Ratgeber
Sturmschäden & Co. am Haus: Die wichtigsten Versicherungen
Starkregen, Sturmschäden, Blitzschlag oder andere Unwetter: Wir zeigen, wann Elementar-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus einspringen.
Wann zahlt welche Versicherung für Schäden am Haus durch Starkregen, Sturm & Co.?
Der Herbst ist da und mit ihm das typisch wechselhafte Hin-und-Her-Wetter. Meteorologische Nuancen und die Launen der Natur entscheiden, ob der Grill angeheizt oder nochmal ein Schneemann gebaut wird. Besonders die Wechsel aus warmen und kalten Luftströmen sind der Nährboden für Sturmtiefs. Immer dann, wenn sich kalte Luft über warme Luftgebiete schiebt, entsteht ein Luftdruckabfall in Bodennähe. In der Folge bilden sich Stürme –oder sogar Orkane!
Hausbesitzer*innen zucken bei dieser Aussicht nicht ohne Grund unweigerlich ein wenig zusammen, denn nicht selten entstehen dabei leider auch Schäden an der eigenen Immobilie. Doch welche Versicherung zahlt eigentlich in welchem Schadensfall? Wir verraten es Ihnen!
Wohngebäudeversicherung: Grundabsicherung für Ihre Immobilie!
Die wohl wichtigste Versicherung für Immobilienbesitzer*innen ist die Wohngebäudeversicherung. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht. Aber eine Wohngebäudeversicherung kann Immobilieneigentümer vor erheblichen finanziellen Folgen versicherter Gebäudeschäden schützen und ist daher regelmäßig von großer Bedeutung.
Wer seine Immobilie nicht aus eigener Tasche bezahlt, sondern finanziert, ist ohnehin in den meisten Fällen zum Abschluss verpflichtet. Denn finanzierende Banken fordern eine Gebäudeversicherung in der Regel ein, damit der Wert der Immobilie gesichert ist.
Ob und welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Immobilie und individuellen Risikosituation ab. So lassen sich viele potenzielle Schäden absichern, zu denen auch Sturmschäden infolge von (schwereren) Unwettern zählen.
Verursacht ein Sturm unmittelbar oder mittelbar einen Schaden an versicherten Gebäudebestandteilen, leistet die Wohngebäudeversicherung je nach vereinbartem Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass ausschließlich Schäden am Gebäude versichert sind.
Gut zu wissen:
Wird durch einen Gebäudeteil ein Dritter geschädigt, beispielsweise ein Nachbar, ist zunächst zu prüfen, ob der Eigentümer hierfür gesetzlich haftet. Welcher Haftpflichtversicherungsschutz greift, hängt insbesondere von der Nutzung des Gebäudes und dem konkret vereinbarten Tarif ab.
Schutz für den Rohbau: Auch auf diese Versicherung sollten Sie achten!
Befindet sich ein Haus noch im Rohbau, ist es für Sturmschäden sehr viel anfälliger. Aus diesem Grund greift hier auch nicht (jede) „normale“ Wohngebäudeversicherung. Stattdessen sollten Sie als Häuslebauer*in lieber eine spezielle Rohbauversicherung abschließen – oder ein speziell dafür vorgesehener Baustein in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Welche Baustoffe, Bauleistungen, Gerüste oder sonstigen Sachen während der Bauphase versichert sind, richtet sich nach dem konkret vereinbarten Versicherungsschutz.
Eine geeignete Absicherung kann verhindern, dass versicherte Schäden während der Bauphase vollständig selbst getragen werden müssen. Gerade wenn die finanzielle Lage durch das Bauvorhaben ohnehin schon stark belastet wird, können solche Schäden den Bauherren und die Bauherrin andernfalls schnell aus der Bahn werfen – und das sollte natürlich nicht passieren.
Bei Sturmschäden übernimmt die Versicherung in der Regel übrigens schon ab Windstärke 8 (stürmischer Wind) die entstandenen Schäden im versicherten Umfang.
Elementarschadensversicherung: Wichtiger Zusatz für die Gebäudeversicherung!
Besitzer*innen von Immobilien, die von Elementarschäden bedroht sind, sollten unbedingt eine Zusatzversicherung abschließen oder den entsprechenden Baustein in die Gebäudeversicherung aufnehmen.
Zu den weiteren Naturgefahren gehören je nach Vertrag beispielsweise Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch oder Erdbeben. Blitzschlag ist dagegen in der Regel bereits als eigene Gefahr in der klassischen Wohngebäudeversicherung berücksichtigt.
Gut zu wissen: Schäden durch Naturgewalten extra versichern!
Eine erweiterte Naturgefahrenversicherung ergänzt die Wohngebäudeversicherung um die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten weiteren Naturgefahren. Dazu zählen beispielsweise auch Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen.
Hausratsversicherung: In diesen Fällen greift sie
Sowohl die Elementarschadenversicherung als auch die „normale“ Gebäudeversicherung decken übrigens ausschließlich diejenigen Schäden und Kosten ab, die am versicherten Gebäude entstehen – oder eben mit diesem in Verbindung stehen.
Ist auch Hausrat betroffen, leistet die Hausratversicherung – sofern die konkrete Schadenursache wie etwa Sturm, Hagel oder bei entsprechendem Zusatzschutz eine Überschwemmung – im Vertrag versichert ist.
Wir raten daher: Lieber nochmal prüfen und im Zweifel das Gespräch mit dem eigenen Versicherer suchen!
Die Mischung machts – im Schadensfall helfen unterschiedliche Versicherungen
Gebäude-, Hausrat- und gegebenenfalls der Naturgefahrenschutz sollten auf die individuelle Risiko- und Wohnsituation abgestimmt werden. Dadurch können relevante Deckungslücken im Versicherungsschutz reduziert werden.
