• Keine Wartezeiten
  • Kostenübernahme Schallzahnbürste

    100% Kostenübernahme für eine Schallzahnbürste im ersten Versicherungsjahr.

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  • 15 € Gutschein

    Schließen Sie unsere Zahnzusatzversicherung im Tarif "Komfort" ab, erhalten Sie pro versicherte Person einen 15 € Gutschein, z.B. für die happybrush Schallzahnbürste VIBE 3!

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  • Zahnbehandlung

    Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung, diesen Anteil stocken wir in den Tarifen "Prestige" und "Komfort" auf 100% und im Tarif "Smart" auf 75% auf (im Tarif Smart zahlen Sie somit 25% selbst).

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  • Zahnersatz

    Als Zahnersatz gelten zum Beispiel Inlays, Brücken und Kronen, sowie Titan- und Keramikimplantate.

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  • Kieferorthopädie

    Max. 2.000 € über die gesamte Tariflaufzeit (je nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung). Ohne Altersbegrenzung, auch für Erwachsene.

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  • Professionelle Zahnreinigung
  • Bleaching

    100% max. 200 € pro Kalenderjahr für zahnaufhellende Maßnahmen.

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Testsieger plus happybrush
Prestige

fokussiert leistungsstark

Ab 17,50 € pro Monat

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    1.500 EUR inkl. GKV-Leistung, 2.000 EUR ohne GKV-Leistung

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    100 EUR je Behandlung; max. 200 EUR je Kalenderjahr

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Top Preis-Leistung

Ab 16,50 € pro Monat

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    80-90% und 100% bei Regelversorgung

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    1.500 EUR inkl. GKV-Leistung, 2.000 EUR ohne GKV-Leistung

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    100 EUR je Behandlung; max. 150 EUR je Kalenderjahr

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Ideal für Einsteiger

Ab 4,80 € pro Monat

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    80 EUR je Kalenderjahr

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Fairer Hinweis

Alle Leistungen beziehen sich jeweils auf den Rechnungsbetrag, abzüglich der Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Details entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen.

Versicherungsschutz für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder angeraten wurden, besteht nur, wenn Sie zusätzlich den Baustein ZAHN Sofort abschließen.

Exklusiv für Kunden des Tarifs Prestige: happybrush Schallzahnbürste

Schließen Sie unsere Zahnzusatzversicherung im Tarif "Prestige" ab und erhalten Sie pro versicherte Person eine happybrush Schallzahnbürste.

  • Effektive Technologien reinigen die Zähne gründlich und sanft
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  • 3 individuelle Reinigungs-Modi: Normal – Sensitiv – Polieren
  • Hochwertige Triple-Borsten
  • Die innovative Schallzahnbürste wurde mit "sehr gut" bei testsieger.de bewertet

Ihre Vorteile der Zahnzusatzversicherung

Zusatz-Baustein ZAHN Sofort

Ihr Ergänzungsbaustein für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen ohne Wartezeiten.

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Erstattung und Leistungsbearbeitung

  • Bis zu 100 % der Kosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz.
  • Im Leistungsfall ist das Geld spätestens nach zehn Tagen auf Ihrem Konto.
  • Laut aktueller Untersuchung von Servicevalue für die Zeitschrift Focus-Money erhielt die Bayerische ein „sehr gut“ für ihre Leistungsregulierung.

Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung ist in jedem Tarif inklusive – jedes Jahr.

Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene

In den Tarifen Komfort und Prestige sind kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Erwachsene ebenfalls abgedeckt. 

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Einfach und klar

Sie beantworten nur fünf Gesundheitsfragen zu Beginn des Antrags.

Individueller Preis

Durch die Angabe Ihrer Postleitzahl können Sie von unserer individuellen Preiskalkulation profitieren.

Ihre passende Ergänzung - ZAHN Sofort

  • Der Ergänzungsbaustein ZAHN Sofort kann zu allen Tarifen hinzugewählt werden 
  • Es bestehen dann keine Wartezeiten für bereits angeratene und bereits begonnene Behandlungen 
  • Die Laufzeit des Bausteins endet automatisch nach 2 Jahren Fairer Hinweis: Der von Ihnen gewählte Zahnzusatz-Tarif ZAHN (Smart, Komfort oder Prestige) besteht nach Beendigung des Zusatzbausteins ZAHN Sofort unverändert weiter. 
  • Der monatliche Beitrag beträgt 29,90 € 
  • Kostenerstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlungen
  • Leistung für Kieferorthopädie bei Unfällen

