Sicherheit muss sein – Hausbesitzer wissen das!

Mit Wohneigentum assoziieren viele Menschen Freiheit, Planungssicherheit und Unabhängigkeit. Neben diesen Vorteilen bringen die eigenen vier Wände jedoch auch viele Pflichten mit sich. Wir fassen heute einmal zusammen, wofür Eigentümer alles haften und welche Verantwortung sie tragen.

Wohn- oder Grundstückseigentum ist in Tagen niedriger Zinsen äußerst attraktiv. Ganz egal ob Eigennutzung oder Renditeobjekt – das aktuelle Zinsniveau befeuert jede Prognose und ermutigt weiterhin zur Investition. Immer mehr Menschen wagen diesen Schritt, auch wenn sie sich mit dem Thema bislang eher wenig beschäftigt haben. Auch konventionelle Sparbücher und Altersvorsorge werden inzwischen immer häufiger durch den Kauf eines Mehrfamilienhauses ersetzt. Doch Vorsicht – trotz aller Zukunftspläne und Investitionsideen sollten Sie einiges beachten!

Hausbesitz: Alles eine Frage der Haftung – und der richtigen Versicherung!

Haftung ist ein Thema, das in Deutschland nicht selten zur Existenzbedrohung avanciert. Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet nämlich grundsätzlich unbegrenzt. Sobald man Wohneigentum oder ein Grundstück besitzt, wird die potenzielle Bühne für solche Dramen automatisch vergrößert. Von jedem Gebäude und Grundstück gehen nämlich auch Gefahren aus. 

Ein paar schnelle Beispiele gefällig? Nichts leichter als das!

  • Ein Sturm hat die Dachziegel gelöst? 
  • Marode Bäume drohen umzustürzen? 
  • Auf der Zufahrt hat sich Blitzeis gebildet?

​​​​​​​Gefahrenquellen entstehen schneller als man glaubt und sind manchmal auch nicht gänzlich vorhersehbar. Wie immer ist es also ratsam, solchen Schäden vorzubeugen.

Wer sein Einfamilienhaus selbst bewohnt, ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich bereits gut geschützt. Im Falle einer Eigentumswohnung wird das Gesamtobjekt normalerweise von der Eigentümergemeinschaft versichert. Da unbegrenzte Haftung geteilt durch die Anzahl der Eigentümer noch immer äußerst unangenehme Folgen haben kann, muss die Lage jedoch auch hier dringend überprüft werden. Wer sich in eine Eigentümergemeinschaft einkauft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass im Vorfeld ausschließlich vernünftige Entscheidungen getroffen wurden.

Vermieter aufgepasst: Höhere Risiken bei nicht ausschließlich privater Nutzung

Sobald ein Mehrfamilienhaus in Ihren Besitz übergeht, handelt es sich dabei nicht mehr um eine ausschließlich private Nutzung. Dabei ist es unrelevant, ob Sie als Eigentümer auch selbst Bewohner des jeweiligen Hauses sind. Das Abschließen einer speziellen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist in diesen Fällen dringend zu empfehlen. Das Risiko, einem anderen Schaden zuzufügen, steigt nämlich mit der Anzahl der Menschen, die sich tagtäglich auf dem Grundstück und in der Immobilie befinden (zumindest potenziell) deutlich an. Gerade bei „klassischen“ Renditeobjekten besteht daher ein großes Risiko, potenzielle Gefahrenquellen aus der Ferne zu übersehen. 

Kritisch sind insbesondere die Gefahren, die nicht offensichtlich sind. Oder könnten Sie aus dem Stehgreif beurteilen, ob ein maroder Baum besser gefällt oder nur gestutzt werden sollte? Und jetzt kommt`s: Baumbestände sind nach deutscher Rechtsprechung zwei Mal im Jahr zu kontrollieren. Kommt es aufgrund eines morschen oder kranken Baumes zu einem Sach- oder Personenschaden, kann es teuer werden. Selbst wenn der Baum ohne zuvor erkennbare Schäden (aufgrund seines Alters) einem Sturm zum Opfer fällt, sind Sie als Eigentümer in der Verantwortung. Auch Dachziegel und weitere Gefahrenherde – wie beispielsweise die Satellitenschüssel – sollten nach jedem Sturm auf sicheren Halt geprüft werden.

Geschieht dies nicht, kann Ihnen schnell ein Schadensfall aufgrund von Fahrlässigkeit unterstellt werden. Und das wird teuer!
 

Vernünftiges und verantwortungsvolles Handeln verhindert böse Überraschungen!

Grundsätzlich sollten Eigentümer alles tun, damit keine Gefahren von ihrem Haus und Grund ausgehen. Selbst wenn eigene Kinder und Lebenspartner für mögliche Gefahren sensibilisiert wurden, sollte das Betreten des Grundstücks für Besucher oder Passanten nicht zum ungewollten Abenteuer werden.

