E-Scooter versichern

E-Scooter sind auf unseren Straßen nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Menschen haben Spaß an dieser neuen Art der Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Kein Wunder, denn besonders in den größeren Städten und im Berufsverkehr bremsen teure Parktickets, lange Parkplatzsuche und Staus die Lust am Autofahren. 

 

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung

E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht, wenn sie auf öffentlichen Wegen gefahren werden. Dafür bieten wir Ihnen eine besonders günstige Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter an. 

Aber kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. So können z.B. E-Scooter ohne Betriebserlaubnis bei unserer Gesellschaft nicht versichert werden.

Eine Übersicht über E-Scooter mit Betriebserlaubnis finden Sie in unseren FAQs.

Ihre Vorteile mit der E-Scooter-Versicherung

Günstige Beiträge

Ab 2,07 Euro/ Monat können Sie eine neue Versicherung für Ihren E-Scooter abschließen.

Sicherheit, wenn es drauf ankommt

Mit unserer KFZ-Haftpflichtversicherung sichern wir Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Bessere Einstufung fürs Auto

Unfallfreie E-Scooter-Jahre erhöhen Ihren Schadenfreiheitsrabatt in unserer Autoversicherung. Sie starten mit einer für Sie weitaus günstigeren Einstufung.

Optionale Teilkaskoversicherung

Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von von Fahrzeugteilen (300 Euro Selbstbeteiligung) oder weitere Ereignisse wie Brand oder Überschwemmung (150 Euro Selbstbeteiligung) ab.

Fairer Hinweis

Aufgrund der hohen Nachfrage für Moped- und E-Scooterversicherungen kann der Versand Ihres Kennzeichens derzeit bis zu 7 Werktage dauern.

Wir versuchen, die Wartezeit für Sie jedoch so kurz wie möglich zu halten. Bitte verzichten Sie daher nach Möglichkeit auf vorzeitige telefonische Rückfragen.

Ihre digitale Servicekarte

Im Schadensfall können Sie die Vertrags- und Kontaktdaten unseres Service-Centers immer und überall auf dem Smartphone in der Wallet-App abrufen. Die digitale Servicekarte erhalten Sie per Mail mit dem Versicherungsschein.

Einfach in der App abspeichern und die Servicekarte ist immer dabei.

Mockup von einem iPhone mit Servicekarte im Wallet

Fragen Sie unseren Chatbot Leo

Mann mit rotbraunem Pullover nutzt über sein Tablet den Chatbot Leo

Unabhängig, ob Sie bereits bei uns versichert sind oder noch auf der Suche nach der passenden Versicherung, unser Chatbot Leo beantwortet schnell und unverbindlich Ihre Fragen. 

Sollte Leo einmal keine richtige Antwort parat haben, können Sie direkt aus dem Chat heraus eine E-Mail senden.

Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von drei Arbeitstagen.

FAQ E-Scooter

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie die wichtigsten Regeln für das Fahren mit E-Scootern kennen.

Seit wann sind E-Scooter erlaubt?

Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt und seit dem 15.6.2019 sind E-Scooter mit Betriebserlaubnis erlaubt.

Welche Fahrzeuge haben die amtliche Betriebserlaubnis?

Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen, um überhaupt eine allgemeine Betriebserlaubnis zu bekommen. Nur dann dürfen sie auf öffentlichem Gelände gefahren werden. 

Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO. 

Muss mein E-Scooter haftpflichtversichert sein?

Ja, Sie benötigen für Ihren E-Scooter eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie jedoch keine Kfz-Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen Ihr Moped nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abmelden.

Wann bekomme ich mein Kennzeichen?

Unser Servicewunsch liegt bei 3-5 Tagen. Aufgrund hoher Nachfrage und derzeit längerer Lieferzeiten bei der Post kann es leider auch länger dauern. Wir bitten, von vorzeitigen telefonischen Nachfragen abzusehen.

Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verloren habe bzw. es gestohlen wurde?

