Jobwechsel im Alter: Folgen für gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge

Auf der Zielgeraden Richtung Rente noch mal den kleinen Umweg über den Traumjob nehmen? Wer so spät noch Veränderung wählt, nimmt auch zwangsweise mehr Risiko in Kauf. Oder doch nicht? Welche Konsequenzen ein Jobwechsel auf die spätere monatliche Rente hat, wissen nämlich die wenigsten.

Ob späte Selbstständigkeit, Firmenwechsel oder Teilzeit: Wir zeigen Ihnen, wie sich ein Berufswechsel in fortgeschrittenem Alter auf Ihre Altersvorsorge auswirken kann und wie Sie es vermeiden, ins “offene Rentenmesser” zu laufen.
 

Vorsorgen in Deutschland: (Nicht nur) bei Selbstständigkeit kein Selbstläufer!

Grundsätzlich gilt: Wer im Alter mit mehr als der Hälfte seines ehemaligen monatlichen Einkommens rechnen möchte, muss die eigene Altersvorsorge hierzulande möglichst früh breit aufstellen und kontinuierlich investieren. Das verringert auch die Risiken bei einem späten Jobwechsel. Um die Konsequenzen eines solchen auf die spätere Rente besser zu verstehen, lassen Sie uns zunächst einmal einen Blick auf die drei Säulen der deutschen Altersvorsorge werfen:

1. Säule: Öffentlich-rechtliche (Renten-)Pflichtsysteme

Die aktuelle Generation beschäftigter Beitragszahler stemmt die Rente des älteren Teils der Bevölkerung. Je nach Beruf zahlen Beschäftigte dann in die gesetzliche Rentenversicherung oder die Systeme der anderen Berufsstände ein. Der aktuelle Pflichtbeitragssatz liegt bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts, wobei eine Hälfte vom Arbeitnehmer und die andere Hälfte vom Arbeitgeber aufzubringen ist.

Unser Tipp: Sie sind bereits über 50 Jahre alt? Dann können Sie laut Gesetz mit freiwilligen Zusatzzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Ihre zukünftige Rente aufbessern oder bereits früher in den Ruhestand gehen, ohne geringere Auszahlungen erwarten zu müssen. Lassen Sie sich diesbezüglich einfach kostenlos von der Deutschen Rentenversicherung beraten!

2. Säule: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

In vielen Fällen bietet Ihnen der Arbeitgeber die Möglichkeit zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Der Idealfall: Das arbeitgeberfinanzierte Modell, in dem Ihr Chef für Sie mit Firmengeldern in die Altersvorsorge einzahlt. Die Alternative ist die arbeitnehmerfinanzierte Variante. Hier zahlen Sie selbst einen bestimmten monatlichen Betrag vom Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein.

Die Vorteile: Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, 15 Prozent Ihres Beitrags obendrauf zu legen. Zudem sparen Sie eine Menge Steuern und Sozialabgaben, da Ihre Einzahlung vom Bruttogehalt abgeht. Und die spätere Auszahlung des Betrags ist garantiert. Aber: Die bAV ist auch die Säule, die bei einem Jobwechsel die größten Unwägbarkeiten birgt. Dazu aber später nochmal mehr.

3. Säule: Private Altersvorsorge

Der Begriff umschließt alle sonstigen privaten Altersvorsorgemodelle. Auch hier zahlen Sie regelmäßig einen bestimmten Betrag ein, um schließlich im Alter Ihre Rente etwas aufzubessern. Darunter fallen beispielsweise die staatlich geförderte Riester- oder die besonders bei hohen Einzahlungen geeignete Basis-Rente (auch "Rürup-Rente" genannt). Doch auch private Aktien-Indexfonds-Sparpläne, Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen gehören dazu. Eine praktische Übersicht bietet beispielsweise auch unsere Infoseite über Ihre Möglichkeiten für die private Rentenversicherung bei der Bayerischen.

Übrigens ganz wichtig beim Jobwechsel: Kündigen Sie Ihre Renten- und Lebensversicherungen nicht! Sei es, weil sich die Police nicht mehr lohnt oder Sie für den beruflichen Neustart liquides Kapital benötigen – eine Kündigung ist leider meist das schlechteste Geschäft. Denn zu bereits bezahlten Abschlusskosten kommt dann noch ein Stornoabschlag hinzu.

