Absicherung im Studium

Unfälle passieren schnell und überall – ob im Haushalt, beim Heimwerken, beim Freizeitsport oder auf dem Campusgelände.

Während immatrikulierte Studenten und Studentinnen auf dem Universitätsgelände, sowie auf dem Hin- und Rückweg dorthin, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, fehlt dieser Versicherungsschutz jedoch in der Freizeit.

Wenn Sie als Student oder Studentin also nach der Vorlesung mit dem Fahrrad noch in den Park fahren und sich bei einem Unfall verletzen, gibt es keinen Anspruch auf Leistungen.


Diese Versorgungslücke schließt nur eine private Unfallversicherung. Sie schützt Sie während des Studiums im Falle eines Unfalls vor den meist hohen Folgekosten und unterstützt mit speziellen Hilfeleistungen bei der Bewältigung Ihres Alltags. 
 

Haben Studenten und Studentinnen eine Unfallversicherung?

Grundsätzlich sind Studierende automatisch gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Schutz ist, dass sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind. Auch bei Promovierenden greift die gesetzliche Unfallversicherung während ihrer Arbeit an der (Fach-)Hochschule.

Allerdings springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei Unfällen in der Freizeit ein, beispielsweise wenn sich Studierende privat mit Bekannten treffen oder sich beim Sport verletzen.

Hier ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert. Denn sie sichert Studierende nach einem Unfall ab – egal wo und wann er passiert. 

Die Unfallversicherung der Bayerischen unterstützt Sie finanziell, wenn Sie in Ihrer Freizeit außerhalb Ihres Hochschulgeländes einen Unfall erleiden, und bietet Ihnen eine optimale Absicherung, die zu Ihnen und Ihrem Geldbeutel passt.

 

Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Studierenden?

Als Student oder Studentin sind Sie versichert, sobald Sie sich im Verantwortungsbereich Ihrer Universität bzw. Hochschule aufhalten.

 

Junge Frau sitzt auf einer Bank und blickt lächelnd auf ihr Handy

Der Schutz greift beispielsweise bei:

  • der Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
  • der Teilnahme an einer von der Hochschule verantworteten Veranstaltung, zum Beispiel Exkursion (auch im Ausland) oder einem Repetitorium
  • dem Besuch der Universitäts- oder Staatsbibliotheken
  • den Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
  • dem direkten Hin- und Rückweg zur Universität, Hochschule oder Fachhochschule sowie auch dem Weg zur Immatrikulation 
  • der Teilnahme am Hochschulsport

Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallschutz ist, dass die Veranstaltungen und Tätigkeiten von der Universität bzw. (Fach-)Hochschule organisiert sind. Freizeitaktivitäten auf dem Hochschulgelände oder auch privat organisierte Studienausflüge sind nicht versichert.

Um umfassend auch außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität als Student oder Studentin abgesichert zu sein, hilft die private Unfallversicherung. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr und greift in allen Fällen, in denen Sie die gesetzliche Unfallversicherung nicht schützt.

Für junge Studenten und Studentinnen mit meist geringerem Budget ist die Versicherung daher eine sinnvolle Ergänzung. 

Was leistet die private Unfallversicherung für mich während meines Studiums?

Die private Unfallversicherung greift, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht, beispielsweise wenn Sie bei einer Exkursion die Treppe hinunterstürzen. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, steht sie mit wertvollen Hilfeleistungen an Ihrer Seite.

Die Unfallversicherung der Bayerischen bietet Ihnen ein großes Leistungsspektrum und unterstützt Sie, die finanziellen Folgen eines Unfalls auszugleichen und Ihre Lebensqualität täglich zu verbessern.

Aus vier Tarifen können Sie Schutz nach Ihren Bedürfnissen wählen. 

Studenten und Studentinnen mit einer Unfallversicherung haben - je nach Tarif - nach einem Unfall Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Invaliditätsleistung in Form einer Kapitalsumme
  • Unfallrente, die individuell bei Vertragsabschluss vereinbart wird
  • Unfall-Todesfallleistung 
  • Krankenhaustagegeld 
  • Genesungsgeld 

Wichtige Zusatzleistungen der Unfallversicherung können auch Ausgaben für kosmetische Operationen, spezielle Therapien und Reha-Maßnahmen oder Aufwendungen für Bergungsaktionen sein – für Hobbysportler sicher eine wichtige Ergänzung.

Individueller Unfallschutz mit dem ExistenzBudget

Die Bayerische bietet alternativ zur Klassischen Unfallversicherung außerdem noch einen besonderen und individuellen Unfallschutz: Das ExistenzBudget.

Es ist Ihr Sicherheitsbudget nach einem Unfall, d.h. bis zu 10. Mio. Euro, aus dem alle tatsächlich anfallenden Unfallfolgekosten gezahlt werden, zum Beispiel Behandlungskosten oder die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Sollten Sie aufgrund des Unfalls nicht mehr arbeiten können, wird daraus sogar Ihr tatsächlicher Verdienstausfall und ein Ausgleich zur Rentenminderung gezahlt. Zusätzlich erhalten Sie ein Schmerzensgeld.

