Gute Gründe, warum sich eine Hausratversicherung lohnt

In die Einrichtung des eigenen Zuhauses steckt man viel Liebe, Zeit und vor allem Geld – und das zurecht! Schließlich verbringen wir wohl den Großteil unseres Lebens in den eigenen vier Wänden. Was passiert aber, wenn die lang ersehnten (und ersparten) Anschaffungen durch Unfall, Unaufmerksamkeit oder einfach nur Pech beschädigt werden?

Ganz nach dem Motto "Trautes Heim, Glück allein" denken viele über diesen Fall gar nicht erst nach. Tatsächlich ist der eigene Haushalt jedoch der Unfallort Nummer Eins, wobei oft auch die Haushaltseinrichtung zu Schaden kommt. Zudem können Faktoren wie Einbruch oder Wasser für enorme Schäden an Möbeln, Elektrogeräten & Co. sorgen. Deshalb sollten Sie sich am besten nicht allein auf Ihr Glück verlassen, sondern für den Fall der Fälle mit einer wirklich guten Hausratversicherung abgesichert sein.

Und das sagen wir nicht, um Sie zu ärgern (oder weil wir ein Versicherungsunternehmen sind). Denn dass auch Sie in den eigenen vier Wänden nicht vor Schäden sicher sind, zeigen die folgenden Beispiele. Und eines können wir schon jetzt verraten: Die richtige Absicherung hat (nicht nur) in diesen Fällen viel Geld gerettet, sondern auch einiges an Nerven.

Gut zu wissen:

Sie fragen sich welche Gegenstände, Wertsachen & Co. im Falle eines Schadens mit der Hausratversicherung tatsächlich abgesichert sind? Im Detail hängt das natürlich vom jeweiligen Vertrag ab. Die folgende Faustregel fasst es aber gut zusammen: Was sich bei einem Umzug mitnehmen lässt, kann man über die Hausratversicherung absichern.

1. Hausratversicherung bei Feuerschäden: Wenn Sie der (Blitz-)Schlag trifft...

Für unser erstes Beispiel –nennen wir die Dame einfach mal „Frau Krüger“ – kam der folgende Schadensfall sprichwörtlich aus (nicht ganz so) „heiterem“ Himmel. 

Nachdem sie sich vorgenommen hatte, in ihrer neuen Wohnung den inneren Sparfuchs auf Eis zu legen, durfte natürlich auch das ein oder andere nagelneue Elektrogerät nicht fehlen. Also deckte Sie sich kurzerhand im Elektromarkt ihres Vertrauens mit einem Flachbildfernseher und dem langersehnten neuen Computermodell ein.

Einige Wochen später tobte ein heftiges Gewitter über Frau Krügers Wohnort. Und dabei passiert es: Vor ihrem Fenster sah sie es plötzlich hell aufleuchten, keine zwei Sekunden später zeigten Fernseher und Computer nur noch ein schwarzes Bild. Ein Blitzschlag hatte die neuen Elektrogeräte unbrauchbar gemacht. Oder anders ausgedrückt: Es kam zu einem klassischen Überspannungsschaden.

Der entstandene Schaden für Frau Krüger belief sich auf satte 2.000 Euro – für die sie ohne die Absicherung durch eine Hausratversicherung selbst hätte aufkommen müssen. Und nicht nur das. Denn eine gute Hausratsversicherung hätte Frau Krüger auch bei vielen weiteren Gefahren weitergeholfen, etwa bei 

  • Feuer und Hitze
  • Schäden durch Explosionen
  • Und auch defekten Geräte durch Implosionen

Zusätzlich ist es möglich, auch weitere Gefahren kostengünstig in die Versicherungspolice aufzunehmen:

  • Sengschäden (beispielsweise durch Zigarettenstummel oder Bügeleisen) an Gegenständen
  • Schadensfälle durch Verpuffung (besonders relevant für Ofenbesitzer)
  • Rauch- und Rußschäden an Wertsachen

2. Hausratversicherung bei Wasserschäden: Wenn Ihnen das Wasser bis zum Hals steht...

Frau Krügers Nachbarn – nennen wir sie Thomas und Claudia Müller – schlafen schon seit Jahren auf ihrem geliebten Wasserbett. Doch als das Pärchen eines Tages nach Hause kommt, werden sie von einem riesigen Wasserfleck im Schlafzimmer begrüßt.

