Versicherungen
Pflegemonatsgeld
In Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung AG bieten wir Ihnen eine flexible Lösung, mit der Sie die Leistungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen. Für eine bessere Versorgung im Pflegefall.
- keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 4 und 5
- Assistanceleistungen durch die Johanniter
Mehr Pflege
Eine mögliche Pflegebedürftigkeit fühlt sich für die meisten Menschen noch weit entfernt an. Doch wenn einen das Schicksal trifft, kommen neben den emotionalen Belastungen oft auch finanzielle Herausforderungen auf die Betroffenen und Angehörigen zu.
Die Mehr Pflege Tarife ergänzen die Pflegepflichtversicherung und fangen Ihre finanzielle Belastung oder die der Familie auf. Sie haben die Wahl: stationäre oder ambulante Pflege oder aber auch eine Kombi.
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Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
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Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 4 und 5.
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Keine Wartezeit
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Dynamik
Zwischen dem 21. und dem 70.Lebensjahr alle 3 Jahre Erhöhung des Pflegemonatsgeldes um 10%, auch bei Pflegebedürftigkeit.
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Einmalzahlung
Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4 wird das 5-fache des bei Pflegegrad 5 vereinbarten Pflegemonatsgeldes gezahlt.
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Nachversicherungsgarantie
zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr bis zu 3x Erhöhung des Pflegegeldes um bis zu 25% ohne erneute Gesundheitsprüfung. (Gilt nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist.)
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Umfangreiche Optionsrechte
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Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit
150% des vereinbarten Monatspflegegeldes bei Pflegegrad 4 und 5
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Assistanceleistungen durch die Johanniter
Vermittlung einer Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden
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Weltweiter Versicherungsschutz
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Benennung und Vermittlung von Dienstleistern
Telefonische Pflege-Visite / Pflege-Case-Management -
Auszahlung des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes
Fragen & Antworten Pflegemonatsgeld
Was versteht man unter Pflegemonatsgeld?
Hierbei vereinbaren Sie eine bestimmte Summe, welche bei einer Pflegebedürftigkeit Monat für Monat an Sie ausbezahlt wird. Dies ist je nach Pflegegrad prozentual gestaffelt.
Wie viel Monatsgeld erhalte ich?
Sie können das Monatsgeld freiwählen, es muss jedoch mindestens 100 EUR und maximal 3000 EUR betragen. Zudem kann es in 10 EUR Schritten erhöht werden. Die anschließende Auszahlung des vereinbarten Geldes erfolgt je nach Pflegegrad zu den oben angegebenen Prozentsätzen.
Warum eine Pflege-Zusatzversicherung?
Trotz der eingeführten gesetzlichen Pflegeversicherung reicht diese meist nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Durch eine private Pflege-Vorsorge können Sie eine finanzielle Sicherheit schaffen.