Ihre Vorteile der Zahnzusatzversicherung

Neu: Zusatz-Baustein ZAHN Sofort

Ihr Ergänzungsbaustein für bereits angeratene, bereits begonnene und zukünftige Behandlungen ohne Wartezeiten. Erfahren Sie hier gleich mehr → 

Erstattung

Bis zu 100 % der Kosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz. Im Leistungsfall ist das Geld nach zehn Tagen auf Ihrem Konto.

Einfach und klar

Sie beantworten nur vier Gesundheitsfragen zu Beginn des Antrags.

Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung ist in jedem Tarif inklusive – jedes Jahr.

Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene

In den Tarifen Komfort und Prestige sind kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Erwachsene ebenfalls abgedeckt. Erfahren Sie hier gleich mehr → 

  • Keine Wartezeiten
  • Kostenübernahme Schallzahnbürste

    Kostenübernahme für eine Schallzahnbürste im ersten Versicherungsjahr bis maximal 60 Euro.

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  • 15 € Gutschein

    Schließen Sie unsere Zahnzusatzversicherung im Tarif "Komfort" ab, erhalten Sie pro versicherte Person einen 15 € Gutschein, z.B. für die happybrush Schallzahnbürste VIBE 3!

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  • Zahnbehandlung

    Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung, diesen Anteil stocken wir in den Tarifen "Prestige" und "Komfort" auf 100% und im Tarif "Smart" auf 75% auf (im Tarif Smart zahlen Sie somit 25% selbst).

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  • Zahnersatz

    Als Zahnersatz gelten zum Beispiel Inlays, Brücken und Kronen, sowie Titan- und Keramikimplantate.

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  • Kieferorthopädie

    Max. 2.000 € über die gesamte Tariflaufzeit (je nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung). Ohne Altersbegrenzung, auch für Erwachsene.

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  • Professionelle Zahnreinigung
  • Bleaching

    100% max. 250 € pro Kalenderjahr für zahnaufhellende Maßnahmen.

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Testsieger plus happybrush
Prestige

fokussiert leistungsstark

Ab 17,50 € pro Monat

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    100%

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    100%

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    1.500 EUR inkl. GKV-Leistung, 2.000 EUR ohne GKV-Leistung

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    100 EUR je Behandlung; max. 200 EUR je Kalenderjahr

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plus Gutschein
Komfort

Top Preis-Leistung

Ab 16,50 € pro Monat

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    100%

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    80-90% und 100% bei Regelversorgung

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    1.500 EUR inkl. GKV-Leistung, 2.000 EUR ohne GKV-Leistung

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    100 EUR je Behandlung; max. 150 EUR je Kalenderjahr

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Preiswert
Smart

Ideal für Einsteiger

Ab 4,80 € pro Monat

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    80 EUR je Kalenderjahr

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Die Testsieger-Zahnzusatzversicherung

Zahn Prestige der Bayerischen: Testsieger bei Stiftung Warentest Ausgabe 8/2024
Levelnine Rating ZAHN Prestige

Die Testsieger-Zahnzusatzversicherung

Mehrfach ausgezeichnet

Jetzt beim Testsieger versichern – denn ohne guten Schutz kann's teuer werden. Aufwändige Behandlungen und hochwertige Materialien haben ihren Preis. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch feste Zuschüsse zur Basisversorgung. Den Rest der Zahnarztrechnung zahlen Sie als gesetzlich Versicherte/r selbst, wenn Sie nicht über eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abgesichert sind.

Zahnzusatz Tarifvariante Prestige inklusive happybrush Zahnbürste

Schließen Sie unsere Zahnzusatzversicherung im Tarif  "Prestige" ab und Sie erhalten pro versicherte Person eine happybrush Schall-Zahnbürste.

  • Effektive Technologien reinigen die Zähne gründlich und sanft
  • Leistungsstarker Lithium-Ionen-Akku hält bis zu 5 Wochen 
  • Die innovative Schall-Zahnbürste wurde mit "sehr gut" bei testsieger.de bewertet

FAQ Zahnzusatzversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.

Wer kann sich versichern?

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer GKV (gesetzl. Krankenversicherung) oder freien Heilfürsorge.

Warum sollten Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung abschließen? Worauf muss man achten?

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen für Zahnbehandlung und Zahnersatz nur die medizinische Grundversorgung. Höherwertige Leistungen müssen die Versicherten selbst zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Mehrkosten für Sie. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass möglichst viele Leistungen und moderne Behandlungsmethoden inklusive sind, und dass die Kostenerstattung möglichst hoch ist.

