Mehr als eine Kfz-Versicherung: Ihr Kfz-Concierge

Unser Kfz-Concierge ist mehr als nur eine Kfz-Versicherung. Er ist...

  • Service pur - mit unserem Kfz-Schadenservice
  • ganz persönlich - mit unserem Bausteinprinzip
  • voller Vorteile - mit unserem Bonus- und Rabattsystem

Ihre Vorteile mit der Autoversicherung der Bayerischen

  • Bis zu 15 % Rabatt auf den Jahresbeitrag, wenn Sie eine Dashcam besitzen (gilt für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko)
  • Optional: Best-Leistungs-Garantie
  • Schadenfreiheitsklasse bis SF 50
  • 24h Schaden-Hotline
  • Behebung von einem Park-Kleinschaden pro Jahr
    (verursacht durch andere Fahrzeuge oder mut-/böswillige Handlung)
  • Optional: Rabattschutz in Haftpflicht und Vollkasko
  • Verzicht auf den Alterszuschlag während des begleiteten Fahrens
  • Rabatt auf die Versicherungsprämie bei Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining

Wann brauche ich welche Deckung?

Auto-Haftpflichtversicherung

Die Auto-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und springt ein, wenn mit Ihrem Auto Personen- oder Sachschäden verursacht werden.

Autoversicherung mit Teilkasko

Die Autoversicherung mit Teilkasko ersetzt Schäden, die z. B. durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel usw. entstanden sind. Eingeschlossen sind auch erweiterte Elementarrisiken wie Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen oder Muren. Wildunfälle, Marderverbiss und Glasschäden zählen ebenfalls dazu.

Autoversicherung mit Vollkasko

Die Autoversicherung mit Vollkasko umfasst neben den Leistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug sowie Beschädigungen, die durch Dritte verursacht wurden (Vandalismus).

Auto-Schutzbrief

Schließen Sie zusätzlich einen Auto-Schutzbrief ab und Sie erhalten Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung z.B. bei Pannen, Unfall, Diebstahl, Totalschaden sowie Erkrankung und Verletzung infolge eines Unfalls.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung bietet Ihnen einen noch bessereren Schutz für Leasing- und finanzierte Fahrzeuge. Sie übernimmt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeugs den offen stehenden Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung.

Zusatz-Bausteine für Ihre Autoversicherung

Zusatzbaustein

Tarif Smart Tarif Komfort Tarif Prestige

Neuwert- entschädigung →

Bei Verlust oder Zerstörung innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb (als Erstbesitzer oder bei Tageszulassung). Bei Verlust innerhalb von 6 Monaten, Zerstörung innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb (als Erstbesitzer oder bei Tageszulassung).

Bei Verlust innerhalb 6 Monaten, Zerstörung innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb (als Erstbesitzer oder bei Tageszulassung).

Sonderzubehör → 2.500 Euro 5.000 Euro 7.500 Euro
Schäden durch Tiere  Versichert ist der Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine), Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen sowie der Verbiss von Mardern an Kabeln, Schläuchen, Leitungen und Manschetten. Wie Smart, jedoch erweitert auf den Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

Wie Komfort, außerdem Folgeschäden von Marderverbiss bis zu einer Höhe von 3.000 EUR.

 

  • Best-Leistungs-Garantie
    Sichern Sie sich beim Haftpflicht- und Kaskoschutz den leistungsstärksten Tarif
  • Rabattschutz
    Sichern Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt bei einem Schaden pro Versicherungsjahr

So profitieren Sie vom Kfz-Schaden-Concierge

Mit der telefonischen Schadenmeldung genießen Sie bei einer Reparatur im Werkstattnetz der Bayerischen viele zusätzliche Vorteile: 

  • 24h Schaden-Service
  • Komplette Organisation der Reparatur
  • Kostenloser Hol- und Bringservice
  • Kostenfreies Ersatzfahrzeug
  • Schnelle und kompetente Reparatur vom Profi
  • Kostenlose Fahrzeugreinigung
  • Kostenlose Steinschlagreparatur bei Glasschäden (Kasko)
  • Professioneller Scheibenaustausch mit Mobilitätsgarantie (Kasko)

Beitrags-Concierge: Ihr umfangreiches Bonus- und Rabattsystem

Sparen Sie mit dem Beitrags-Concierge echte Beiträge. Sammeln Sie Beitragsvorteile mit unserem umfangreichen Bonus- und Rabattsystem. Zum Beispiel hierfür:

  • Sie nutzen eine Dashcam
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren ein Fahrsicherheitstraining gemacht
  • Sie besitzen Wohneigentum
  • Sie waren mehr als 5 Jahre bei Ihrer Vorversicherung - wir bieten einen (Treue-)Rabatt für Neukunden
  • Sie möchten ein Neufahrzeug versichern – wir bieten einen Neufahrzeug-Bonus
  • Sie sind ein Wenigfahrer – abhängig von der jährlichen Fahrleistung erhalten Sie einen Bonus
  • Schadenfreies Fahren und langjährige Verträge bringen Preisnachlässe

Der erste Dashcam-Tarif Deutschlands

Sie besitzen eine Dashcam oder möchten sich eine kaufen? Dann sparen Sie bei unserer Autoversicherung bis zu 15 % auf den Jahresbeitrag. 