 

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Die Testsieger-Zahnzusatzversicherung

Zahn Prestige der Bayerischen: Testsieger bei Stiftung Warentest Ausgabe 8/2024
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Die Testsieger-Zahnzusatzversicherung

Mehrfach ausgezeichnet

Jetzt beim Testsieger versichern – denn ohne guten Schutz kann's teuer werden. Aufwändige Behandlungen und hochwertige Materialien haben ihren Preis. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch feste Zuschüsse zur Basisversorgung. Den Rest der Zahnarztrechnung zahlen Sie als gesetzlich Versicherte/r selbst, wenn Sie nicht über eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abgesichert sind.

FAQ Zahnzusatzversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.

Wer kann sich versichern?

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer GKV (gesetzl. Krankenversicherung) oder freien Heilfürsorge.

Warum sollten Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung abschließen? Worauf muss man achten?

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen für Zahnbehandlung und Zahnersatz nur die medizinische Grundversorgung. Höherwertige Leistungen müssen die Versicherten selbst zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Mehrkosten für Sie. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass möglichst viele Leistungen und moderne Behandlungsmethoden inklusive sind, und dass die Kostenerstattung möglichst hoch ist.

Was ist eine Leistungsstaffel und warum sollte sie möglichst hoch sein?

Die Leistungsstaffel sagt, welche Kosten in den ersten vier Jahren der Vertragslaufzeit erstattet werden. Je höher diese Staffel, umso besser. So können Sie von Beginn an schon hohe Kostenerstattungen erhalten. Ab dem fünften Jahr entfällt diese Begrenzung komplett.

Richtet sich die Kostenerstattung nach dem Rechnungsbetrag oder gibt es eine Preis-Leistungstabelle?

Wir erstatten die Kosten anhand der uns vorliegenden Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Alle Leistungen beziehen sich jeweils auf den Rechnungsbetrag, abzüglich der Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Details sind in den Tarifbedingungen erläutert.

Fairer Hinweis:

Versicherungsschutz für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder angeraten wurden besteht nur, wenn Sie zusätzlich den Baustein Zahn Sofort abgeschlossen haben.

Ab welchem Alter wird die prophylaktische Zahnreinigung (PZR) übernommen?

Es gibt keine Altersbegrenzung.

Sind Keramik Inlays Teil der Leistung?

Keramik-Inlays gelten als Zahnersatz und werden von uns erstattet, falls sie medizinisch notwendig sind. Je nach Tarifvariante erhalten Sie 80 %, 90 % oder 100 % der Kosten. Das heißt, wir stocken die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 80 %, 90 % oder 100 % auf. Sollte die GKV nichts zahlen, übernehmen wir die gesamte vereinbarte Erstattung.

Für welche Zähne werden Verblendungen gezahlt ?

Verblendungen werden bis zum Zahn 7 erstattet.

Was bedeutet: „Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind nicht mitversichert?“

Für Behandlungen, die Sie bereits vor Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung begonnen haben oder die Ihnen Ihr Zahnarzt schon vorher empfohlen hat, werden keine Kosten erstattet. Deshalb lohnt es sich, Zahnzusatzversicherungen möglichst früh abzuschließen, vor allem wenn gerade keine Behandlungen anstehen.

Zählen die hintersten letzten Backenzähne ebenfalls als "fehlende Zähne"? (nicht gemeint sind Weisheitszähne)

Ja, außer wir erhalten vom Zahnarzt einen aktuellen Zahnstatus. Der Zahnarzt legt darin fest, ob die Zähne als fehlend oder als Lückenschluss angesehen werden.

Ist der Austausch von Amalgam-Füllungen mitversichert?

Grundsätzlich ist der Austausch von Amalgam-Füllungen nicht mitversichert. Ist aber eine medizinische Notwendigkeit gegeben, weil zum Beispiel die Füllung herausgebrochen ist oder einen sonstigen Defekt aufweist, oder aber der Zahn kariös ist, dann ist dies mitversichert. 

Ist die neuartige Kariesbehandlung „Icon“ bei Ihnen mitversichert?

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit und medizinischer Begründung. 

Sind Veneers grundsätzlich mitversichert oder wird generell abgelehnt?

Medizinisch notwendige Veneers/Verblendungen sind unbegrenzt mitversichert. 
Veneers als reine Verlangensleistung bzw. aus kosmetischen/ästhetischen Gründen sind nicht versichert.