Der rentablere Weg: Stellen Sie Ihren Vertrag einfach bis zum Renteneintritt beitragsfrei oder verkaufen Sie ihn. Hierfür können Sie sich von spezialisierten Ankaufunternehmen jederzeit online ein Angebot erstellen lassen. In der Regel zahlen die Ihnen nämlich zwei bis vier Prozent mehr als Ihre Versicherung.

Löcher bei Rentenversicherung und privater Vorsorge rechtzeitig erkennen

Um Ihre (prognostizierte) künftige gesetzliche Rente zu erfahren, können Sie jederzeit eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Damit lässt sich dann Ihre persönliche Rentenlücke, also die Differenz zwischen Ihrer späteren gesetzlichen Rente und Ihrem jetzigen Gehalt, berechnen. Prüfen Sie alle Unterlagen Ihrer beruflichen und privaten Altersvorsorge und zählen Sie alle privaten Rücklagen und Vermögenswerte dazu, um herauszufinden, wie Ihr Auskommen im Alter aktuell aussehen würde.

Reicht Ihr Budget, um auch ohne weitere Einzahlungen finanziell abgesichert leben zu können? Wenn die Antwort positiv ausfällt, können Sie durchaus erwägen, sich im Herbst Ihrer beruflichen Laufbahn noch einmal persönliche Träume zu verwirklichen.

Szenario 1: Kündigung und Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber

Sie haben genug von Ihrem Chef? Oder möchten noch mal etwas Neues in anderer Anstellung ausprobieren? Vielleicht haben Sie aber auch Angst vor einem Jobverlust durch die immer schneller voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt?

Ob Ihre Angst vor dem "wegrationalisiert" werden berechtigt ist und was Sie tun können, um stattdessen mit der digitalen Entwicklung Schritt zu halten, haben wir schon einmal in einem anderen Ratgeberbeitrag zusammengefasst. Nun aber zurück zum eigentlichen Thema.
 

Folgen für die gesetzliche Rentenversicherung

Die gute Nachricht vorab: Der Risikofaktor “gesetzliche Rente” ist bei einem Jobwechsel vergleichsweise gering. Sie sind auch im nächsten Job weiterhin pflichtversichert und zahlen in die Rentenkasse ein. Doch Vorsicht: Verdienen Sie im neuen (Traum-)Job deutlich weniger, kann das Einfluss auf die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente haben. Denn die bemisst sich anhand Ihres jährlichen Einkommens. Wer im Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt der Deutschen (2022 sind das 38.901 Euro) bekommt einen Rentenpunkt. Ein Punkt bringt dann zum aktuellen Stand eine zukünftige monatliche Rente von 36,02 Euro im Westen und 35,52 Euro im Osten. Daraus folgt: Je nach Höhe Ihres neuen Gehalts müssen Sie eventuell Abstriche bei der gesetzlichen Rente machen.

Folgen für die betriebliche Altersvorsorge

Klar ist: Hatten Sie im vorherigen Job eine arbeitgeberfinanzierte bAV, beim neuen Arbeitgeber jedoch nicht, ist das in Sachen Altersvorsorge ein Verlustgeschäft. Und: Ob Sie die bisherigen Beiträge des vorherigen Arbeitgebers überhaupt behalten dürfen, hängt zudem von Ihrem Alter und der Länge der Betriebszugehörigkeit ab. Informieren Sie sich daher über die in Ihrem Fall geltenden Fristen. Und das am besten schon vor dem Jobwechsel, um eine plötzliche Lücke in Ihrer Altersvorsorge zu vermeiden.

Immerhin ein Lichtblick: Die gesetzlich verpflichtenden 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss bleiben jedoch auf Ihrem bAV-Konto. So auch Ihr selbst eingezahltes Kapital. Doch was passiert mit Ihrem bisherigen bAV-Vertrag? Hier gibt es drei Möglichkeiten:

• Möglichkeit 1: Vertragsmitnahme zum neuen Arbeitgeber

Willigt Ihr neuer Chef ein, können Sie Ihren alten bAV-Vertrag mitnehmen. Nun zahlt statt Ihres alten Arbeitgebers der neue gemeinsam mit Ihnen ein. Die Vorteile: Hat der Vertrag einen guten Garantiezins, können Sie weiter von diesem profitieren. Und Sie sparen sich zusätzlich Verwaltungskosten. Kleiner Haken: Ihr neuer Chef muss Ihnen nicht die gleichen Zusatzversicherungen und Zuschüsse gewähren, die Sie zuvor bekommen haben – solange er die gesetzlich geregelten 15 Prozent nicht unterschreitet. Dass Sie schon etwas älter sind, hat jedoch keinen Einfluss auf die Vertragskonditionen der neuen bAV, ganz im Gegensatz zur zweiten Möglichkeit.

