bis 10.000 EUR
  • Hotelkosten bis 80 EUR/Tag max. 100 Tage
  • Rauch und Ruß
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Allgefahren-Deckung
Komfort

  • Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Elementarschutz - Schutz gegen Naturkatastrophen
    Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch Selbstbehalt 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 € maximal 5.000 €
  • Überspannungsschäden nach Blitzschlag
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, außerhalb des versicherten Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bis 500.000 EUR
  • Hotelkosten bis 100 EUR / Tag max 100 Tage
  • Rauch und Ruß bis 2.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR)
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 3.000 EUR
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus bis 2.000 EUR
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Allgefahren-Deckung
Prestige

  • Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Elementarschutz - Schutz gegen Naturkatastrophen
    Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch Selbstbehalt 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 € maximal 5.000 €
  • Überspannungsschäden nach Blitzschlag
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, außerhalb des versicherten Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
  • Hotelkosten bis 100 EUR/Tag max 200 Tage
  • Rauch und Ruß
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 5.000 EUR
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Allgefahren-Deckung
    Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Gegenstände durch sogenannte unvorhergesehenen Ereignisse. Ein unvorhergesehenes Ereignis ist eines, das der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat, noch hätte vorhersehen können.

Holen Sie sich Ihre passende Ergänzung:

Grundstücksbestandteile

Versichert sind z.B. Überdachungen, Schwimmbecken, Briefkastenanlagen, Schuppen und/oder Gartenhäuser (max. 25 m2, Müllcontainer und -boxen, Terrassen-, Hof- und Gehsteigbefestigungen, Wege und Gartenbeleuchtungen.

Rohrpaket

Versichert sind Schäden, die durch Kälte oder Brüchen an Wasserzuleitungs-, Heizungs- und Ableitungsrohren entstanden sind, darin enthalten sind auch Fugenschäden. Das gilt sowohl auf sowie außerhalb Ihres Grundstücks.

Öko

Inklusive Photovoltaikabsicherung. Ihr Schutz vor einem Ertragsausfall bei ersatzpflichtigen Schäden.

Warum eine Wohngebäudeversicherung?

Ein Haus kann schnell zu Schaden kommen. Wenn etwas passiert und anschließend alles wieder so wie vorher aussehen soll, dann kann es richtig teuer werden. Ohne entsprechende Absicherung sind die finanziellen Grenzen schnell überschritten oder sogar Existenz bedrohend, denn für die meisten Menschen ist die eigene Immobilie die größte finanzielle Investition Ihres Lebens.

FAQ Wohngebäudeversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.

Welche Gebäude kann ich über die Wohngebäudeversicherung absichern?

Es können Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu einer Wohn- und Nutzfläche von 400 m² versichert werden. Mehrfamilienhäuser mit maximal 8 Wohneinheiten können wir bis zu 800 m² absichern.

Wie bin ich über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung schütz Sie vor den finanziellen Folge nach einem Schaden durch 

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm oder Hagel
  • Naturkatastrophen (Elementargefahren)

Welche Absicherung bietet der Elementarschutz?

Der Schutz für Ihr Gebäude vor Unwetterereignissen. Entweder nur bei Überschwemmung durch Starkregen oder der umfassende Naturgefahren-Schutz bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung/-rutsch, Lawine, Schneedruck oder Vulkanausbruch.

Zu welchem Wert wird mein Haus bei Schäden oder Zerstörung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung der Bayerischen ersetzt den finanziellen Schaden an Ihrem Gebäude zum Neuwert - und bietet Ihnen so den notwendigen Schutz, damit Sie nach einem Schaden nicht wieder ganz „bei Null“ beginnen müssen.

Wie wird die Wohnfläche ermittelt?

Die Wohnfläche ist meist im Kaufvertrag zu finden.

Sollte dies nicht der Fall sein können Sie selbst die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses ermitteln. Zu berücksichtigen sind dabei Dachschrägen, die zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden

Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Wasch- und Trockenräume, Garagen, Carports sowie Keller-, Speicher- / Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.

In Räumen mit Dachschrägen sind die Flächen folgendermaßen zu berücksichtigen:

  • 100% der Grundfläche ab 2 Meter Höhe
  • 50% der Grundfläche zwischen 1 Meter und 2 Meter Höhe
  • keine Anrechnung bei weniger als 1 Meter Höhe

Muss ich Sanierungs- oder Baumaßnahmen an meinem Gebäude melden?

Ja, wenn es sich um eine vollständige Sanierung des Gebäudes handelt, da dies zur Reduzierung der Prämie führen kann.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Wohngebäudeversicherung?

Sie entscheiden selbst, ob Sie im Schadenfall 300 oder 500 Euro selbst zahlen. Je nach Wahl wird der Beitrag für Sie günstiger.

Was genau heißt eigentlich "Allgefahren-Deckung"?

Die Allgefahren-Deckung ist der umfangreichste Versicherungsschutz, der versichert werden kann. Er geht erheblich über die Leistungen einer klassischen oder auch verbesserten Versicherung hinaus. Bei uns können Sie diese Variante im Komfort-Tarif wählen.

Gibt es hier einen Schadenfreiheitsrabatt?

Ja, Sie erhalten 20 % Rabatt, wenn Sie drei Jahre am Stück ohne Schaden geblieben sind.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung, wenn ich das Haus verkaufe?

Der Versicherungsschutz geht mit Eintragung in das Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Bitte melden Sie uns daher den Namen und die Anschrift des Erwerbers. Schicken Sie uns gerne, falls schon vorhanden, die Kopie des Grundbuchauszugs.

Was mache ich, wenn ich Online keine Beitrag ermittelt bekomme?

Es kann sein, dass wir bei Ihrem Gebäude nähere Angaben benötigen. Dies heißt jedoch nicht, dass wir Ihnen keine Versicherungsschutz anbieten können. Sprechen Sie daher gerne mit unseren persönlichen Beratern, sie helfen Ihnen gerne weiter.

 

Was mache ich im Schadensfall?

Bitte beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet sind, den Schaden zunächst möglichst klein zu halten. Mit Notmaßnahmen wie z. B. Wasser nach einem Wasserrohrbruch abstellen, lässt sich so ein noch größerer Schaden verhindern.

Ihre Schritte:

  1. Melden Sie den Schaden über Meine Bayerische, online unter Service oder per Telefon unter 089 / 6787 - 7777
  2. Machen Sie von den beschädigten Gegenständen oder dem Schadenort Fotos oder Videos. So können wir den Schaden für Sie besser und schneller regulieren. 
  • Sofern möglich, lassen Sie den Schadenort unverändert und reparieren Sie nichts. Sollte das nicht möglich sein, dokumentieren Sie die vorgenommenen Reparaturen durch Fotos und Rechnungen.

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