

Vorsorge
Direktversicherung
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber mit einem Zuschuss bei der Altersvorsorge unterstützen und sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- kostenloses Angebot erstellen lassen
Ihre Vorteile
Auf einen Blick
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Sie bauen eine zusätzliche, attraktive Altersversorgung auf.
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Sie sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Auch bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma behalten Sie Ihre Ansprüche.
- Sie haben Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
plusrente
Mit der Direkzversicherung der Bayerischen haben Sie exklusiv die Möglichkeit, Cashback in Ihre Altersvorsorge fließen zu lassen. Über das plusrente-Onlineportal haben Sie Zugang zu über 1.200 Partnershops (About You, OTTO, HolidayCheck, Fressnapf uvm.) und können dort bares Geld für Ihre Altersvorsorge sammeln. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie auf unserer Seite zur plusrente.
"EXZELLENT" für die bAV-Kompetenz der Bayerischen
Zum wiederholten Male wurde unsere Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung mit "EXZELLENT" ausgezeichnet. Konkret heißt das, bei der Bayerischen sind kompetente Beratung, der Ausschluss von Haftungsrisiken, ein sehr guter Service sowie eine reibungslose Verwaltung garantiert.
So funktioniert die Direktversicherung
Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat seit 2002 in Deutschland das Recht, einen Teil seines Gehaltes oder von Sonderzahlungen über seinen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzuzahlen und so eine Zusatzrente aufzubauen.
Bietet Ihr Arbeitgeber keine bAV an, haben Sie trotzdem ein gesetzliches Anrecht auf eine "bAV per Entgeltumwandlung" – beispielsweise in Form einer Direktversicherung. Bei dieser haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
Dazu vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Teile Ihres Gehalts nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Ihr Arbeitgeber schließt dazu für Sie eine für die Direktversicherung geeignete Rentenversicherung ab und führt einen Teil Ihres Einkommens direkt als Versicherungsbeitrag ab.
Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person, Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Tritt der Versicherungsfall ein, beziehen Sie alle Leistungen. Und zwar von Beginn an und unwiderruflich. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die dafür vereinbarte Leistung.
Informationen zur Transparenzverordnung
Die EU-Offenlegungsverordnung (auch bekannt unter dem Namen „Transparenzverordnung“) hat das Ziel, die Transparenz bei nachhaltigen Finanzanlageprodukten und die Förderung der Langfristigkeit bei Finanz-& Wirtschaftstätigkeiten zu erhöhen.
Informationen zu den ESG-Kriterien finden Sie in der folgenden Übersicht.