Sach-Versicherungen
Chefarztbehandlung: Kosten, Ablauf und Versicherungsschutz
Ein Krankenhausaufenthalt wünscht sich niemand herbei. Umso wichtiger ist vielen, von der erfahrensten Fachkraft behandelt zu werden – dem Chefarzt. Doch dafür können hohe Kosten auf Sie zukommen.
Kurz zusammengefasst
- Chefarztbehandlung ist eine kostenpflichtige Wahlleistung: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Steigerungssätzen bis zum 3,5-fachen des Basissatzes.
- Wahlleistungsvereinbarung ist Pflicht: Vor Behandlungsbeginn muss ein schriftlicher Vertrag mit dem Krankenhaus geschlossen werden, in dem der Chefarzt und sein ständiger Vertreter namentlich genannt sind.
- Chefarztbehandlung nicht in jedem Krankfenhaus wählbar: Nicht jedes Krankenhaus bietet die Chefarztbehandlung an. Informieren Sie sich am besten vor dem Aufenthalt, die Leistung in Ihrem Wunschkrankenhaus verfügbar ist.
- Tarife der Bayerischen bieten flexible Absicherung: Alle drei Tarife beinhalten privatärztliche Behandlung und Zweibettzimmer (Prestige zusätzlich Einbettzimmer). Die Erstattung ist nicht auf Höchstsätze begrenzt.
Was ist eine Chefarztbehandlung und warum ist sie wichtig?
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie im Krankenhaus die medizinische Grundversorgung durch diensthabende Ärzte – das kann der Assistenzarzt, Stationsarzt oder Oberarzt sein. Wünschen Sie darüber hinaus die Behandlung durch den Chefarzt der Fachabteilung, handelt es sich um eine sogenannte wahlärztliche Leistung. Diese müssen Sie vor Behandlungsbeginn schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbaren.
Der Begriff Chefarztbehandlung ist dabei etwas irreführend: Eigentlich buchen Sie die Wahlfreiheit Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Sie können sich auch für einen Oberarzt oder Belegarzt entscheiden, wenn dieser der Spezialist für Ihr Krankheitsbild ist. Entscheidend ist, dass Sie einen persönlichen Behandlungsvertrag mit einem bestimmten Mediziner abschließen – unabhängig davon, wer gerade Dienst hat.
Der Abrechnungsweg bei wahlärztlichen Leistungen
Wahlärztliche Leistungen werden separat abgerechnet – auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Art und Umfang der Behandlung können dabei höhere Honorare entstehen als bei der Standardversorgung. Genau hier entscheidet die Qualität einer Krankenhauszusatzversicherung: Manche Tarife erstatten privatärztliche Leistungen nur bis zu bestimmten Grenzen, wodurch Eigenanteile entstehen können.
Bei den Tarifen der Bayerischen ist der Ersatz der Aufwendungen für privatärztliche Leistungen nicht auf die in der GOÄ aufgeführten Höchstsätze begrenzt (gemäß Tarifbedingungen). So behalten Sie die Kosten im Griff und können sich im Krankenhaus auf Ihre Genesung konzentrieren.
Was kostet eine Chefarztbehandlung?
Die Kosten einer Chefarztbehandlung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie werden individuell auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Es handelt sich um eine wahlärztliche Leistung, die über die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht und privat bezahlt werden muss. Die Abrechnung erfolgt für jede einzelne medizinische Leistung und setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Punktwert der Leistung, der Punktzahl und dem Steigerungssatz.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Grundlage
Die GOÄ ist die rechtliche Grundlage für die privatärztliche Abrechnung und listet nahezu jede ärztliche Leistung mit einer Punktzahl. Diese Punktzahl wird mit dem aktuellen Punktwert in Euro multipliziert, um den Basisbetrag (1,0-facher Satz) zu ermitteln. Die GOÄ wurde zuletzt 1996 aktualisiert, weshalb Ärzte Steigerungssätze anwenden können, um das Honorar an den tatsächlichen Aufwand anzupassen.
