Schüler spielen in der Pause Fußball auf dem Pausenhof

Sach-Versicherungen

Unfallversicherung Schule

Eine private Unfallversicherung für Schulkinder ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Sie schützt Ihr Kind bei Freizeitunfällen – egal wo und wann sie passieren.

Gesetzlicher Unfallschutz in der Schule: Was ist abgedeckt?

Mit dem Schulstart stellen sich viele Eltern die Frage: Wie ist mein Kind bei einem Schulunfall versichert? Die gute Nachricht: Der Besuch der allgemein- oder berufsbildenden Schulen steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt nicht erst mit Aufnahme der ersten Beschäftigung, sondern viel früher. Auch Kinder und Jugendliche sind abgesichert, wenn sie eine Betreuungseinrichtung oder Schule besuchen.
Der gesetzliche Unfallschutz für Schüler umfasst:

  • Unfälle während des Unterrichts und in den Pausen
  • Schulwegunfälle auf dem direkten Weg zur Schule und zurück
  • Unfälle bei schulischen Veranstaltungen und Ausflügen
  • Mehrtagsfahrten und Klassenfahrten
  • Schulpraktika im Verantwortungsbereich der Schule
  • Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht

Wann liegt ein Schulunfall vor?

Ein Schulunfall ereignet sich, wenn sich ein Schüler während schulischer Aktivitäten oder auf dem direkten Schulweg verletzt. Entscheidend ist, dass die Aktivität im Zusammenhang mit der Schule steht und von dieser organisiert oder beaufsichtigt wird.

Versicherungslücken: Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht?

Trotz des umfassenden Schutzes gibt es wichtige Ausnahmen beim gesetzlichen Unfallschutz. Nicht versichert sind:

  • Freizeitunfälle: Spielen im eigenen Garten oder auf dem Spielplatz
  • Umwege: Bereits ein kleiner Abstecher zum Bäcker oder zu Freunden kann den Versicherungsschutz kosten
  • Privater Nachhilfeunterricht: Unfälle bei privat organisiertem Nachhilfeunterricht
  • Hausaufgaben: Verletzungen beim Erledigen der Hausaufgaben zu Hause
  • Unbeaufsichtigte Aktivitäten: Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis

Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler gehören (z. B. Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Nachtruhe) sind nicht oder nur eingeschränkt gesetzlich unfallversichert.

Eine junge Familie geht im Sonnenschein wandern. Die junge Tochter steht im Vordergrund.

Private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur während der Arbeitszeit sowie auf dem Hin- und Rückweg. Eine private Unfallversicherung eignet grundsätzlich für alle, die auch bei Unfällen in der Freizeit abgesichert sein wollen. Ihre Vorteile bei der Bayerischen:

  • umfangreiche Assistance-Leistungen und zusätzliche Bausteine
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Kostenübernahme für Such-, Bergungs- und Rettungskosten

 

Private Unfallversicherung für Schulkinder: Lückenloser Schutz

Eine private Unfallversicherung für Kinder schließt diese Versicherungslücken und bietet weltweiten Schutz – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Besonders wichtig ist dieser Schutz, da ein Unfall kann überall und jederzeit passieren.

Was leistet die private Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung der Bayerischen bietet auch für Kinder umfassende Leistungen:

Finanzielle Grundabsicherung:

  • Invaliditätsleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung
  • Unfallrente (monatlich, lebenslang)
  • Unfall-Todesfallleistung für Hinterbliebene
  • Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag
  • Genesungsgeld für die Erholungsphase

Weitere wichtige Leistungen für Kinder:

  • Kosmetische Operationen nach Unfällen
  • Sofortleistung bis 25.000 Euro bei schweren Verletzungen
  • Schutz bei Infektionskrankheiten (z.B. durch Zeckenbisse)
  • Vergiftungen durch versehentliches Verschlucken
  • Vollwaisen-Rente bei tragischen Unfällen beider Elternteile
  • Rooming-in-Leistung für Eltern im Krankenhaus

Richtig handeln bei einem Schulunfall

Passiert ein Schulunfall, sollten Eltern diese Schritte befolgen:

  • Sofortige medizinische Versorgung: Bei schweren Verletzungen zum Durchgangsarzt oder ins Krankenhaus
  • Arzt informieren: Unbedingt erwähnen, dass es sich um einen Schulunfall handelt
  • Meldung: Die Schule meldet den Unfall der zuständigen Unfallkasse
  • Dokumentation: Unfallhergang dokumentieren und Zeugen notieren

Wichtiger Hinweis: Haben Kinder in Schule oder Kita einen Unfall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Information über den Schulunfall ist entscheidend für die korrekte Kostenabrechnung.

Warum eine private Unfallversicherung für Schulkinder sinnvoll ist

Schulkinder laufen in die Schule

Statistiken zeigen, dass sich die meisten Kinderunfälle nicht in der Schule, sondern in der Freizeit ereignen. Das gilt allerdings nicht für Unfälle in der Freizeit, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind.

Eine private Kinderunfallversicherung bietet:

  • Rundumschutz: Keine zeitlichen oder örtlichen Einschränkungen
  • Bessere Leistungen: Oft höhere Entschädigungen als die gesetzliche Unfallversicherung
  • Individuelle Anpassung: Verschiedene Tarife je nach Bedarf
  • Langfristige Sicherheit: Schutz bis ins Erwachsenenalter möglich

Fazit: Optimaler Schutz durch Kombination

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen soliden Grundschutz für Schulkinder. Für einen lückenlosen Schutz ist jedoch eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Freizeitunfällen und bietet oft bessere Leistungen als die gesetzliche Versicherung.

Die Bayerische bietet mit ihren flexiblen Tarifen eine passende Lösung für jeden Bedarf. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und sichern Sie Ihr Kind optimal ab – denn Unfälle passieren, wenn man sie am wenigsten erwartet.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfallversicherung Schule

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