Diese Versicherungsfakten sollte jeder Student (spätestens) zum Studienbeginn kennen

Der Studienbeginn nach dem Abitur ist für viele Neu-Studenten ein entscheidender Schritt. Schließlich wartet nach zwölf (oder dreizehn) langen Jahren Schule und dem "Lotterleben" im Elternhaus ein völlig neuer Alltag auf die Uni-Neulinge.

Um gut vorbereitet in das erste Semester zu starten, müssen Erstis deshalb einige To-Dos abhaken. Zum Beispiel eine studentische WG finden, die neue Heimat erkunden und sich mit dem Lernstoff bekannt machen.

Der eigene Versicherungsschutz fällt für die neuen Studenten neben all den neuen Eindrücken dann gerne mal hinten runter. Doch eines vorweg: Das kann schnell schief gehen. Der Auszug aus dem Elternhaus oder die Immatrikulation an der Universität führen nämlich oft zu Veränderungen bei so einigen Versicherungsfragen. Deshalb sollte jeder Ersti schon vor Semesterbeginn auch seinen Versicherungsschutz gründlich abchecken.

Das klingt zwar erst einmal kompliziert, ist jedoch noch lange kein Grund zur Verzweiflung. Denn mit unserem Best-of der wichtigsten Versicherungsfragen behält man auch als studentischer Versicherungsneuling den Durchblick – versprochen!

Brauche ich als Student eine eigene Krankenversicherung?

Ob während der Schulzeit oder mitten im neuen Studium – krank werden kann man immer. Das ist jedoch nicht der einzige Grund, wieso sich Erstis noch vor dem Semesterstart mit der eigenen Krankenversicherungslage beschäftigen sollten. Denn nicht umsonst ist die Absicherung im Krankheitsfall für alle Studierenden unter 30 Jahren die einzige gesetzliche Pflichtversicherung.

Und diese Versicherungspflicht nehmen Universitäten und Hochschulen sehr ernst. Schließlich wird bei der Immatrikulation stets eine Versicherungsbestätigung der (gesetzlichen) Krankenkasse fällig.

Einmalig zu Beginn des Studiums gibt es jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen und für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Ob sich dieser Schritt lohnt oder doch eine gesetzliche Absicherung die richtige Wahl ist, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation ab. Hierbei können wir vier verschiedene Fälle unterscheiden:

Fall #1: Bin ich als Student über meine Eltern gesetzlich versichert?

Die meisten Uni-Neulinge beginnen mit dem Studium die erste Ausbildung nach dem Abitur. Dementsprechend sind sie in der Regel noch mit der Familienversicherung der Eltern abgesichert. Dort können – und sollten – sie auch während des Studiums versichert bleiben. Schließlich fallen so keine eigenen Versicherungsbeiträge während des Studiums an – ein willkommener Sparfaktor, wenn das Geld mal etwas knapper wird.

Ab dem 25. Lebensjahr müssen sich Studierende jedoch selbst versichern und damit auch monatliche Versicherungsbeiträge zahlen. Die einzige Ausnahme: Wer den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hat, kann bis zu einem Jahr länger in der elterlichen Versicherung bleiben.

Bis zum 30. Lebensjahr zahlen Studierende mit der studentischen Krankenversicherung jedoch zumindest vergünstigte Beiträge. Die sind an den jeweils geltenden BAföG-Satz gekoppelt und erhöhen sich damit Schritt für Schritt. Mit Stand des Wintersemesters 2020/2021 fallen hier für Krankenversicherung, Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse sowie Pflegeversicherung durchschnittlich 112 Euro monatlich an.

Doch Vorsicht: Starten Erstis mit einem Werkstudenten- oder Minijob in das Unileben, können sie nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in der Familienversicherung bleiben. So dürfen bei Werkstudenten-Tätigkeiten monatlich höchstens 538,33 Euro, im Minijob maximal 450 Euro verdient werden.

