

Versicherungen
Mopedversicherung
Ab 4,13 Euro pro Monat - beantragen Sie Ihr neues Mopedkennzeichen bequem online.
Ihre Vorteile mit der Mopedversicherung
Günstige Beiträge
Schon ab 4,13 Euro/Monat können Sie eine neue Versicherung für Ihr Moped, Mofa, Roller oder Pedelec abschließen.
Hohe Deckung
Mit unserer KFZ-Haftpflichtversicherung sichern wir Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Bessere Einstufung fürs Auto
Unfallfreie Moped-Jahre erhöhen Ihren Schadenfreiheitsrabatt in unserer Autoversicherung. Sie starten mit einer für Sie weitaus günstigeren Einstufung.
Optionale Teilkaskoversicherung
Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen (300 Euro Selbstbeteiligung) oder weitere Ereignisse wie Brand oder Überschwemmung (150 Euro Selbstbeteiligung) ab.
Fairer Hinweis
Aufgrund der hohen Nachfrage für Moped- und E-Scooterversicherungen kann der Versand Ihres Kennzeichens derzeit bis zu 7 Werktage dauern.
Wir versuchen, die Wartezeit für Sie jedoch so kurz wie möglich zu halten. Bitte verzichten Sie daher nach Möglichkeit auf vorzeitige telefonische Rückfragen.
Mopedkennzeichen kaufen
Für die jeweils kommende Moped-Saison benötigen Fahrzeuge immer ab dem 01.03. eines Jahres ein neues Kennzeichen. Dieses können Sie bei uns ganz einfach online bestellen.
Danach kümmern wir uns um alles Weitere. Ihr neues Versicherungskennzeichen und Ihre Versicherungsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 1-3 Werktagen per Post.
Sie erhalten statt eines Aluminiumschilds ein Klebekennzeichen. Das ist nicht nur sehr praktisch, sondern schont ganz nebenbei auch noch die Umwelt.
Downloads zum Mopedkennzeichen
Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "KFZ-Versicherung"
FAQ Mopedversicherung
Muss mein Moped haftpflichtversichert sein?
Ja, Sie benötigen für Ihr Moped eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie jedoch keine Kfz-Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen Ihr Moped nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abmelden.
Welche weiteren Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig?
Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge.
Darunter fallen:
- Mofas
- Moped
- Mokick
- Roller
- Kleinkraftrad dreirädig
- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig bis 350 kg Leergewicht
- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig bis 425 kg (Masse fahrbereit)
- Krankenfahrstuhl
- S-Pedelec
- E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), max. 20 km/h. (Über E-Scooter-Versicherung versicherbar.)
- Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways. (Über E-Scooter-Versicherung versicherbar.)
Wie lange ist eine Versicherung gültig? Brauche ich jedes Jahr ein neues Kennzeichen?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich maximal ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Versicherungsbeginn kann direkt zu Beginn der Saison am 1. März, aber auch später im Versicherungsjahr sein. Am 28./29. Februar des Folgejahres läuft die Versicherung automatisch ab. Das Kennzeichen verliert damit seine Gültigkeit. Zum Start des neuen Verkehrsjahres benötigen Sie ein neues Kennzeichen.
Kann ich während des laufenden Jahres eine Versicherung abschließen oder kündigen?
Sie können auch während des laufenden Jahres eine Mopedversicherung abschließen. Diese gilt dann ab diesem Zeitpunkt und endet zum Saisonablauf des Versicherungsjahres.
Ein Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen erfolgen, sofern das Versicherungskennzeichen noch nicht genutzt wurde. Senden Sie uns dafür Ihr Kennzeichen und den Versicherungsschein zu. Das Kennzeichen wird ab Posteingang abgerechnet.
Eine unterjährige Kündigung kann hingegen nicht erfolgen.
Gilt die Versicherung auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit der Internationalen Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) sind Sie als Fahrzeugführer auch in nichteuropäischen Ländern wie Albanien, Marokko, Russland und der Ukraine umfassend geschützt.
Kann die Versicherung mit Kennzeichen verkauft bzw. übertragen werden?
Ja. Hierfür benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Versicherungsschein- oder Kennzeichennummer
- Kopie Kaufvertrag (Verkaufsdatum, Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Käufers etc.)
Ihr Versicherungsvertrag wird dann auf den neuen Eigentümer überschrieben. Dieser erhält von uns einen entsprechenden Nachtrag / Zweitschrift.
Verkaufen Sie Ihr Moped ohne Versicherungskennzeichen, dann schicken Sie bitte den Versicherungsschein und das Kennzeichen an unsere Adresse retour:
- Die Bayerische
Abteilung 6112 Kraftfahrt Betrieb
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München
Sobald uns das Kennzeichen vorliegt, werden wir Ihren Vertrag anteilig abrechnen und Ihnen das Guthaben erstatten.
Warum gibt es für Moped nur noch ein Klebekennzeichen und wie bringe ich es an?
Das Klebekennzeichen spart Ressourcen und ist so deutlich nachhaltiger als das herkömmliche Blechschild, welches insbesondere durch den jährlichen Austausch die Umwelt deutlich mehr belastet.