• Möglichkeit 2: Übertragung des bAV-Kapitals in neuen Vertrag

Die meisten Arbeitgeber bevorzugen eine Übertragung des bisher angesparten Kapitals des neuen Mitarbeiters in ihr eigenes Vorsorgesystem. Für Sie bedeutet der Jobwechsel in diesem Fall meist kein gutes Geschäft. Denn neben neuen Abschlusskosten müssen Sie aufgrund Ihres wahrscheinlich schon fortgeschrittenen Alters mit schlechteren Vertragskonditionen, vereinzelt sogar mit einer neuen Gesundheitsprüfung rechnen. Und selbst wenn Sie um Letztere herumkommen sollten: Die Garantiezinsen sind höchstwahrscheinlich im Moment deutlich schlechter als bei Abschluss Ihres alten bAV-Vertrags.

• Möglichkeit 3: bAV-Vertrag privat weiterführen oder ruhend stellen

Ihre berufliche Altersvorsorge können Sie nur im absoluten Ausnahmefall kündigen. Was aber meist trotzdem möglich ist, wenn eine der beiden ersten Möglichkeiten für Sie nicht in Frage kommt: Den Vertrag privat weiterführen! Und das kann sich lohnen. Zwar profitieren Sie dann nicht mehr weiter von den Steuervorteilen der betrieblichen Entgeltumwandlung oder von Arbeitgeberzuschüssen. Doch werden privat finanzierte Beiträge im Rentenalter günstiger versteuert. Hat der alte Vertrag dann noch einen guten Garantiezins, empfehlen wir Ihnen die private Weiterführung daher ausdrücklich!

Die Alternative: Sie stellen die bAV beitragsfrei. Trotz ausbleibender Einzahlungen Ihrerseits und des Arbeitgeberzuschusses verzinst sich das bisher angesparte Kapital zu den alten Konditionen weiter. Dennoch: Es wächst natürlich nicht mehr so wie es das getan hätte, würden Sie im alten Job und im laufenden bAV-System inklusive Arbeitgeberunterstützung bleiben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sie durch den Jobwechsel also auf einen guten Teil Ihrer Altersvorsorge verzichten müssen.

Folgen für die private Altersvorsorge

Eine Säule bleibt übrigens immer stabil: Auf Ihre private Altersvorsorge hat der Arbeitgeberwechsel in der Regel keinen Einfluss. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie weiterhin finanziell in der Lage sind, die gewohnten Beiträge zu zahlen. Wie oben bereits erwähnt gilt: Die private Altersvorsorge für den beruflichen Neustart auflösen – ein absolutes No-Go!

Szenario 2: Vor der Rente erstmal in (Alters-)Teilzeit

Schon vor dem Ruhestand mehr Freizeit haben – für manche wichtiger als nochmal den Traumjob suchen. Doch welchen Einfluss hat ein Wechsel in Teilzeit auf die Altersvorsorge?

Folgen für die gesetzliche Altersvorsorge

Im Normalfall gilt: Halbe Arbeitszeit gleich halbes Gehalt. Und halbes Gehalt gleich halbe Einzahlungen in die gesetzliche Rente - und damit auch lediglich halbe Rentenpunkte. Auch in diesem Szenario müssen Sie also damit rechnen, für mehr Freizeit geringere Rentenauszahlungen in Anspruch zu nehmen.

Sonderfall Altersteilzeit: Hier arbeiten Sie zwar nur die Hälfte der eigentlichen Zeit, bekommen aber durch einen Aufstockungsbeitrag von mindestens 20 Prozent deutlich mehr als die Hälfte des Vollzeitgehalts! Und das Beste: Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber bis zum Ruhestand weiterhin 90 Prozent der Vollzeit-Rentenbeiträge. Sollte Ihr Arbeitgeber diese Variante anbieten, könn(t)en Sie Teilzeit zu deutlich geringeren finanziellen Einbußen bekommen.

