Versicherungen für junge Handwerker und Handwerkerinnen

Installateure, Hausmeisterinnen, Schreiner – Handwerksberufe sind vielfältig und haben dennoch eine Gemeinsamkeit: In nahezu allen Tätigkeiten vereinen sich körperlich anstrengende und vielfältige Arbeiten zu einem großen Gefahrenpotenzial. Hinzu kommen Risiken, die sich insbesondere für junge oder selbstständige Handwerker und Handwerkerinnen ergeben. Deshalb ist eine gute Absicherung mit dem Beginn der Handwerkszeit das A und O. Schließlich können Versicherungslücken ganz schnell ganz viel kosten – und besonders junge Berufseinsteiger – im schlimmsten Fall in den finanziellen Ruin treiben. Damit das nicht passiert, haben wir alles Wissenswerte rund um die richtige Absicherung für junge Menschen in handwerklichen Berufen zusammengefasst.

Die richtige Krankenversicherung für Jung-Handwerker? Gar nicht so einfach!

Egal, ob es der Berufseinstieg in den Einzelhandel, die Industrie oder das Handwerk ist – die richtige Absicherung im Krankheitsfall zu finden sollte stets ganz oben auf der To-Do-Liste stehen. Im Regelfall ergeben sich dabei übrigens drei mögliche Szenarien: 

  • Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Viele Berufsneulinge wagen nicht sofort den Schritt in die Selbstständigkeit, sondern beginnen Ihre Karriere in einem Handwerksbetrieb. Damit sind sie – sollte ihr Einkommen unter der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze liegen – in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Der zu bezahlende Versicherungsbeitrag bemisst sich dabei nach der Höhe des Einkommens, liegt aktuell bei 14,6 Prozent und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.
  • Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wer sich schon in den ersten Berufsjahren selbstständig machen möchte, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung. Wer sich für die freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, muss den Beitrag jedoch komplett selbst stemmen Selbstständige können sich alternativ aber auch für einen verminderten Beitragssatz von 14 % des Einkommens entscheiden. Das hat allerdings einen gehörigen Haken. Denn bei dieser Variante entfällt das Krankengeld bei längerer Krankheit. Und das ist im Fall der Fälle leider kein guter Deal.
  • Versichert in der privaten Krankenversicherung (PKV): Entscheidet man sich dagegen gleich für die private Krankenversicherung, orientiert sich der zu zahlende Versicherungsbeitrag nicht mehr am eigenen Einkommen. Wichtiger sind dann Faktoren wie Alter, Gesundheit und der gewählte Tarif.

Wer als Angestellter eines Betriebs in den Handwerksberuf startet, wird als Berufsneuling also für gewöhnlich erstmal in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert. Wagt man jedoch schon in jungen Jahren den Schritt in die Selbstständigkeit, sollte die Entscheidung zwischen einer gesetzlichen oder privaten Absicherung genau überlegt sein. Denn beide Versicherungskonzepte bergen Vor- und Nachteile.

Für junge Handwerker bzw. Handwerkerinnen kann der Übertritt in die private Krankenversicherung lohnenswert sein, da die Beitragssätze in jungen Jahren noch vergleichsweise gering sind. Zudem bietet die private Absicherung deutlich individuelleren Schutz, ganz nach den eigenen Bedürfnissen. Dennoch gilt es, einige Punkte zu beachten:

  • Der Beitrag zur PKV wird unter anderem am eigenen Gesundheitszustand bemessen. Im Normalfall ist dieser bei jungen Menschen gut. Krankheiten wie Diabetes oder Asthma können jedoch auch Junge treffen. Ist das der Fall, kommt meist ein Risikoaufschlag hinzu. Das macht die Absicherung dann jedoch auch teurer.
  • Die Familienplanung sollte in der Entscheidung ebenfalls eine Rolle spielen – auch, wenn man sich selbst noch weit entfernt vom eigenen Familienleben mit Haus, Hund und Hof wähnt. Denn sollten sich die Kinder in ein paar (oder auch ein paar mehr) Jahren ankündigen, können diese in der PKV nicht einfach kostenlos mitversichert werden, sondern erhöhen den Beitrag. Steht aber schon absolut fest, dass Kinder auch in Zukunft nicht in Frage kommen, ist der Übertritt in die PKV definitiv eine Überlegung wert. 

Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse lohnt sich hingegen besonders dann, wenn das Einkommen aus dem (eigenen) Handwerksbetrieb in den ersten Jahren der Selbstständigkeit noch eher gering ist. Schließlich passt sich der Beitrag an die monatlichen finanziellen Mittel an. Zudem besteht in der GKV die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung. So kommt es nicht zu finanziellen Engpässen, wenn das Familienleben mit Ehepartner und Nachwuchs dann doch vor der Tür steht. 

Die Grundfähigkeitsversicherung: Das Plus an Absicherung, ohne zu teuer zu sein

Körperliche Arbeit gehört zum Handwerksberuf dazu. Aber was passiert, wenn man genau diese Tätigkeiten nicht mehr selbstständig ausführen kann und die fehlende Arbeitskraft somit auch finanzielle Einschränkungen mit sich bringt? Diesem Risiko sind gerade Handwerker ganz unabhängig von der Berufserfahrung täglich ausgesetzt. Grund genug, sich auch als junger Maurer, Schreinerin und Schlosser abzusichern.

Optimal schützt hier natürlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Als junger Handwerker bzw. junge Handwerkerin kommt man damit jedoch selten günstig weg. Mehr noch: Einige Tätigkeiten oder Handwerksberufe lassen sich gar nicht erst versichern.

Der Grund: Bedingt durch ein statistisch höheres Risiko berufsunfähig zu werden, sind die Versicherungsbeiträge um ein Vielfaches höher als bei risikoärmeren Berufsgruppen – oder gleich komplett von der Versicherbarkeit ausgenommen.

Das sollte aber natürlich trotzdem kein Grund sein, den Traumberuf im Handwerk und die dazugehörige Berufsbildung aufzugeben. Schließlich haben wir eine sinnvolle Alternative für Berufseinsteiger parat: Die Grundfähigkeitsversicherung.

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet zwar eine etwas weniger umfassende Absicherung als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist dafür jedoch auch in Handwerksberufen vergleichsweise günstiger und dadurch besonders für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen ein entscheidender Faktor. Der Fokus der Grundfähigkeitsversicherung liegt dabei auf der Absicherung relevanter Grundfähigkeiten. Das bedeutet: Verliert man eine versicherte Grundfähigkeit auf längere Zeit, zahlt die Versicherung eine zuvor festgelegte monatliche Rente aus. Gerade Berufsanfänger sind damit optimal geschützt.

Dabei sollte sich der Versicherungsschutz an den für den jeweiligen Handwerksberuf wirklich wichtigen Grundfähigkeiten orientieren. Das sind etwa... 

  • ... die Fähigkeiten des Oberkörpers: Der Gebrauch der Hände und der Arme, sowie die Fähigkeiten des Hebens, Haltens und Tragens sollte der Versicherungsschutz unbedingt umfassen.
  • ... die Fähigkeiten des Unterkörpers: Sitzen, Stehen, Gehen, Bücken, Knien und Treppensteigen sind ebenfalls relevante Fähigkeiten, die es für jeden abzusichern gilt. 
  • ...Kopf und Kommunikation: Auch Sehen, Hören, Sprechen und das Halten des Gleichgewichts sind für viele Handwerker von absoluter Wichtigkeit.
  • ...das eigenständige Leben: Auch demenzbedingte Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit, sowie die Fähigkeit des Autofahrens und des eigenverantwortlichen Handelns sollten in der Grundfähigkeitsversicherung enthalten sein.

Neben der Absicherung der wichtigsten Grundfähigkeiten sollte die Versicherung auch die folgenden Faktoren bieten:

  • Kurzer Prognose-Zeitraum: Ob und mit welchen Leistungen man beim Verlust einer Grundfähigkeit tatsächlich rechnen kann, hängt auch vom so genannten Prognosezeitraum ab. Oder anders ausgedrückt: Je kürzer die im Vertrag festgelegte Zeit ist, die ein Schaden mindestens fortbestehen muss, desto besser. Ein Zeitraum von sechs Monaten ist bei der Anbieterwahl deshalb meist ein guter Orientierungspunkt.
  • Flexible Anpassung: Berufseinsteiger sind oft nur für sich selbst verantwortlich und können deshalb mit einer geringeren Versicherungshöhe in das Berufsleben starten. Das kann sich aber durch Heirat oder die Geburt eines Kindes schnell ändern. Deshalb sollte es die Möglichkeit geben, die gewählte Leistungshöhe flexibel an die neuen Lebensumstände anzupassen.