Was ist eine Leistungsstaffel und warum sollte sie möglichst hoch sein?

Die Leistungsstaffel sagt, welche Kosten in den ersten vier Jahren der Vertragslaufzeit erstattet werden. Je höher diese Staffel, umso besser. So können Sie von Beginn an schon hohe Kostenerstattungen erhalten. Ab dem fünften Jahr entfällt diese Begrenzung komplett.

Richtet sich die Kostenerstattung nach dem Rechnungsbetrag oder gibt es eine Preis-Leistungstabelle?

Wir erstatten die Kosten anhand der uns vorliegenden Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Alle Leistungen beziehen sich jeweils auf den Rechnungsbetrag, abzüglich der Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Details sind in den Tarifbedingungen erläutert.

Beispiel:

Für eine hochwertige Krone erhalten Sie vom Zahnarzt eine Rechnung über 900 Euro.

  • 250 Euro übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Den Rest, also 650 Euro, zahlen Sie selbst, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben. 
  • Mit dem Tarif Komfort reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 90 Euro. Berücksichtigt man noch Ihren Jahresbeitrag für den Tarif Komfort, haben Sie immer noch 300 Euro mehr in der Tasche als ohne Zahnzusatzversicherung.

Fairer Hinweis:

Versicherungsschutz für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder angeraten wurden besteht nur, wenn Sie zusätzlich den Baustein Zahn Sofort abgeschlossen haben.

Was bedeutet: „Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind nicht mitversichert?“

Für Behandlungen, die Sie bereits vor Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung begonnen haben oder die Ihnen Ihr Zahnarzt schon vorher empfohlen hat, werden Kosten nur erstattet, wenn Sie zusätzlich den Baustein ZAHN Sofort abschließen. 

Deshalb lohnt es sich, Zahnzusatzversicherungen möglichst früh abzuschließen, vor allem wenn gerade keine Behandlungen anstehen.

Sind Keramik-Inlays, der Austausch von Amalgam-Füllungen oder die neuartige Kariesbehandlung „Icon“ mitversichert?

  • Keramik-Inlays gelten als Zahnersatz und werden von uns erstattet, falls sie medizinisch notwendig sind. Je nach Tarifvariante stocken wir die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Keramik-Inlays auf 75% (Smart-Tarif) bzw. auf 80%, 90% oder 100 % (Tarife Komfort und Prestige) auf. Sollte die GKV nichts zahlen, übernehmen wir die gesamte vereinbarte Erstattung.
  • Grundsätzlich ist der Austausch von Amalgam-Füllungen nicht mitversichert. Ist aber eine medizinische Notwendigkeit gegeben, weil zum Beispiel die Füllung herausgebrochen ist oder einen sonstigen Defekt aufweist, oder aber der Zahn kariös ist, dann ist dies mitversichert. 
  • Die Kariesbehandlung "Icon" ist bei medizinischer Notwendigkeit und medizinischer Begründung mitversichert.

Welche Leistungen gibt es bei Verblendungen und Veneers?

  • Verblendungen (i.d.R. bei Kronen oder Brücken, um den metallenen Zahnersatz zu verdecken/verblenden) werden bis zum Zahn 7 gemäß Zahnschmema der Zahnmedizin erstattet (i.d.R. vorletzter Zahn pro Quadrant im Kiefer).
  • Veneers, die lediglich aus kosmetischen/ästhetischen Gründen verlangt werden, sind nicht versichert. 
    Medizinisch notwendige Veneers sind unbegrenzt mitversichert. 

Zählen die hintersten letzten Backenzähne (nicht Weisheitszähne) ebenfalls als "fehlende Zähne"?

Ja, außer wir erhalten vom Zahnarzt einen aktuellen Zahnstatus. Der Zahnarzt legt darin fest, ob die Zähne als fehlend oder als Lückenschluss angesehen werden.

Welche Folgen hat das Tragen einer Aufbissschiene bei Vertragsabschluss?

  • Gibt es Leistungen für Aufbiss- / Knirscherschienen? 
    Ja. Die tarifliche Erstattung erfolgt gemäß den Leistungen für Zahnbehandlung. 
  • Ist eine Aufnahme möglich? Gilt dies als aktuell laufende Behandlung? 
    Ja, eine Aufnahme trotz einer Aufbissschiene wegen Zähneknirschens ist ohne Einschränkungen möglich. Das ledigliche Vorhandensein einer Aufbissschiene stellt keine laufende Behandlung dar.