Der Unterschied zum klassischen Unfallschutz: Das ExistenzBudget ersetzt besonders bedarfsgerecht nach einem Unfall die kurzzeitigen und langfristigen finanziellen Aufwände. Die klassische Unfallversicherung leistet fixe Beträge, die in dem Versicherungsvertrag festgehalten werden.

Für wen lohnt sich eine Unfallversicherung ganz besonders?

Jugendliche und Studierende

In der Schule, Hochschule und Universität sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg sind Jugendliche und Studierende bei Unfällen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Jedoch können sich Schülerinnen und Schüler sowie Studierende beim Sport in der Freizeit so schwer verletzen, dass sie auf eine dauerhafte Betreuung angewiesen sind.

Dies kann für die Eltern oder für den Studenten oder die Studentin selbst zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Eine eigene private Unfallversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz. 

Hobbysportler und Hobbysportlerinnen

Vor allem für Personen, die in ihrer Freizeit häufig gefährliche Sportarten wie beispielsweise Mountainbiken, Reiten oder Klettern nachgehen, ist eine private Unfallversicherung sehr zu empfehlen. Sie deckt auch Unfälle, die außerhalb der Schule, Hochschule oder der Universität passieren können, ab.

Bin ich als Student oder Studentin über meine Eltern mitversichert?

Vater mit grauem Bart und grauen Haaren begrüßt seine junge Tochter im Flughafen

Die kostenfreie Mitversicherung über die Eltern ist vor allem aus der privaten Haftpflichtversicherung bekannt, bei der man während der Erstausbildung unabhängig vom Alter über die Eltern versichert ist, solange man unverheiratet ist und sich im Studium befindet.

Darüber hinaus sind Sie als Student oder Studentin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert.

Anders als bei diesen beiden Versicherungen, sind Sie als Student oder Studentin in der privaten Unfallversicherung Ihrer Eltern allerdings nicht automatisch mitversichert. Der private Versicherungsschutz gilt nur, wenn eine eigene private Unfallversicherung oder eine Familienversicherung abgeschlossen wurde. 

Häufige Fragen zum Thema Unfallversicherung für Studenten und Studentinnen

Lohnt sich eine private Unfallversicherung für Studierende?

Die Absicherung über eine private Unfallversicherung für Studierende ist kein Muss. Dennoch kann sich die Versicherung lohnen. Besonders wenn Sie gerne in der Freizeit aktiv sind, sich zum Beispiel mit Bekannten zum Fahrradfahren treffen oder durch andere sportliche Aktivitäten einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind.

Denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur bei Unfällen in der Universität oder (Fach-)Hochschule sowie auf den Hin- und Rückwegen, nicht aber außerhalb des Hochschulgeländes und in der Freizeit, in der statistisch gesehen die meisten Unfälle passieren.

Zudem kann die Versicherung für Studierende sinnvoll sein, wenn sie aufgrund einer bestimmten Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, oder diese schlichtweg zu teuer ist.
 

Was ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert?

Nicht versichert sind Tätigkeiten, die Sie als Student oder Studentin außerhalb des Verantwortungsbereichs Ihrer Universität oder Hochschule ausführen und bei denen Sie sich außerhalb des Geländes aufhalten.

Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Studienarbeiten außerhalb der Hochschule (zum Beispiel zu Hause)
  • Privat organisierte Studienfahrten
  • Private Unterbrechungen der Wege zur Universität oder Hochschule bzw. zurück nach Hause (zum Beispiel für einen Einkauf)
  • Umwege aus privaten Gründen 
  • Private Aktivitäten auf dem Gelände der Universität oder Hochschule (zum Beispiel der Mensabesuch)

Ist man als Student oder Studentin automatisch versichert?

Als Student oder Studentin sind Sie in der Universität oder (Fach-)Hochschule und auf dem Weg dorthin und nach Hause automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Nach einem Unfall trägt also die Unfallkasse die medizinischen Behandlungskosten und zahlt bei Invalidität eine Rente.

Wenn Sie sich allerdings in Ihrer Freizeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität oder (Fach-)Hochschule finanziell absichern möchten, benötigen Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung. 

Was sind die häufigsten Unfallgefahren für Studenten und Studentinnen?

Statistisch gesehen passieren die meisten Unfälle unter anderem:

  • im Verkehr (Fußverkehr, Fahrrad, Auto, Bahn)
  • im eigenen Haushalt bzw. in der WG
  • bei der Ausübung von Sport und Hobbys (beispielsweise Fußball, Reiten)
  • auf Reisen (Work & Travel)

Gerade für Studenten und Studentinnen, die in ihrer Freizeit sehr aktiv sind und viel reisen bietet eine private Unfallversicherung einen unverzichtbaren Schutz. Denn kommt es zu einem Unfall, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht automatisch für beispielsweise den Rücktransport aus dem Ausland. Auch langfristige finanzielle Folgen eines Unfalls sind nicht umfassend abgesichert. 


 

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