Werden die Kosten einer Wurzelbehandlung übernommen, auch wenn es keine Vorleistung der GKV gibt?

Wurzelbehandlungen werden im tariflichen Rahmen übernommen.

Wird auch eine Laserbehandlung bei Wurzelbehandlungen und Parodontose übernommen?
Die Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung sind erstattungsfähig.

Welche Folgen hat das Tragen einer Aufbissschiene bei Vertragsabschluss?

  • Gibt es Leistungen für Aufbiss- / Knirscherschienen?
    Ja. Die tarifliche Erstattung erfolgt gemäß den Leistungen für Zahnbehandlung.
  • Ist eine Aufnahme möglich? Gilt dies als aktuell laufende Behandlung?
    Ja, eine Aufnahme trotz einer Aufbissschiene wegen Zähneknirschen ist ohne Einschränkungen möglich. Nur das Vorhandensein einer Aufbissschiene stellt keine laufende Behandlung dar.

Der Versicherungsnehmer war vor Vertragsabschluss noch in einer PA-Behandlung. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist diese bereits abgeschlossen. Wie wirkt sich dies auf den Versicherungsschutz aus?

  • Sind alle zukünftigen Parodontalbehandlungen mitversichert?      
    Wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung Parodontose, Parodontitis, Zahnschmelzdefekt* oder Kiefergelenkserkrankung CMD (craniomandibuläre Dysfunktion)* bestanden hat/besteht, ist eine Antragstellung nicht möglich (nicht anzugeben sind: Karies oder eine Aufbissschiene wegen Zähneknirschen).
    Nach drei Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit und wenn die Erkrankung ausgeheilt ist, ist keine Angabe mehr im Antrag zu machen.
  • Sind in diesem Zusammenhang die Folgeerkrankungen z.B. notwendiger Zahnersatz(Zahnverlust) mitversichert?
    Siehe oben. 

Servicefragen

Ich habe Fragen zur Kostenerstattung

Unsere Leistungsabteilungsteht Ihnen unter folgender Telefonnummer gerne zur Verfügung:​

  • +49 (0)89 / 6787 - 50 60

Was mache ich mit meinem Kostenvoranschlag für Zahnersatz?

Laden Sie Ihre Dokumente inkl. Ihres genehmigten Heil- und Kostenplans der gesetzlichen Krankenversicherung am besten auf dieser Webseite hoch: www.diebayerische.de/schaden-melden/krankenzusatzversicherungen/

Alternativ können Sie uns auch eine Kopie Ihres Konstenvoranschlags unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer per E-Mail schicken an ​kranken-leistung@diebayerische.de.

Wie reiche ich eine Rechnung ein?

Laden Sie Ihre Rechnung bequem mit nur wenigen Klicks in Meine Bayerische hoch – Ihrem persönlichen Versicherungs- und Vertragsmanager.

Alternativ können Sie uns Ihre Rechnung über folgende Wege schicken:

Wie ändere ich meine Daten?

Wenn Sie Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern möchten, dann reicht uns eine kurze Email aus: komposit@diebayerische.de 

Bei Namensänderungen schicken Sie uns den Nachweis, z.B. die Kopie der Heiratsurkunde ebenfalls per Email zu.

Warum wurden die Beiträge doppelt von meinem Konto abgezogen?

Haben Sie Ihren Antrag zur Mitte oder zum Ende des Monats eingereicht und der Vertragsbeginn ist der erste dieses Monats, dann werden rückwirkend zum Vertragsbeginn und bereits für den Folgemonat Beiträge abgebucht. 

Ich gehe vorübergehend ins Ausland, muss ich diese Versicherung kündigen?

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt können Sie den Versicherungsschutz für maximal 2 Jahre unterbrechen und den Vertrag ruhen zu lassen.

Für diesen Zeitraum zahlen Sie keine Beiträge und haben auch keinen Versicherungsschutz.

Bei Rückkehr nach Deutschland bzw. bei Wiedereintritt in die GKV können Sie Ihren Versicherungsschutz zu dem gültigen Tarifbeitrag - ohne erneute Gesundheitsprüfung fortführen.

Ich habe momentan aus privaten Gründen finanzielle Probleme, kann ich den Vertrag ruhen lassen?

Dies ist leider nicht möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Berater auf, dieser wird  Sie gerne zu einer Vertragsumstellung (z.B. in einen günstigeren Tarif) beraten. 

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.