Fall #2: Ich bin selbst gesetzlich versichert

Wer zu Studienbeginn bereits 25 Jahre alt (oder bereits einem Vollzeitjob nachgegangen) ist, ist in der Regel schon vor dem ersten Semester selbst gesetzlich krankenversichert. Das gilt auch für Studierende, die zuvor etwa im Rahmen einer Ausbildung pflichtversichert waren.

Ab dem 25. Lebensjahr bleibt dann auch hier nur die Möglichkeit, weiterhin monatliche Beiträge für die eigene Versicherung zu zahlen. Zwar besteht zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Angesichts der vergleichsweise hohen Beitragskosten (im Gegensatz zu den sehr vergünstigten gesetzlichen Beiträgen für Studierende) ist das in der Regel jedoch nicht zu empfehlen.

Alle Erstis, die bereits selbst gesetzlich versichert waren, jedoch noch unter 25 Jahre alt sind, können zu Studienbeginn wieder in die Familienversicherung der Eltern eintreten und sich damit monatliche Kosten sparen. 

Zudem können auch sie sich freiwillig privat versichern. Diese Möglichkeit besteht für zuvor gesetzlich pflichtversicherte Studierende nicht. Diese müssen auch während des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Fall #3: Ich bin im Studium über meine Eltern privat versichert

Wer schon vor dem Studium über die Eltern privat krankenversichert war, kann das – zumindest bis zum 25. Lebensjahr – auch während des Studiums bleiben. Allerdings können hierbei Nachteile entstehen, die einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu Beginn des Studiums sinnvoll erscheinen lassen.

Das gilt vor allem, wenn man noch während des Studiums 25 Jahre alt wird. Dann fällt die Möglichkeit der Absicherung in der Familienversicherung weg und Studierende müssen sich verpflichtend selbst privat versichern. Denn entscheidet man sich als Erstsemester für eine der zwei Versicherungsformen, muss man diese auch über das gesamte Studium hinweg beibehalten.

Gut zu wissen:

Auch bei Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit nach dem Studium müssen privatversicherte Studierende in der privaten Krankenversicherung bleiben und dementsprechend hohe Beiträge zahlen. Denn nach der Zeit im Studium von der privaten in gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, ist lediglich in einem Angestelltenverhältnis möglich.

Ob sich das Verbleiben in der privaten Familienversicherung der Eltern lohnt, muss deshalb im Einzelfall entschieden werden. Ein Gespräch mit dem zuständigen Versicherer schafft Klarheit darüber, welche monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung auf Studierende zukommen könnten.

Fall #4: Ich bin im Studium selbst privat versichert

Im seltenen Fall, dass Erstis schon selbstständig privat versichert waren, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung zu Studienbeginn nur bis zum 30. Lebensjahr möglich.

Ältere Studierende müssen in der Regel auch weiterhin in der privaten Krankenkasse abgesichert bleiben.

Brauche ich als Student eine eigene Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung ist für Studierende zwar keine Pflicht, sollte jedoch trotzdem bei jedem Uni-Neuling vorhanden sein. Denn schon kurze unaufmerksame Momente, ein Unfall mit beschädigten Gegenständen oder Personen, können zu großem finanziellem Schaden führen: Den Laptop des Sitznachbarn mit Wasser überschüttet oder ein Bibliotheksbuch durch Essensflecken unbrauchbar gemacht. Ein solcher Schaden kann ganz schön kosten und muss ohne Versicherung vom Verursacher selbst bezahlt werden.

Mit einer Haftpflichtversicherung, die für den verursachten Schaden an Dritten aufkommt, kann man hingegen auch bei solchen Missgeschicken erst einmal aufatmen.

In vielen Fällen müssen Erstis die Haftpflichtversicherung zudem nicht einmal selbst bezahlen, sondern können in dem Familienhaftpflicht-Vertrag der Eltern abgesichert bleiben – sofern dieser vorhanden ist. Das ist allerdings nur in der Erstausbildung und in einem an ein Bachelorstudium anschließendem Master möglich. Wurde zuvor bereits eine Ausbildung oder ein Studium einem anderen Fach abgeschlossen, müssen sich Studierende selbst versichern. 