Bitte melden Sie den Verlust bzw. den Diebstahl umgehend bei uns über unsere Selfservices, das neue Kennzeichen erhalten Sie dann in den nächsten Tagen.

www.diebayerische.de/versicherungsumfang-aendern/kennzeichen-verloren

Zusätzlich melden Sie den Verlust bitte auch bei der Polizei. 

Gibt es ein Mindestalter für das Fahren von E-Scootern?

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Brauche ich einen Führerschein?

Nein, für das Fahren von E-Scootern wird kein Führerschein benötigt. 

Besteht eine Helmpflicht?

Nein, das Fahren ist auch ohne Helm erlaubt.

Unser Tipp für Ihre Sicherheit: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir zum Schutz gegen schwere Kopfverletzungen das Tragen eines Sicherheitshelms. 

Gibt es eine Promillegrenze?

Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mit mindestens 1,1 Promille auf dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. 

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren.

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen gefahren werden. Wenn es keinen Radweg gibt, darf auch die Straße benutzt werden.
In Fußgängerzonen ist das benutzen eines E-Scooters verboten.

Was heißt ABE und EBE?

  • "ABE" ist die Abkürzung für allgemeine Betriebserlaubnis, die bei einigem E-Scooter schon beim Kauf vorliegt. Dies zeigt, dass die Modelle bereits für den öffentlichen Straßenverkehr getestet wurden und die Voraussetzungen, um am Straßenverkehr teilzunehmen, erfüllt sind.
  • "EBE" ist die Abkürzung für Einzelbetriebserlaubnis. Wenn bei Ihrem E-Scooter keine ABE verfügt, müssen Sie die EBE bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Die Einzelbetriebserlaubnis erhalten Sie, wenn Ihr E-Scooter alle Voraussetzungen erfüllt.

Kann ich einen E-Scooter ohne Straßenzulassung versichern?

Nein. Um die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen zu können benötigen Sie eine Zulassung (ABE oder EBE).

Wann leistet die Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko-Versicherung für E-Scooter ist eine Erweiterung zum Haftpflichtversicherungsschutz. Sie leistet bei:

  • Diebstahlschutz
  • Marderbiss
  • Zusammenstoß mit allen Tieren
  • Überschwemmungen
  • Brandschäden
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm
  • Schneelawinen
  • Glasbruch

Kann ich eine Vollkaskoversicherung abschließen?

Nein. Eine Vollkaskoversicherung für Kleinkrafträder wird allgemein nicht von Versicherungsgesellschaften angeboten. Gründe hierfür sind, dass es bei der Kfz-Versicherung für diese Fahrzeuge weder Schadenfreiheitsklassen noch Schadenfreiheitsrabatte und damit auch keine Rückstufung im Schadensfall gibt. Daher können die Versicherer auch keine Vollkaskoversicherung anbieten. Mit einer Teilkaskoversicherung sind diese Fahrzeuge bereits ausreichend abgesichert.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl absichern wollen, schließen Sie zur Haftpflichtversicherung noch die Teilkaskoversicherung ab. 

Kann ich über die E-Scooter-Versicherung mein Segway versichern?

Ja, es können alle Elektrokleinstfahrzeuge, wie ein E-Scooter oder auch Segways, über die E-Scooter-Versicherung abgesichert werden.

Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?

Leider können wir Fahrzeuge zu Auslieferungszwecken (z.B. Transport und Kurierdienste, Zeitschriftenvertriebe, Getränkeindustrie, Lieferdienste), im Sozialen- und Pflegedienst und zur entgeltlichen Vermietung nicht absichern.

Kann ich den Versicherungsnehmer noch nachträglich ändern?

Nein, eine Änderung des Versicherungsnehmers kann nachträglich nicht durchgeführt werden.

Wie kann ich meine persönlichen Daten wie Adresse, Kontaktdaten oder Bankverbindung anpassen?