Wie hoch sollte die berufliche Absicherungsumme sein?

Die optimale Höhe der Versicherungssumme hängt von vielen, meist sehr individuellen Faktoren ab. Was aber für alle Versicherten gleichermaßen gilt: Die im Schadensfall bezahlte Rente sollte nicht nur dauerhaft den Lebensunterhalt sicherstellen, sondern auch die eigene (private)Altersvorsorge abdecken. Als Faustregel gilt: Die Rentenhöhe sollte mindestens drei Viertel des Nettoeinkommens betragen – und müsste dann mit steigenden Einkommen regelmäßig angeglichen werden.

Jung und selbstständig? Aber bitte mit der richtigen Absicherung!

Die passende persönliche Absicherung ist schon gefunden? Das ist gut! Doch wählt man direkt den Einstieg in die Selbstständigkeit oder ist bereits selbstständig, so sollten (mindestens) noch vier weitere Versicherungen zum Standardrepertoire gehören. Schließlich liegt der Fokus hier nicht mehr nur auf persönlichen, sondern auch auf betrieblichen Risiken und Gefahren. Zudem sollten man auch als Arbeitnehmer über den Versicherungsschutz des eigenen Betriebes Bescheid wissen. Denn dieser sichert auch den Arbeitnehmer in vielen Fällen mit ab. So oder so: Die folgenden Versicherungen sollte jeder (zukünftige) Handwerksmeister kennen.

Must Haves: Diese Versicherungen dürfen keinem Betrieb fehlen

#1 Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Personen- oder Sachschäden ab, die ein Betrieb gegenüber Dritten verursacht. Hierbei werden auch die von Mitarbeitern verursachten Schäden übernommen. Damit stellt die Betriebshaftpflichtversicherung die wohl wichtigste Absicherung jedes Handwerksbetriebs dar. Denn schiefgehen kann so einiges:

  • Ein versehentlich fallengelassener Werkzeugkoffer fällt auf das teure Parkett eines Kunden und beschädigt es.
  • Die Werkzeugzange rutscht von einem Rohr ab und schlägt dabei ein Stück Fliese aus der Wand.
  • Eine Wasserleitung wird unbeabsichtigt angebohrt und sorgt für eine Überschwemmung im Haus des Kunden. 

Treten derartige Fälle ein, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Zudem wehrt sie unberechtigte Schadensansprüche ab. Da Fehler jedem und nicht nur den Berufsneulingen passieren können, hält diese Versicherung jedem Betrieb finanziell den Rücken frei.

#2 Betriebsunterbrechungsversicherung

Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl –aber auch Sturm und Hagel – können dafür sorgen, dass der Betrieb für einige Zeit still steht. Laufende Kosten, Löhne & Gehälter laufen aber auch in einem solchen Fall dennoch weiter. Und können so ganz ohne Einnahmen schon in den ersten Jahren zum Ruin des Betriebs führen. Hiergegen sichert die Betriebsunterbrechungsversicherung ab. Denn sie kommt für Schäden auf, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen. So, wie es der Name ja auch schon sagt.

#3 Geschäftsinhaltsversicherung

Ein Handwerksbetrieb kommt in den seltensten Fällen ohne Maschinen, teure Materialien und Werkzeuge aus. Kommen diese (etwa im Falle eines Brands oder Einbruchs) zu Schaden, können mitunter enorme Kosten auf den Betrieb zukommen. Damit der Betrieb durch diese finanzielle Last nicht in die Knie gezwungen wird, sollte man als Inhaber nicht auf die Inhaltsversicherung verzichten.

#4 Gewerbliche Gebäudeversicherung

Kommt der Handwerksbetrieb im eigenen Gebäude unter, dann sollte dieses auch gegen Risiken wie Feuer, Einbruch oder Sturm abgesichert sein. Auch Nebengebäude oder Garagen können bei Bedarf in die Gewerbliche Gebäudeversicherung aufgenommen werden.

Ist man dagegen lediglich Mieter des Gebäudes, so ist das nicht notwendig. In diesem Fall kommt der Vermieter für entstandene Schäden auf. Ob dieser eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, ist in der Regel durch die Nebenkostenabrechnung einzusehen.