Beamte sind automatisch bestmöglich krankversichert – oder etwa nicht?

Eine Verbeamtung verspricht dank Anstellung auf Lebenszeit und steigender Besoldungsstufen finanzielle Sicherheit. Viele Menschen streben daher den Status als Beamter bzw. als Beamtin an.

Aber wie steht es um die Gesundheitsvorsorge von Beamten und Beamtinnen, speziell bei den oft kostenintensiven Zahnbehandlungen? Hier müssen wir erst einmal unterscheiden: Beamte, die ein Anrecht auf Beihilfe haben, sollten beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung unbedingt darauf achten, dass auch Zahnbehandlungen ausreichend gut abgesichert sind. Denn nachträgliche Änderungen am Tarif sind häufig nur schwer möglich. Beamtinnen, die einen Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben oder aber Beamte die gesetzlich krankenversichert bleiben, kennen die intensiven Behandlungskosten in der Zahnmedizin.

Freie Heilfürsorge: Was ist das?

Risikobehaftete Beamte wie Soldatinnen oder Polizisten (u.a. abhängig vom Bundesland) erhalten meist von ihrem Dienstherrn freie Heilfürsorge. Diese deckt alle Kosten der regulären medizinischen Versorgung ab. Das Leistungsniveau im Zahnbereich der freien Hilfsvorsorge ist vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zahnmedizinische „Premium“-Leistungen wie hochwertiger Zahnersatz oder jährlich mehrfache Zahnreinigung werden jedoch nicht bezuschusst. Auch Behandlungen über den Regelsatz werden nicht übernommen und die selbst zu tragenden Kosten können sehr hoch ausfallen. Solche Versorgungslücken können über einfache Tarife einer privaten Zahnzusatzversicherungen abgedeckt werden.

Rechenbeispiel: Angenommen, Sie haben eine Zahnarztrechnung in Höhe von 1.040 EUR für eine Krone erhalten. Die freie Heilfürsorge übernimmt davon 210,69 EUR, wodurch Ihr Eigenanteil sich auf 829,31 EUR beläuft. Mit dem Tarif ZAHN Komfort der Bayerischen würde der Eigenanteil lediglich 208 EUR betragen, mit unserem Tarif ZAHN Prestige würde er sogar auf 0 EUR fallen.

Private Zahnzusatzversicherung für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte?

Beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen erhalten im Falle einer medizinisch notwendigen Behandlung finanzielle Unterstützung von der Beihilfestelle. Abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem individuellen Beamtenstatus werden die entstandenen Behandlungs- und Materialkosten zu einem bestimmten Teil übernommen. Die Restkosten müssen Beamtinnen und Beamte selbst begleichen oder über eine private Versicherung absichern.

Um es noch konkreter zu machen: Bei der Beihilfe werden üblicherweise etwa 50 bis 80 Prozent der Medizin- und Gesundheitsausgaben erstattet. Je nach Art der Behandlung (ambulant) müssen Beamte und Beamtinnen ihre Arzt- und Behandlungsrechnungen aber zunächst privat bezahlen. Sind die Belege geprüft und die Kosten bewilligt, wird die Beihilfe dann in entsprechender Höhe erstattet.

Doch auch hier gilt: Zusätzliche Kosten – etwa für besonders hochwertigen Zahnersatz in Form von Kronen, Brücken oder Implantaten aus Keramik – übersteigen die regulären Beihilfeleistungen üblicherweise um ein Vielfaches. Umso wichtiger ist es, gleich beim Abschluss einer Krankenvollversicherung auf eine gute Absicherung auch im Zahnbereich zu achten.

Gibt es eine private Zahnzusatzversicherung für Beamte?

Wenn Sie als Beamter bzw. Beamtin eine private Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, dann gilt vor allem: Sie sollten sich gut informieren. Denn je nach Beamtengruppe, Versicherungsunternehmen und abhängig von weiteren Faktoren kann der Abschluss möglich sein oder nicht.

Heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen können häufig eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, so beispielsweise bei der Bayerischen.

Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte können privat oder gesetzlich krankenversichert sein. Zahnzusatzversicherungen sind als Ergänzung der GKV gedacht und richten sich daher in erster Linie an gesetzlich Versicherte. Privat versicherte Beamtinnen und Beamte fahren in der Regel besser, wenn sie in ihrem Krankenvolltarif auf eine ausreichende Absicherung von Zahnbehandlungen achten. Der Abschluss eines günstigeren Tarifs kann sich im Leistungsfall rächen. Vor dem Abschluss sollten Sie die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters genau lesen und verschiedene Versicherungen vergleichen.