Folgen für Betriebsrenten und andere Arten der betrieblichen Altersvorsorge

Sofern Sie nicht den Arbeitgeber wechseln, bleibt Ihr bisheriger bAV-Vertrag natürlich auch bei halber Arbeitszeit bestehen. Doch Vorsicht: Ist Ihre bAV arbeitgeberfinanziert, informieren Sie sich vorher, ob Ihr Arbeitgeber in diesem Fall seine Leistungen kürzt. Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV hängt es dagegen von Ihren Beiträgen (und deshalb von Ihrer finanziellen Situation) ab, welche Konsequenzen die Teilzeit für die spätere Höhe Ihrer bAV hat. Bleiben Ihre Einzahlungen gleich, ändert sich auch Ihre betriebliche Rente nicht und ein Wechsel zur Teilzeit ist in dieser Hinsicht mit keinem Risiko verbunden.

Folgen eines (Job-)Wechsels in Teilzeit für die private Altersvorsorge

Wie in Szenario 1 gilt: Der Schritt in die Teilzeit hat nur mittelbare Auswirkungen auf die private Altersvorsorge. Ist Ihre finanzielle Lage so stabil, dass Sie trotz geringeren Gehalts weiterhin die gleichen Beiträge in diese Säule stecken können? Oder haben Sie bereits so gut vorgesorgt, dass Ihre zukünftige Rente eine Beitragssenkung oder -freistellung in diesem Bereich verkraften kann? Wenn Sie keine der beiden Fragen mit "Ja" beantworten können, könnte Ihr Teilzeitvorhaben zu riskant für Ihren Wohlstand im Alter zu sein. Leider.

Szenario 3: Der Sprung in die Selbstständigkeit

Sein eigener Chef zu sein bedeutet immer auch ein gewisses finanzielles Risiko - aber auch jede Menge Raum zur freien Entfaltung. Doch nicht nur das: Der Nervenkitzel kann ohne richtige Vorbereitung auch bei der Altersvorsorge weitergehen.

Folgen für die Gesetzliche Rentenversicherung

Grundsätzlich gilt: Handwerker, Künstler und andere Neu-Selbstständige können weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben. Doch auch wenn sie es nicht mehr müssen – es hat Vorteile, weiterhin freiwillig in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Denn die beinhaltet zusätzliche Leistungen wie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente im Todesfall. Und: Sollten Sie die für einen Rentenanspruch nötige Wartezeit (Zeit, in der Sie in die gesetzliche Rente einzahlen) von fünf Beitragsjahren noch nicht erfüllt haben, ist die freiwillige Einzahlung der Weg, dies zu tun.

Doch auch langjährige Beitragszahler haben noch Ziele: Ab 35 oder 45 Versicherungsjahren können Sie unter Umständen früher ohne Abschläge in Rente gehen. Lassen Sie sich diesbezüglich vor Ihrem Berufswechsel unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Folgen für die Betriebliche Rentenversicherung

Mach’s gut betriebliche Altersvorsorge?! Für Angestellte, die sich in die Selbstständigkeit wagen, bleibt aus der oben aufgeführten Liste nur Möglichkeit drei: Privat weiter einbezahlen oder ruhen lassen.

Folgen für die private Rentenversicherung

Mit dem Wegfall der bAV gewinnt die private Altersvorsorge an Bedeutung. Haben Sie hier nicht schon ausreichend investiert, steigt das Risiko für finanzielle Einbußen im Alter beim Sprung in die Selbstständigkeit enorm. Nur wer über einen langen Zeitraum privat vorsorgt, profitiert vom Zinseszinseffekt und demnach von einem langfristigen Anlagehorizont.

Im Umkehrschluss heißt das: Fangen Sie erst jenseits der 50 an sich privat fürs Alter abzusichern, wird es schwierig, Ihre Rente noch entscheidend aufzubessern. Sollten Sie aber doch noch ein paar Euro zusätzlich ansparen wollen, lesen Sie doch einfach hier weiter: Wie die späte Altersvorsorge ab 40 oder 50 sicher gelingt.

Damit also Selbstständigkeit nicht gleich Altersarmut bedeutet, sollten Sie Ihre Rentensituation genauestens analysieren. Und prüfen, ob Sie für diesen großen Schritt bereits ein ausreichendes finanzielles Fallnetz angespart haben.

Jobwechsel im Alter: Rentensituation analysieren statt Altersvorsorge riskieren

Egal welche beruflichen Experimente Sie noch wagen möchten: Die vorherige Analyse Ihrer jetzigen Altersvorsorge-Situation ist unerlässlich. Sollte das Risiko eines Jobwechsels so groß sein, dass Ihnen Altersarmut droht, machen Sie sich besser auf die Suche nach Alternativen.

Denn ein Traumjob ist wunderbar – 20 Jahre Ruhestand ohne finanzielle Sorgen aber auch!