Ein paar Beispiele für besonders weit verbreitete Gefahrenquellen haben wir hier einmal zusammengetragen:

  • Beleuchten und sichern Sie Treppenhäuser:
    Egal ob Kellertreppe oder Hausflur – ausreichende Beleuchtung und ein Geländer müssen sein. Sind die Besucher wegen schlechter Ausleuchtung oder fehlenden Griffmöglichkeiten erstmal über die eigenen Füße gestolpert, kann es sehr schnell sehr teuer werden.
  • Wildwuchs ist gefährlich:
    Sie sind ein Freund des natürlichen Wachstums? Das ist toll, aber bitte nicht übertreiben! Zwar sehen natürliche Gärten sicher schön aus, aber der Wildwuchs kann für Besucher und Co. schnell gefährlich werden. Hohe Wurzeln, niedrige Äste oder versteckte Gartenteiche sind potenzielle Gefahrenquellen – auch für den (sonst) trittsicheren Besitzer!
  • Schön, aber leider giftig:
    Hohe Hecken für den optimalen Sichtschutz? Super Idee! Aber achten Sie darauf, keine giftigen Pflanzen zu verwenden. Bunte, runde Früchte sind unwiderstehlich für kleine Kinderhände und landen schnell ungesehen im Mund. Bevor Sie also den Giftnotruf wählen müssen, gehen Sie bei der Pflanzenauswahl lieber auf Nummer sicher.
  • Ordnung muss sein:
    Sie denken, Sie müssten sich nur im Winter um die Wege rund um Ihr Anwesen kümmern? Weit gefehlt! Gerade im Herbst sollten Sie regelmäßig Laub von allen Gehwegen entfernen. Einmal nass geworden, wird aus der herbstlichen Pracht nämlich schnell eine gefährliche, schleimig-rutschige Schlitterpiste für Fußgänger und Radfahre.

  • Vom Winde verweht:
    Behalten Sie den Wetterbericht im Auge und sichern Sie bei Sturm- und Starkwindwarnungen alles, was davonfliegen könnte. Freistehende Hängematten, Sonnensegel, Trampoline oder offene Sonnenschirme bieten eine große Angriffsfläche und werden auch bei mittleren Böen sehr schnell und ganz sprichwörtlich „vom Winde verweht“. Lieder nicht selten mit so manchem „Kollateralschaden“.

Alle Jahre wieder: Richtig streuen bei Eis und Schnee

Angrenzende Gehwege sind eine klassische Gefahrenquelle in Herbst und Winter. Sind sie von Laub, Eis oder Schnee bedeckt, gilt in Deutschland eine allgemeine Räum- und Streupflicht, die eine gefahrenfreie Begehung der Wege sicherstellen soll. Dabei muss der freizuräumende Weg laut BGH mindestens einen (guten) Meter breit sein. Beachten Sie außerdem, dass Streusalz (aus gutem Grund) nicht bundesweit erlaubt ist – in Städten wie zum Beispiel dem schneereichen München drohen bei Verwendung sehr empfindliche Strafen. 

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Gut zu wissen:

Neben der Belastung von Umwelt und Grundwasser können bei der Verwendung von Streusalz übrigens auch Schäden an in der Nähe geparkten Fahrzeugen auftreten.

Unsere Empfehlung: Greifen Sie lieber gleich zu alternativen Streumitteln wie Granulat, Sand oder Splitt.

An Werktagen besteht zwischen 7 und 20 Uhr hierzulande Räumpflicht. In dieser Zeit müssen die Gehwege passierbar gemacht werden. Am Sonntag können Sie als Hausbesitzer dagegen etwas länger schlafen, denn hier beginnt die Räum- und Streupflicht zwei Stunden später. Allerdings müssen auch am Sonntag alle Gehwege bis 20 Uhr immer wieder freigeräumt und bestreut werden. Lediglich bei starkem Schneefall oder Eisregen dürfen Eigentümer abwarten, bis die Witterungsverhältnisse das Räumen und Streuen wieder zulassen.

Zu früh für Schneeschieben?

Sie haben (verständlicherweise) keine Lust oder Zeit, schon morgens um sieben für freie Wege zu sorgen? Dann beauftragen Sie am besten einen lokalen Räumdienst damit. Das Geld für die Unterstützung ist gut investiert und die Kosten sind in der Regel deutlich niedriger als die Schadensersatzforderungen, wenn sich jemand direkt vor Ihrem Haus ein Bein bricht. Glauben Sie uns!

Übrigens: Alternativ gibt es vielerorts auch Angebote von Studenten, die mit Räumdiensten Geld verdienen möchten. Praktisch, oder?