
Sach-Versicherungen
Unfallversicherung für Taucher und Taucherinnen
So schön und friedlich die Unterwasserwelt auch erscheint – jeder Tauchgang bringt auch Gefahren mit sich. Denn Tauchen gehört zu den Risikosportarten. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie durch eine Unfallversicherung geschützt sind.
- Keine Leistungskürzung bei Vorerkrankungen
- ÄrzteKompass für Ihre Arztsuche
- Budget für Vorsorge & Prävention
Unverzichtbare Absicherung für Tauchbegeisterte
So schön und friedlich die Unterwasserwelt auch erscheint – jeder Tauchgang bringt auch Gefahren mit sich. Denn Tauchen gehört zu den Risikosportarten. Leider kommt es immer wieder vor, dass auch erfahrene Taucher und Taucherinnen die Gefahren unterschätzen und sich selbst überschätzen. Die Folge kann die Dekompressionskrankheit, auch als Caissonkrankheit bekannt, sein. Im schlimmsten Fall kann sie zur Querschnittlähmung oder sogar zum Tod führen.
Die Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer können schnell in die Höhe schießen. Und was ist, wenn ein Hubschrauber zur Suche oder zum Bergen kommen oder die betroffene Person aus dem Urlaub zurück transportiert werden muss?
Hier hilft eine private Unfallversicherung, die die akuten Behandlungskosten und finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität optimal absichert.
Welche Leistung bietet eine Unfallversicherung Taucher und Taucherinnen?
Eine Tauchversicherung, also eine Versicherung speziell für Taucher und Taucherinnen gibt es bei der Bayerischen nicht. Stattdessen kann eine Unfallversicherung als Absicherung für Tauchgänge abgeschlossen werden. Geschieht beim Tauchen ein Unfall, deckt die Versicherung die dadurch entstehenden Kosten ab.
Die nach einem Tauchunfall nötigen Bergungen oder Behandlungen in einer Spezialklinik für die Dekompressionskrankheit sind häufig sehr teuer und werden von der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Krankenkassen nicht übernommen. Umso wichtiger ist die Absicherung über eine private Unfallversicherung, die mit speziellen Leistungen die Betroffenen finanziell entlastet.

Zu den typischen Leistungen der privaten Unfallversicherung gehören:
- Kapitalleistung aufgrund Invalidität (Invaliditätsleistung)
- Unfallrente
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
Zusätzlich sind für Taucher und Taucherinnen folgende Leistungen wichtig und je nach Tarif enthalten:
- Kosten für Suchaktionen
- Kosten für die Bergung
- Kosten für den Rücktransport
- Kosten für die Behandlung bei tauchtypischen Gesundheitsschäden (zum Beispiel Dekompressionskrankheit bzw. Caissonkrankheit)
- Hilfe bei Sonnenbrand und Sonnenstich
Die private Unfallversicherung der Bayerischen schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Tauchunfalls und unterstützt Sie bei langwierigen gesundheitlichen Problemen. Sie können den Tarif wählen, der am besten zu Ihrem Leben und Ihrem Hobby als Taucher oder Taucherin passt.
Warum ist eine private Unfallversicherung als Taucher oder Taucherin sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Unfallschutz ist ratsam und kann sinnvoll sein, wenn jemand beispielsweise wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder wenn eine Person in ihrer Freizeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt ist, wozu unter anderem Hobby-Taucher und -Taucherinnen zählen.
Das Extra bei der Bayerischen: Das Vorsorgebudget in der Unfallversicherung
Bei unserem Vorsorgebudget stehen Prävention und Schutz vor einem Unfall im Vordergrund. Durch Prävention lassen sich viele Unfälle auch mit schwerwiegenden Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen vermeiden.
Umso wichtiger sind präventive Maßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Schutzausrüstung oder die Teilnahme an Kursen und Fortbildungen, die der eigenen Sicherheit dienen. Mit dem Vorsorgebudget können Sie für diese und weitere Maßnahmen innerhalb von drei Jahren bis zu 50 EUR für präventive Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Abgesichert beim Tauchen dank privater Unfallversicherung
Tauchen ist zwar ein spannender, aber zugleich auch risikoreicher Sport. So kommt es immer wieder zu Unfällen, die für die Betroffenen zur Belastung werden. Besonders dann, wenn aus dem Unfall bleibende Schäden resultieren.
Bei Unfällen, die in der Freizeit beim Tauchen geschehen und bei denen Betroffene in einer speziellen Dekompressionskammer behandelt werden müssen, oder bei Unfällen, die im Zusammenhang mit Bewusstseinsstörungen geschehen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Nicht selten sind aber Bewusstseinstrübung und schließlich Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel Ursache für den Unfall beim Tauchen.
Umso wichtiger ist für Taucher und Taucherinnen der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Denn sie schützt Sie zumindest finanziell, wenn Sie einen schweren Unfall erleiden, und sorgt mit speziellen Leistungen für Entlastung.
Ob Krankenhausaufenthalt oder Wohnungsumbau: Die Unfallversicherung der Bayerischen sichert Sie nach einem Unfall beim Tauchen optimal ab. Dabei können Sie zwischen den Tarifen Komfort, Prestige und Prestige Plus den Unfallschutz wählen, der zu Ihnen und Ihrem Hobby am besten passt.
Mehr Informationen zu den Leistungen der klassischen Unfallversicherung erfahren Sie hier.
Was bedeutet Tauchtauglichkeit?
Um herauszufinden, ob Schnorcheln und Tauchen für Sie medizinisch sicher sind und besonders, um Tauchunfällen vorzubeugen, werden regelmäßige Kontrollen empfohlen.
Der Gesundheitscheck hierzu wird tauchsportärztliche Untersuchung (TSU) oder auch Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) genannt. Sie beinhaltet eine sehr gründliche körperliche Untersuchung, welche jeder Taucher und jede Taucherin regelmäßig bei einer dafür ausgebildeten medizinischen Fachkraft durchführen sollte. Ziel ist es, Tauchen gefahrenlos ausüben zu können
Wie lange ist die Tauchtauglichkeit gültig?
Die Gültigkeitsdauer des ausgeschriebenen Tauchtauglichkeitszeugnisses hängt immer vom Lebensalter des Tauchers oder der Taucherin ab.

Laut Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) beträgt die Gültigkeit eines Tauchtauglichkeitszeugnisses:
- Maximal ein Jahr für Kinder bis 15 Jahre
- Maximal drei Jahre für Personen im Alter zwischen 16 – 39 Jahren
- Maximal ein Jahr für Personen ab 40 Jahren.
Bei Vorerkrankungen bzw. in speziellen Situationen kann die Gültigkeit auch kürzer sein. Wenn es innerhalb des Zeitraumes zu Änderungen Ihres Gesundheitszustandes kommt oder Sie einen Tauchunfall erlitten haben, ist eine erneute Untersuchung notwendig.