Sie haben noch keine Dashcam, wollen sich aber eine kaufen? Dann haben wir die passende Empfehlung für Sie: Dashcam von Nextbase.

Unsere Empfehlung: Dashcam von Nextbase

Ihre Vorteile

  • Nextbase Dashcams verfügen über die beste Bildqualität und liefern beeindruckend klare Aufnahmen – unabhängig von Tageszeit und Wetterbedingungen.
  • Jederzeit sicher: Nextbase Dashcams verfügen über die potenziell lebensrettende Funktion "Notfall-SOS", die Rettungsdienste bei einem schweren Unfall alarmiert, wenn der Fahrer nicht mehr reagieren kann.
  • Nextbase Dashcams verfügen über eine Vielzahl an nützlichen Schnittstellen: Die Autosync-Funktion nutzt Bluetooth 4.2 und WLAN-Technologie, um Videodateien automatisch an das Smartphone des Besitzers zu senden.
  • Die Series 2 Dashcams von Nextbase verfügen über ein elegantes Design mit besonders schmalem Formfaktor und lassen sich daher diskret bspw. hinter dem Rückspiegel anbringen. Das patentierte Click&Go PROTMMontagesystem gewährleistet eine sehr einfache Anbringung und einen besonders starken Halt. 
  • Eine Vielzahl der Series 2 Dashcams von Nextbase bieten darüber hinaus eine Schnittstelle für eines der drei modularen, einsteckbaren Kameras, die zusätzlich das Heck oder die Fahrzeugkabine aufnehmen können.

FAQ Autoversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

  • Teilkasko: Brand und Explosion, Zusammenstoß mit Tieren, Bruch der Verglasung, (Teile)-Diebstahl und Raub, Schäden durch Tierverbiss, z. B. Marder („Marderschaden“), unmittelbare Unwettereinwirkungen (Hagel, Überschwemmung, Sturm ab Windstärke 8, Blitzschlag).
  • Vollkasko: Vom Versicherungsnehmer verursachte Unfallschäden am Auto (Selbstverschuldung), Schäden durch nicht ermittelbare Personen nach Fahrerflucht, Vandalismusschäden.

Was ist ein Schutzbrief?

Der Schutzbrief hilft bei einer Panne oder nach einem Unfall. Leistungen des Schutzbriefes sind unter anderem: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen des Fahrzeugs und Bergen des Fahrzeugs. Er übernimmt die Kosten für eine Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, MIetwagen und Fahrzeugunterstellung.

Was ist die Best-Leistungs-Garantie?

Durch die Best-Leistungs-Garantie sind im Versicherungsfall Risiken mitversichert, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, aber durch einen leistungsstärkeren Kfz-Tarif eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers eingeschlossen wären.

Fairer Hinweis: Hierfür gelten nur Tarife, die allgemein zugänglich und verkaufsoffen sind. Von der Best-Leistungs-Garantie sind Sonderkonzepte ausgeschlossen.

Habe ich eine Werkstattbindung?

Grundsätzlich können Sie Ihre Werkstatt frei wählen.

Sie können jedoch mit einer vertraglich vereinbarten Werkstattbindung im Schadenfall 20% am Beitrag sparen.

Außerdem genießen Sie noch einige weitere Vorteile: Sie haben die Möglichkeit auf einen Ersatzwagen bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden (sonst nur bei einem Haftpflichtschaden üblich). Zudem bieten wir einen Hol- und Bringservice an, bei dem wir Ihr KFZ an einem mit Ihnen vereinbarten Ort abholen und wieder hinbringen. Auf die Reparatur unserer Dekra-zertifizierten Partnerwerkstätten erhalten Sie 6 Jahre Garantie. Wir liefern Ihnen Ihr KFZ von innen und außen gereinigt. 

Was ist eine GAP-Deckung?

Die Differenzkasko (GAP) übernimmt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeugs den offen stehenden Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter, sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung). Die Leistung erhalten Sie während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags. 

Bietet die Bayerische einen Rabattschutz an?

Die Bayerische bietet einen optionalen kostenpflichten Rabattschutz an.

Mit dem Rabattschutz bleibt der Schadenfreiheitsrabatt auch dann erhalten, wenn es zu einem belastenden Schaden kommt. Der Vertrag wird dann trotz des Schadens im Folgejahr in die bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und somit so behandelt als wenn der Schaden nicht gemeldet worden sei.

Der Rabattschutz kann für PKW gewählt werden, die in SF-Klasse 10 oder besser eingestuft sind und nur von Fahrern ab 23 Jahren genutzt werden. 

Der Rabattschutz gilt, sofern abgeschlossen, sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung.

In welche Länder darf ich fahren und brauche ich hierfür eine spezielle Bescheinigung?