Ich war vor Vertragsabschluss noch in einer PA-Behandlung. Wie wirkt sich dies auf den Versicherungsschutz aus?

Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung an Parodontose, Parodontitis, Zahnschmelzdefekt oder der Kiefergelenkserkrankung CMD (craniomandibuläre Dysfunktion) litten oder noch leiden, können Sie leider keine Zahnzusatzversicherung bei uns abschließen. Nicht anzugeben sind Karies oder eine Aufbissschiene wegen Zähneknirschen.

Nach drei Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit und wenn die Erkrankung ausgeheilt ist, ist keine Angabe mehr im Antrag zu machen und Sie können Ihren Versicherungsschutz ohne Einschränkung abschließen. 

Diese 3-Jahres-Regel gilt auch für in diesem Zusammenhang stehende Folgeerkrankungen wie z.B. notwendiger Zahnersatz durch Zahnverlust. 

Welche Kosten einer Wurzelbehandlung werden übernommen?

Wurzelbehandlungen werden im tariflichen Rahmen übernommen, auch wenn es keine Vorleistung der GKV gibt.
Ebenso ist die Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung erstattungsfähig.

Ab welchem Alter wird die prophylaktische Zahnreinigung (PZR) übernommen?

Bei dieser Vorsorgemaßnahme verzichten wir auf eine Altersbegrenzung.

Servicefragen

Ich habe Fragen zur Kostenerstattung

Unsere Leistungsabteilungsteht Ihnen unter folgender Telefonnummer gerne zur Verfügung: ​

+49 (0)89 / 6787 - 50 60

Was mache ich mit meinem Kostenvoranschlag für Zahnersatz?

Schicken Sie uns die Kopie Ihres Konstenvoranschlags mit Ihrer Versicherungsnummer, am Besten zusammen mit Ihren genehmigten Heil- und Kostenplan der gesetzlichen Krankenversicherung, einfach zu:

  • per Post:
    die Bayerische
    Leistungsabteilung Krankenzusatzversicherung
    96437 Coburg
  • per Email an: kranken-leistung@diebayerische.de
  • per Fax an: +49 (0)89 / 6787 - 50 61

Wie reiche ich eine Rechnung ein?

Schicken Sie uns Ihre Rechnung:

  • per Post: 

    die Bayerische
    Leistungsabteilung Krankenzusatzversicherung
    96437 Coburg

  • per Email an: kranken-leistung@diebayerische.de

  • per Fax an: +49 (0)89 / 6787 - 50 61

Sie können Ihre Rechnung auch ganz bequem in nur wenigen Klicks über Ihren persönlichen Versicherungs- und Vertragsmanager hochladen oder abfotografieren. Mehr Infos

Bitte prüfen Sie vor dem Versenden, ob Ihre Daten wie z.B. Anschrift und Bankverbindung noch richtig sind.  

 

Wie ändere ich meine Daten?

Wenn Sie Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern möchten, dann reicht uns eine kurze Email aus: komposit@diebayerische.de

Bei Namensänderungen schicken Sie uns den Nachweis z.B. die Kopie der Heiratsurkunde ebenfalls per Email zu. 

Warum wurden die Beiträge doppelt von meinem Konto abgezogen?

Haben Sie Ihren Antrag zur Mitte oder zum Ende des Monats eingereicht und der Vertragsbeginn ist der erste dieses Monats, dann werden rückwirkend zum Vertragsbeginn und bereits für den Folgemonat Beiträge abgebucht. 

Ich gehe vorübergehend ins Ausland, muss ich diese Versicherung kündigen?

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt können Sie den Versicherungsschutz für maximal zwei Jahre unterbrechen und den Vertrag ruhen zu lassen. Für diesen Zeitraum zahlen Sie keine Beiträge und haben auch keinen Versicherungsschutz.

Bei Rückkehr nach Deutschland bzw. bei Wiedereintritt in die GKV können Sie Ihren Versicherungsschutz zu dem gültigen Tarifbeitrag - ohne erneute Gesundheitsprüfung fortführen.

Ich habe momentan aus privaten Gründen finanzielle Probleme, kann ich den Vertrag ruhen lassen?

Dies ist leider nicht möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Berater auf, dieser wird  Sie gerne zu einer Vertragsumstellung (z.B. in einen günstigeren Tarif) beraten.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.