Der Grund: Das Wasserbett ist ausgelaufen und hat das Holz an Bett und Nachtschrank völlig durchweicht. Selbst nach dem Trocknen macht der Wasserschaden die Möbel unbrauchbar, sodass der entstandene Schaden bei über 3.500 Euro liegt. 

Ein ungewöhnlicher Fall, der aber zeigt: Sollte Ihr Hausrat individuellen Gefahren ausgesetzt sein, ist es häufig empfehlenswert, diese explizit mitzuversichern!

Neben den gewöhnlichen Schadensfällen, die im Alltag so drohen, kann besonders eine Versicherungsklausel gegen Wasserschäden gute Dienste leisten. Denn die greift häufig nämlich auch bei vielen anderen Wasserschäden, etwa durch…

  • Ausgelaufene Aquarien
  • Leckende Fußbodenheizungen
  • Undichte Schwimm- und Saunabecken
  • Defekte Zimmerbrunnen und Wassersäulen
  • Leitungswasser

Zudem ist es sinnvoll, der Hausratversicherung auch Wasserschäden durch Überschwemmung oder Rückstau hinzuzufügen. Unverschuldete Schäden durch Leitungswasser, etwa durch undichte Rohre oder andere leckgeschlagene Wasserleitungen, sind hingegen immer durch die Hausratversicherung abgesichert.

3. Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl: Plötzlich „Rad-los“?

Und weiter geht’s mit unsren Beispielen: Jetzt ist der Sohn des Ehepaars Müller dran – nennen wir ihn Peter. Er stellt sein Fahrrad wie jeden Tag verschlossen im Hausflur ab. Als er am nächsten Tag zur Schule radeln will, ist das Fahrrad jedoch spurlos verschwunden –  und der Fahrraddieb bereits über alle Berge. Jegliche Versuche, das Fahrrad wieder zu bekommen, scheitern. Somit beläuft sich der Schaden auf 450 Euro. Viel Geld für die Müllers.

Doch die Familie hat Glück im Unglück: Beim Abschluss ihrer Hausratversicherung haben sie auch den Fahrraddiebstahl abgesichert. Somit wird ihnen auch dieser Schaden erstattet. 

Übrigens: Eine Hausratversicherung schützt Sie auch vor weiteren Verbrechen, die zu Ungunsten Ihres Hausrats passieren:

  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Raub
  • Raub oder der Versuch einer solchen Tat 

...sollten ebenfalls unter Ihren Hausrat-Versicherungsschutz fallen. Möchten Sie auf Nummer Sicher gehen, ist eine zusätzliche Erweiterung sinnvoll. Sie können nämlich auch folgende Schäden durch fiese Gesellen versichern:

  • Trickdiebstahl
  • Diebstahl aus dem Auto oder Krankenzimmer
  • Diebstahl von Waschmaschine oder Trockner aus Gemeinschaftsräumen

Da sich der Bedarf und die Nachfrage individuell unterscheiden können, ist die Rücksprache mit Ihrem Versicherer empfohlen.

4. Hausratversicherung bei Schäden an Wertsachen

Als Frau Krüger von dem gestohlenen Fahrrad ihres Nachbarskindes erfährt, denkt sie sofort an das Ende ihres letzten Urlaubs zurück: Nach zwei Wochen Sommer, Sonne und Meer musste sie feststellen, dass ihre Wohnungstür in ihrer Abwesenheit aufgebrochen wurde. Die Übeltäter hatten sich nicht nur über Frau Krügers Sparstrumpf hergemacht, sondern auch den geerbten Goldschmuck ihrer verstorbenen Oma mitgehen lassen. 1.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 15.000 Euro weg – einfach so.