Mit dem Kennzeichen erhalten Sie eine Trägerplatte für das Klebekennzeichen. Das Kennzeichen darf nicht direkt auf das Fahrzeug aufgeklebt werden.
Bevor Sie das Folienkennzeichen vollständig auf die Trägerplatte aufkleben, befestigen Sie diese bitte unbedingt an Ihrem Fahrzeug. Wir empfehlen, zuerst einen schmalen Streifen des Folienkennzeichens auf die Trägerplatte zu kleben und erst dann die Platte am Fahrzeug anzubringen.
Bitte lesen Sie vor dem Aufbringen des Kennzeichens unsere Anleitung aufmerksam durch.
Wo muss das Kennzeichen befestigt werden?
Gemäß gesetzlichen Vorschriften, muss das Kennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest angebracht werden. Es darf maximal um 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein und muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten des Fahrzeugs aus lesbar sein. Der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 Zentimeter Abstand zur Fahrbahn haben.
Welche Bedeutung haben die Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichen?
Ein Versicherungskennzeichen ist 10,6 Zentimeter breit und 13 Zentimeter hoch. Oben stehen 3 Ziffern, darunter 3 Buchstaben. Anhand der Buchstabenkombination erkennt man die zuständige Versicherungsgesellschaft für das Fahrzeug.
Was bedeutet der Farbwechsel bei den Kennzeichen?
Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich in den drei Farbvariationen Grün, Schwarz, Blau, Grün, Schwarz, Blau, Grün und so weiter. Weil jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von weitem erkennen, ob Ihr Fahrzeug den vorgeschriebenen Versicherungsschutz für das aktuelle Kalenderjahr besitzt.
Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verloren habe bzw. es gestohlen wurde?
Wir ersetzen Ihr Versicherungskennzeichen in diesen Fällen für eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR.
Bitte melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl umgehend bei der Polizei und senden Sie uns eine Kopie der Anzeige zu.
Kann ich eine Vollkaskoversicherung abschließen?
Nein. Eine Vollkaskoversicherung für Kleinkrafträder wird allgemein nicht von Versicherungsgesellschaften angeboten. Gründe hierfür sind, dass es bei der Kfz-Versicherung für diese Fahrzeuge weder Schadenfreiheitsklassen noch Schadenfreiheitsrabatte und damit auch keine Rückstufung im Schadensfall gibt. Daher können die Versicherer auch keine Vollkaskoversicherung anbieten. Mit einer Teilkaskoversicherung sind diese Fahrzeuge bereits ausreichend abgesichert.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl absichern wollen, schließen Sie zur Haftpflichtversicherung noch die Teilkaskoversicherung ab.
Welche Voraussetzungen zur Mopednutzung müssen erfüllt sein?
- Zur Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr, ist ein Motorrad- oder Rollerhelm vorgeschrieben.
- Führerschein, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Zweirads sowie den Versicherungsschein sind mitzuführen.
- Kleinkraftrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h darf jeder lenken, der mindestens 16 Jahre alt ist und einen Führerschein der Klasse AM oder B besitzt. In einigen Bundesländern* sogar bereits mit 15. Jahren seit 2013 erlaubt.
*Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Wann zahlt meine Versicherung?
- Wenn Sie ein anderes Fahrzeug bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug beschädigen.
- Auf dem Gehsteig, wenn Ihr abgestelltes Fahrzeug umkippt und ein geparktes Fahrzeug beschädigt.
- Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Fußgänger streifen, und sich dieser dabei verletzt.
Kosten werden nicht übernommen bei:
- Trunkenheit und wenn dabei ein Unfall verursacht wird.
- Schäden die durch eine Teilnahme an einem Rennen entstehen.
- Vandalismus z.B. falls jemand absichtlich Ihr Fahrzeug beschädigt.
Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?
Leider können wir Fahrzeuge zu Auslieferungszwecken (z.B. Transport und Kurierdienste, Zeitschriftenvertriebe, Getränkeindustrie, Lieferdienste), im Sozialen- und Pflegedienst und zur entgeltlichen Vermietung nicht absichern.
Welche Moped-Hersteller werden versichert?
Eine vollständige Liste der Hersteller die über die Mopedversicherung der Bayerischen versichert werden finden Sie hier.
Sollte Ihr Hersteller in dieser Liste nicht aufgeführt sein, können Sie Ihr Fahrzeug selbstverständlich trotzdem bei uns versichern. Wählen Sie dafür in unserem Onlinerechner an der Stelle 'Hersteller' einfach "Sonstige" aus.
Wie kann ich meine persönlichen Daten wie Adresse, Kontaktdaten oder Bankverbindung anpassen?
Ändern Sie ganz bequem und mit nur wenigen Klicks Ihre persönlichen Daten über Meine Bayerische Ihrem Versicherungs- und Vertragsmanager.
Hier geht es zum Login für Meine Bayerische
Wie kann ich in meinem Vertrag Änderungen zu Fahreralter und Kaskoschutz anpassen?
Ändern Sie ganz bequem und mit nur wenigen Klicks Ihre persönlichen Daten über Meine Bayerische Ihrem Versicherungs- und Vertragsmanager.
Hier geht es zum Login für Meine Bayerische