Steigerungssätze: Der entscheidende Kostenfaktor
Die tatsächlichen Kosten liegen meist über dem Basisbetrag, da Ärzte einen Steigerungssatz anwenden, um den individuellen Aufwand abzubilden. Die GOÄ sieht dafür drei verschiedene Sätze vor:
- Regelhöchstsatz (bis 2,3-fach): Der übliche Rahmen für persönliche ärztliche Leistungen ohne besondere Komplikationen. Bis zu diesem Satz ist keine gesonderte Begründung erforderlich.
- Höchstsatz (bis 3,5-fach): Bei wahlärztlichen Leistungen kann der Arzt den Satz bis zum 3,5-fachen ansetzen. Ein Satz über 2,3-fach muss jedoch schriftlich begründet werden – etwa durch überdurchschnittliche Schwierigkeit oder erhöhten Zeitaufwand.
- Überschreitung des Höchstsatzes (über 3,5-fach): Nur in seltenen Ausnahmefällen mit extremem Aufwand möglich. Voraussetzung ist eine vor der Leistungserbringung geschlossene schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Patienten.
Kostenübernahme
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine Chefarztbehandlung grundsätzlich nicht, da es sich um eine Wahlleistung handelt. Patienten benötigen entweder eine private Krankenversicherung mit entsprechendem Tarif oder eine passende Krankenhauszusatzversicherung, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Bietet jedes Krankenhaus eine Chefarztbehandlung an?
Nein, Krankenhäuser sind nicht gesetzlich verpflichtet, wahlärztliche Leistungen anzubieten. Es handelt sich um ein freiwilliges Zusatzangebot. Die Chefarztbehandlung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Krankenhaus, der über die Standardversorgung hinausgeht. Auch ohne diesen Vertrag ist Ihre medizinisch notwendige Versorgung jederzeit durch qualifizierte Ärzte sichergestellt.
So finden Sie ein Krankenhaus mit Chefarztbehandlung
Da nicht alle Kliniken diese Leistung anbieten, ist eine gezielte Suche sinnvoll. Wenn Sie diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, recherchieren Sie nach Möglichkeit vor dem Aufenhalt, ob Ihr Krankenhaus sie anbietet. Andernfalls können Sie z.B. mit Hilfe des Bundes-Klink-Atlas nach Alternativen suchen.
Was Sie bei der Wahlleistungsvereinbarung beachten sollten
Die Wahlleistungsvereinbarung ist das wichtigste Dokument. Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck und achten Sie auf folgende Punkte:
- Schriftform und Aufklärung: Der Vertrag muss Ihnen vor Behandlungsbeginn schriftlich vorliegen. Das Personal ist verpflichtet, Sie umfassend über Inhalte und die potenziell hohen Kosten aufzuklären.
- Namentliche Nennung: Der Chefarzt und sein offizieller ständiger ärztlicher Vertreter müssen im Vertrag namentlich genannt sein.
- Keine Zwangskopplung: Die Chefarztbehandlung darf nicht unzulässig an andere Wahlleistungen wie das Einbettzimmer gekoppelt sein.
Was passiert bei Abwesenheit des Chefarztes?
Sie bezahlen für die persönliche Leistung des Chefarztes oder der Chefärztin. Eine Vertretung ist nur unter strengen Regeln erlaubt: Ist der Chefarzt unvorhersehbar verhindert (etwa durch Krankheit), darf seine im Vertrag genannte ständige Vertretung die Behandlung übernehmen. Ist die Abwesenheit jedoch vorhersehbar (Urlaub, Kongress), ist eine wahlärztliche Abrechnung grundsätzlich nicht möglich – es sei denn, Sie stimmen der Behandlung durch einen ebenfalls namentlich genannten Vertreter nach expliziter Aufklärung aktiv und schriftlich zu. Eine pauschale Zustimmung im Vorfeld ist rechtlich unwirksam.