Die Hausratversicherung kann in diesem Fall zwar nicht den ideellen Wert des gestohlenen Schmucks ersetzen, dennoch kommt sie – bis zu einer individuell vereinbarten Höchstgrenze – auch für den Schaden oder Verlust gestohlener Wertgegenstände und Bargeld auf.

Dabei ist der Begriff der Wertgegenstände übrigens nicht nur auf Schmuck und Bargeld begrenzt, sondern umfasst nach den allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen auch folgende Gegenstände:

  • neben Bargeld auch auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarten)
  • Urkunden, auch Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände
  • Wertsachen aus Gold, Platin und Silber
  • Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbeln)

Unsere Fallbeispiele zeigen: Auch in den eigenen vier Wänden sind Sie (und Ihr Hausrat) nicht immer vor potenziellen Gefahren sicher. Die Hausratversicherung kann Ihnen aber einige Sorgen und finanzielle Lasten ersparen, sollte es zu einem Schaden kommen. Um im Fall der Fälle gut gewappnet zu sein, gibt es beim Neuabschluss der Versicherung allerdings einiges zu beachten. Wir zeigen Ihnen deshalb jetzt, auf was es bei der individuellen Versicherungsanpassung ankommt.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Kein Hausstand gleicht dem anderen – das sollten Sie beim Festlegen Ihrer Versicherungssumme beachten. Ein Orientierungspunkt für die passende Summe ist hierbei immer die Größe Ihres Haushalts. Versichern Sie jeden Quadratmeter Ihrer Wohnfläche mit einem vom Versicherer vorgegebenen Pauschalbetrag, ist eine drohende „Unterversicherung“ meist ausgeschlossen. Das heißt: Ist ihr Hausrat mehr wert, als es die Berechnung mit dem Pauschalbetrag der Versicherung ergibt, wird Ihnen dennoch der volle Schaden ersetzt.

Übrigens wird der genannte Pauschalbetrag häufig bei knapp 650 Euro pro Quadratmeter angesetzt. Misst Ihre Wohnung also beispielsweise 100 Quadratmeter, sollte Ihre Versicherungssumme bei 65.000 Euro liegen, um den Fall einer Unterversicherung zu vermeiden.

Kleiner Tipp in eigener Sache: Den dazugehörigen Versicherungsbeitrag können Sie ganz einfach mit unserem Hausratsversicherungsrechner berechnen.

Worauf Sie dennoch unbedingt achten sollten: Für die Absicherung von Wertgegenständen wird in der Regel ein Höchstbetrag im Vertrag festgelegt. Das bedeutet, dass Bargeld, Schmuck & Co. immer nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme oder bis zu einem festgelegten Geldbetrag versichert sind. 

  • Wertsachen sind in der Regel mit maximal 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
  • Bargeld bildet eine Ausnahme und wird in der Regel (je nach Versicherung) bis zu einem Betrag zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro ersetzt.

Sollten Ihre Wertsachen teurer sein, gilt es die Hochbeträge dementsprechend anzupassen. Bei der Bayerischen haben Sie deshalb schon von Vornherein die Wahl zwischen den Tarifen Komfort und Prestige.

Zu guter Letzt: Wann sollte man die Hausratversicherung anpassen?

Noch ein kleiner Tipp, der Wert des eigenen Hausrats ändert sich normalerweise über die Jahre. Etwa dann, wenn Sie sich weitere Wertgegenstände, teurere Möbel oder andere Einrichtungsge-genstände anschaffen. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Ihr Vertrag noch immer Ihren Bedürfnis-sen entspricht. So können Sie sichergehen, dass Ihnen der Schaden im Fall der Fälle gänzlich ersetzt wird.