Grundsätzlich können Sie in allen Ländern mit Ihrem KFZ fahren, der Versicherungsschutz ist jedoch eingeschränkt. In Europa, Serbien, Russland (ohne Weißrussland) und in dem asiatischen Teil der Türkei genießen Sie den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Innerhalb dieser Länder benötigen Sie eine normale Grüße Karte, welche Ihnen mit Ihrem Versicherungsschein zugeschickt wird. 
Für alle Mittelmeeranrainerstaaten und Weißrussland ist eine außereuropäische Gründe Karte zu beantragen. Hier gewähren wir ausschließlich Haftpflichtversicherungsschutz.

Was ist eine eVB?

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug. 
Die eVB ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen. 

Bin ich auf der Fahrt zur Zulassungsstelle schon versichert?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. 
Was sind Zulassungsfahrten? Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: - Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat. - Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.

Reicht es, wenn ich bei der Zulassungsstelle mein Auto anmelde oder muss ich einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen?

Es ist immer zwingend ein Antrag zu stellen, da wir allein durch die Zulassung nicht wissen, wie das Kfz versichert sein soll, d.h. nur Haftpflicht oder auch Vollkasko? Wer nutzt das Fahrzeug? Wie viele Kilometer werden im Jahr gefahren? etc. 

Warum muss ich einen Antrag aufnehmen lassen, obwohl ich schon eine eVB habe?

Es ist immer zwingend ein Antrag zu stellen, da wir allein durch die Zulassung nicht wissen, wie das Kfz versichert sein soll, d.h. nur Haftpflicht oder auch Vollkasko? Wer nutzt das Fahrzeug? Wie viele Kilometer werden im Jahr gefahren? etc. 

Warum bekomme ich ein Schreiben, dass mein Antrag noch fehlt?

Sollten Sie ein Fahrzeug zugelassen haben, könnten Sie aus zwei Gründen aufgefordert werden, einen Antrag einzureichen. 
Grund eins wäre, wenn Sie oder Ihr Vermittler tatsächlich noch keinen Antrag eingereicht haben oder aber Grund zwei, es wurden im Antrag abweichende Daten zum Fahrzeug angegeben, sodass wir die Anmeldung der Zulassungsstelle nicht mit dem Antrag.

Was bedeutet Schadenfreiheitsrabatt und Beitragssatz?

Der Beitragsatz Ihrer Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse (oft auch: SF-Klasse oder SF-Rabatt) – also danach, wie viele Jahre lang Sie bereits unfallfrei fahren. Nach einem Kalenderjahr ohne Unfall erreichen Sie automatisch eine bessere Stufe. Z.B. Sind Sie 15 Jahre Schadenfrei gefahren, dann haben Sie SF15 und zahlen nur 30% (=Beitragssatz) des 100%igen Tarifbeitrages.

Kann ich die Rabatte meiner Mutter/meines Vaters übernehmen? Wenn ja, wie?

Ja, hierfür benötigen wir ein spezielles Formular (TB28) von Ihnen und dem Rabattgeber unterzeichnet. Zudem benötigen wir eine Kopie Ihres Führerscheins. Sie können dann so viel Rabatte übernehmen, wie Sie ihn selbst hätten erfahren können.

Welche SFR kann ich erhalten, wenn ich noch keinen eigenen KFZ-Vertrag hatte?

Für einen PKW können Sie SF1, für ein Krad SF 1/2 erhalten, wenn Sie mindestens 3 Jahre im Besitz eines Führerscheines sind.

Was ist eine Zweitwagenregelung?

Sollten Sie bereits ein Fahrzeug bei der Bayerischen mit mindestens SF4 versichert haben und schaffen sich dann ein weiteres Fahrzeug an, für welches Sie noch keine SFR haben, können Sie das zweite Fahrzeug mit der Sondereinstufung SF3 versichern. 

Wie lang bleibt mein Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich ein paar Jahre kein Auto habe?

Grundsätzlich bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bis zu 7 Jahre nach Abmelden des letzten Fahrzeuges bestehen. Die Bayerische hält den SFR sogar 10 Jahre lang für Sie bereit. 

Ich ziehe um, was muss ich tun? Ändert sich etwas an meinem Vertrag?

Sie müssen uns Ihren Umzug unverzüglich melden. Für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Durch den Umzug könnte sich Ihre Regionalklasse ändern, was zur Erhöhung oder zur Senkung des Beitrages führen könnte. 

Muss ich das SEPA-Mandat ausfüllen und zurück senden?

Wir benötigen von Ihnen pro Vertrag jeweils einmal ein unterschriebenes SEPA-Mandat (sollten Sie dem Lastschrifteinzugsverfahren zugestimmt haben). 
Wenn Sie bei Antragsstellung bereits das SEPA-Mandat unterschrieben haben, müssen Sie es nicht erneut zusenden. 
Sollte Ihr Antrag jedoch Online ohne Unterschrift erfolgt sein, bitten wir Sie uns das SEPA-Mandat unterschrieben einzureichen. 

Warum steht im Nachtrag "Betrag wird erstattet", aber ich erhalte dann keine Überweisung?

Wir nehmen immer an, dass alle bereits geforderten Beiträge beglichen wurden, die dann evtl. zu einer Beitragsrückerstattung führen. 
Sollten Beiträge jedoch noch offen sein, verrechnen wir die Beitragsrückerstattung mit den noch offenen Beiträgen. 

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.