Ändern Sie ganz bequem und mit nur wenigen Klicks Ihre persönlichen Daten über Meine Bayerische Ihrem Versicherungs- und Vertragsmanager. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung des Versicherungsnehmers nicht durchgeführt werden kann.

Hier geht es zum Login für Meine Bayerische

 

Wie kann ich Vertragsdaten ändern?

Ändern Sie mit nur wenigen Klicks den Nutzerkreis, den Versicherungsumfang oder die Fahrgestellnummer über unseren Selfservice:
www.diebayerische.de/selfservices/versicherungsumfang-aendern

Wie lange ist eine Versicherung gültig? Brauche ich jedes Jahr ein neues Kennzeichen?

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich maximal ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Versicherungsbeginn kann direkt zu Beginn der Saison am 1. März, aber auch später im Versicherungsjahr sein. Am 28./29. Februar des Folgejahres läuft die Versicherung automatisch ab. Das Kennzeichen verliert damit seine Gültigkeit. Zum Start des neuen Verkehrsjahres benötigen Sie ein neues Kennzeichen. 

Hier können Sie ein neues Kennzeichen bestellen.

Wann kann ich eine Versicherung abschließen, widerrufen oder kündigen?

Sie können jederzeit eine E-Scooter Versicherung abschließen. 
Die Versicherung gilt dann ab dem Zeitpunkt des Abschlusses und endet automatisch zum Saisonablauf des Versicherungsjahres zum 28./29.02. eines Jahres. 

Hier können Sie ein neues Kennzeichen bestellen.

Ein Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Versicherung erfolgen, sofern das Versicherungskennzeichen noch nicht genutzt wurde. 

Hier können Sie Ihren Vertrag widerrufen.

Eine unterjährige Kündigung ist nicht möglich und eine Kündigung zum Saisonende ist nicht nötig, da der Vertrag automatisch endet. 

Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit der Internationalen Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) sind Sie als Fahrzeugführer auch in nichteuropäischen Ländern wie Albanien, Marokko, Russland und der Ukraine umfassend geschützt.

Kann das Kennzeichen mit der Versicherung verkauft bzw. übertragen werden?

Wenn das Fahrzeug verkauft wird, geht das Kennzeichen automatisch auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Den Verkauf melden Sie uns bitte umgehend per Mail an moped@diebayerische.de

Fairer Hinweis: Hierfür werden folgende Daten benötigt: Verkaufsdatum, Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie Anschrift des Käufers oder der Käuferin.

Der Käufer hat ein Sonderkündigungsrecht und kann sich bei Bedarf einen neuen Versicherungsanbieter suchen. 

Welche Bedeutung haben die Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichen?

Ein Versicherungskennzeichen ist 10,6 Zentimeter breit und 13 Zentimeter hoch. Oben stehen 3 Ziffern, darunter 3 Buchstaben. Anhand der Buchstabenkombination erkennt man die zuständige Versicherungsgesellschaft für das Fahrzeug.

Was bedeutet der Farbwechsel bei den Kennzeichen?

Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich in den drei Farbvariationen Grün, Schwarz, Blau, Grün, Schwarz, Blau, Grün und so weiter. Weil jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von weitem erkennen, ob Ihr Fahrzeug den vorgeschriebenen Versicherungsschutz für das aktuelle Kalenderjahr besitzt.

Wann zahlt meine Versicherung?

  • Wenn Sie ein anderes Fahrzeug bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug beschädigen. 
  • Auf dem Gehsteig, wenn Ihr abgestelltes Fahrzeug umkippt und ein geparktes Fahrzeug beschädigt. 
  • Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Fußgänger streifen, und sich dieser dabei verletzt. 


Kosten werden nicht übernommen bei: 

  • Trunkenheit und wenn dabei ein Unfall verursacht wird. 
  • Schäden die durch eine Teilnahme an einem Rennen entstehen.
  • Vandalismus z.B. falls jemand absichtlich Ihr Fahrzeug beschädigt.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.