Die Bayerische: Umfassender Schutz als Standard
Mit der Krankenhauszusatzversicherungen in den Tarifen Prestige, Komfort und Smart der Bayerischen ergänzen Sie Ihren Schutz im Krankenhaus gezielt über die Grundversorgung hinaus. Im Fokus stehen Leistungen, die im Ernstfall spürbar sind: privatärztliche Behandlung, bessere Unterbringung und weitere Bausteine, die den Aufenthalt komfortabler und finanziell planbarer machen.
Ein wichtiger Mehrwert ist der Komfort bei der Unterbringung: In Komfort und Smart ist die Unterbringung im Zweibettzimmer vorgesehen, in Prestige im Ein- oder Zweibettzimmer. Die privatärztliche Behandlung ist in allen drei Tarifen eingeschlossen – und der Ersatz der Aufwendungen ist nicht auf die in der GOÄ aufgeführten Höchstsätze begrenzt (gemäß Tarifbedingungen).
Auch für Familien sind praktische Leistungen enthalten: Bei stationärer Aufnahme eines versicherten Kindes können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils (Rooming-in) erstattet werden. Wenn Sie vereinbarte Wahlleistungen einmal nicht nutzen, erhalten Sie stattdessen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld – bei Komfort und Smart in Höhe von 30 EUR je Leistungsverzicht (maximal 60 EUR pro Tag), bei Prestige 50 EUR je Leistungsverzicht (maximal 100 EUR pro Tag).
Im Premiumtarif Prestige ist zudem der ÄrzteKompass enthalten – ein Zusatzservice in Kooperation mit BetterDoc, der Sie bei der Suche nach geeigneten Fachärzten, der Terminvereinbarung und beim Einholen von Zweitmeinungen unterstützt.
Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten
Die folgenden Punkte helfen bei einer fundierten Entscheidung – und zeigen, warum es sich lohnt, die Vertragsdetails genau zu prüfen. Nur so sind Sie im Ernstfall passend abgesichert und vermeiden Überraschungen bei der Kostenerstattung.
- Standardleistungen und Wahlleistungen: Prüfen Sie, ob wichtige Leistungen fest im Tarif enthalten sind oder nur optional vereinbart werden können. Bei der Bayerischen haben sie in allen Tarifen die freie Arztwahl, auch wenn es sich um eine Chefärztin oder einen Chefarzt handelt.
- Erstattungsgrenzen und GOÄ: Privatärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Je nach Behandlung können dabei höhere Honorare entstehen. Entscheidend ist, ob der Tarif die Erstattung begrenzt oder nicht. In den Tarifen der Bayerischen ist der Ersatz der Aufwendungen für privatärztliche Leistungen nicht auf die GOÄ-Höchstsätze begrenzt (gemäß Tarifbedingungen). So vermeiden Sie Eigenanteile.
- Wartezeiten: Wartezeiten können beeinflussen, ab wann Leistungen in Anspruch genommen werden können. Bei den Tarifen der Bayerischen gibt es keine allgemeine Wartezeit, nur eine besondere Wartezeit von acht Monaten bei Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Ein Blick in die Tarifdetails lohnt sich vor Vertragsabschluss.
- Leistungsausschlüsse und Gesundheitsfragen: Wie bei jeder Versicherung gibt es Regelungen, wann die Versicherung nicht greift – etwa bei Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit. Die Gesundheitsfragen beim Abschluss sollten vollständig und korrekt beantwortet werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz im Leistungsfall wie vereinbart greift.
- Kosten und Beitragsstabilität: Die Beiträge hängen vor allem vom Eintrittsalter, dem Gesundheitsstatus und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Achten Sie nicht nur auf den aktuellen Monatsbeitrag, sondern auch darauf, wie der Tarif langfristig kalkuliert ist. Je nach Tarifmodell können Mechanismen wie Altersrückstellungen helfen, Beiträge im Alter stabiler zu halten.