Als Deckungssumme sollten übrigens auch Studierende immer mindestens 10 Millionen Euro ins Auge fassen, eine Haftpflicht mit bis zu 50 Millionen Euro Versicherungssumme wäre sogar noch besser. Das Schöne: Trotz der hohen abgesicherten Summen kostet eine Haftpflichtversicherung in der Regel nicht wirklich viel.

Brauche ich als Student eine eigene Hausratsversicherung?

Mit dem Beginn eines Studiums ziehen viele Erstis in eine andere Stadt und damit in die ersten eigenen vier Wände. Ob dann eine eigene Hausratsversicherung nötig wird, hängt davon ab, ob man auch tatsächlich einen eigenen Hausstand gründet. Das ist nämlich nur der Fall, wenn zum Unistart auch eine eigene Wohnung bezogen wird.

Der Umzug in ein WG-Zimmer oder ein Studentenwohnheim zählt hingegen nicht als Gründung eines eigenen Hausstands. Hierbei ist das Hab und Gut, also der Hausrat, von Studierenden in der Regel im Rahmen der Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung abgesichert.

Allerdings muss das Zimmer in Wohnheim oder Wohngemeinschaft umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Zudem ist das Studierendenzimmer in einigen Versicherungsverträgen nur während der Erstausbildung abgesichert. Für Details einfach einen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen werfen.

Wie wirkt sich die Ummeldung fürs Studium auf meine Kfz-Versicherung aus?

Beim Umzug in eine neue Stadt gehört die Ummeldung sicherlich zu den lästigsten To-Dos. Den Gang zum Einwohnermeldeamt muss dennoch jeder Ersti zwischen Vorlesungsstress und Abgabeterminen einplanen. Denn wer sich nicht in den ersten zwei Wochen nach dem Umzug in der neuen Stadt meldet, muss mit Geldstrafen rechnen, die dem Studenten-Geldbeutel so gar nicht guttun. Und das sollte darum natürlich vermieden werden. Sich umzumelden geht in der Regel zum Glück meist rasch: Einfach mit dem Mietvertrag und dem Personalausweis zum Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt.

Wer nicht nur seine sieben Sachen, sondern auch ein Auto mit in die neue Heimat nimmt, muss in der Regel auch das ummelden. Das ist zumindest immer dann der Fall, wenn man selbst als Halter eingetragen ist. Der Grund: Um den Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu gefährden, muss die Halteradresse immer mit der Meldeadresse des Pkw übereinstimmen.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das eigene Fahrzeug in der Kfz-Versicherung der Eltern abgesichert ist. Hierbei ist oft eine häusliche Gemeinschaft die Voraussetzung, sodass bei einem Umzug Zuschläge oder sogar eine eigene Versicherung fällig werden können. Das gilt im Regelfall jedoch nur, wenn die Studentenwohnung als Erstwohnsitz angemeldet wird.

Nichts zu befürchten haben dagegen alle Studienanfänger, die lediglich im Fahrerkreis der elterlichen Kfz-Versicherung genannt, jedoch nicht selbst Halter sind. In diesem Fall kann das Auto auch ohne Ummeldung und Versicherungsänderungen in der neuen Uni-Stadt genutzt werden.

Dennoch bestätigt hier vor allem eine Ausnahme die Regel: Eine Erweiterung des Fahrerkreises auf alle Familienmitglieder, ohne diese explizit zu nennen, geht in vielen Fällen mit der Bedingung eines gemeinsamen Hausstandes einher. Haben Studierende ihren Erstwohnsitz durch den Umzug nicht mehr an der Familienadresse, gehören sie damit auch nicht mehr zum Fahrerkreis der Kfz-Versicherung.

Die vielfältigen Möglichkeiten der Kfz-Absicherung zeigen, dass die Unterschiede zwischen Versicherern sehr groß sein können. Deshalb gilt: Bevor es an die Uni geht, sollten Erstis die Bedingungen ihrer Autoversicherung gründlich studieren und sich im Fall des Falles mit einem eigenen Vertrag absichern.