Schnee- und Lawinengefahr oder ein Erdrutsch können in manchen Gebieten ein präsentes Risiko darstellen, in anderen dagegen nicht. Prüfen Sie insbesondere, in welchem Umfang Ihr Versicherungsvertrag Blitz- und Überspannungsschäden erfasst und ob ergänzende technische Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.. Andernfalls kann der Gesamtschaden aller zerstörten Elektrogeräte schnell beachtliche Dimensionen annehmen.
Viele Schritte bei der Schadensregulierung: Das Versicherungspaket ist entscheidend!
Die Grenzen zwischen den Versicherungen sind leider manchmal (zumindest gefühlt) ein wenig… naja: fließend. Und das leider nicht nur bei Wasserschäden.
Wir versuchen deshalb einmal, ein wenig Licht ins Versicherungs-Dickicht zu bringen. Unser Beispiel: ein typisches Rohrbruch-Szenario. Los geht’s:
Entsteht beispielsweise ein Rohrbruch in einer Wasserzuleitung, in dessen Folge Teile des Hauses geflutet werden, ist der entstehende Schaden meist relativ komplex. Zunächst muss das Rohr abgedichtet und im Anschluss repariert werden – dafür wird nicht selten ein schnell verfügbarer Sanitär(not)dienst in Anspruch genommen.
Bestimmte Bruchschäden an versicherten wasserführenden Leitungen können im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gedeckt sein. Umfang und örtlicher Geltungsbereich richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Ist das Leck geschlossen, muss der Wasserschaden im Haus begutachtet und beseitigt werden. Häufig kommen hier Trocknungsgeräte zum Einsatz, um eine mittelfristige Schimmelbildung zu verhindern. Dieser Vorgang kann sich über mehrere Wochen ziehen und dabei enorme Stromkosten verursachen. Ist die Bausubstanz nachweislich trockengelegt, stehen Malerarbeiten an und Böden werden Instand gesetzt. Selbst bei einem unempfindlichen Fliesenboden müssen im Nachgang dann möglicherweise Löcher in den Fliesen ausbessert werden, die für den Einsatz der Trocknungsgeräte und die damit verbundene Luftzirkulation gebohrt wurden. Sind keine Ersatzfliesen mehr im Bestand, muss schlimmstenfalls der gesamte Boden neu gefliest werden. Sind die beschriebenen Schäden Folge einer versicherten Gefahr und betreffen versicherte Gebäudebestandteile, sind die erforderlichen Wiederherstellungskosten in der Regel im vereinbarten Versicherungsumfang abgesichert.
Anders sieht es mit den Wasserschäden an Möbeln und sonstigem Inventar aus: Wer Couch, Tisch und Schrank ersetzt haben möchte, wendet sich an die Hausratversicherung – auch dann, wenn der Rohrbruch den Schaden verursacht hat.
Die Bayerische Experten-Tipp:
Im Rahmen unseres Präventionsangebots können berechtigte Kundinnen und Kunden unter den vereinbarten Voraussetzungen ein GROHE-Wasserstoppsystem ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag erhalten. Das System kann bestimmte Leckagen erkennen, Warnmeldungen ausgeben und bei einem erkannten Rohrbruch die Wasserzufuhr automatisch unterbrechen. So werden mögliche Folgeschäden begrenzt.
Sie sind bei uns versichert? Dann informieren Sie sich über unser innovatives Präventionsprogramm rundum das Thema Wassersicherheitssystem. Mit unserem Partner GROHE reduzieren wir das Risiko eines kostspieligen Wasserschadens um bis zu 70 Prozent – und das für Sie aktuell völlig kostenlos.
Präventionsmaßnahmen tragen dazu bei, das Risiko bestimmter Wetterschäden oder deren Ausmaß zu verringern.
Neben dem Abschluss einer geeigneten Versicherung empfiehlt es sich natürlich, drohenden Schäden an Haus und Hausrat vorzubeugen. Lassen Sie den Zustand des Dachs regelmäßig fachkundig prüfen und lose oder beschädigte Dachbestandteile bei Bedarf sichern oder instand setzen. Ebenso sollten beispielsweise nahstehende Bäume regelmäßig auf Krankheiten oder Instabilität untersucht werden.
Gibt der Deutsche Wetterdienst etwa eine Sturmwarnung aus, können Hausbesitzer*innen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. So können Garten und Terrasse sowie das Haus sturmfest gemacht werden, indem lose Teile verstaut oder befestigt werden.
Das Auto wird bestenfalls in der Garage geparkt – oder zumindest nicht unter einem Baum, der ohnehin nicht mehr recht stabil wirkt. Sturm- und Hagelschäden am Fahrzeug sind abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz über die Teilkaskoversicherung versichert. Bei Sturmschäden ist nach üblichen Bedingungen grundsätzlich Windstärke 8 maßgeblich; bei Hagelschäden kommt es darauf an, ob ein Hagelereignis im Rahmen der jeweiligen Vertragsbedingungen versichert ist.
Ob Lawinen, Überschwemmung, Hochwasser durch andauernden Regen, stürmischer Wind, Blitzschlag oder Leitungswasser: Als Eigentümer*in eines Wohngebäudes wissen Sie nun über drohende Naturgewalten wirklich Bescheid!
Damit Sie die wichtigsten Versicherungen nun auch noch auf einen Blick auseinanderhalten können, haben wir eine praktische Vergleichsliste erstellt Hier sehen Sie als Versicherungsnehmer*in schnell und einfach, wann welche Versicherung bei welchem „elementaren“ Schaden zahlt:
Wetterschäden am Haus? Hier sehen Sie, ob Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Elementarschadensversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden zahlt.