Schutz für aktive Kinder

Kinder sind ständig aktiv und in Bewegung. Anders als Erwachsene können sie dabei Gefahren häufig nicht genau abschätzen. Dadurch haben sie ein erhöhtes Risiko für einen Unfall.

In den meisten Fällen gehen Unfälle glimpflich und mit leichten Verletzungen aus. Manchmal kann ein Unfall aber auch bleibende Schäden verursachen und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Daher ist es sinnvoll, eine zusätzliche private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen. Sie schützt Sie vor den hohen Kosten, die nach einem Unfall in der Freizeit auf Sie zukommen können und unterstützt mit besonderen Leistungen, wenn sich das Leben Ihres Kindes nach einem Unfall schlagartig verändert. 

Ist eine Kinderunfallversicherung sinnvoll?

Auf dem Spielplatz, beim Fahrradfahren oder Toben mit Freunden: Unfälle passieren schnell und überall. Ganz besonders Kinder haben ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko als Erwachsene. Meistens hängt dies damit zusammen, dass sie gefährliche Situationen noch nicht richtig einschätzen können.

Kommt es zu einem schwerwiegenden Unfall, der Invalidität zur Folge hat, so sind die Folgen auch in finanzieller Hinsicht gravierend. Deshalb ist eine umfassende Absicherung Ihres Kindes wichtig.

Wenn Ihr Kind einen Unfall hat, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung alle Kosten, wenn der Unfall im Kindergarten oder in der Schule passiert. Auch der direkte Hin- und Rückweg sind noch über den gesetzlichen Versicherungsschutz abgedeckt.

Die meisten Unfälle passieren Kindern jedoch in der Freizeit. Hier greift die gesetzliche Versicherung nicht.

Daher ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. Mit ihr schützen Sie sich als Eltern vor meist hohen Behandlungskosten infolge eines Unfalls in der Freizeit und ermöglichen Ihrem Kind im Ernstfall eine optimale Betreuung. 
 

Wie sind Kinder gesetzlich unfallversichert?

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst die Zeit, in der Kinder in der Kita oder bei einer Tagesbetreuung sind, während der Schulzeit und in der Universität. Auch Aktivitäten außerhalb der Einrichtung, beispielsweise Ausflüge und auch der tägliche Hin- und Rückweg von und zur Schule oder Kita sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Das heißt: Der gesetzliche Schutz greift lediglich in einem begrenzten zeitlichen und örtlichen Rahmen und gilt nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren. Allerdings geschehen die meisten Unfälle im Haushalt, im Garten beim Spielen oder auf dem Sportplatz im Park.

Da Kinder und Jugendliche Verletzungsrisiken häufig schlechter einschätzen und leichtsinniger agieren, sind Unfälle keine Seltenheit – egal in welchem Kindesalter. Daher sollten Eltern für ihre Kinder eine private Unfallversicherung abschließen, um so die finanzielle Belastung nach einem Unfall leichter zu schultern und für eine bestmögliche Versorgung zu sorgen. 

Was leistet eine private Kinderunfallversicherung?

Mit einer Kinderunfallversicherung sind Eltern von den erheblichen Kosten, die nach einem Unfall auf sie zukommen können, finanziell abgesichert. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung meist rund um die Uhr und weltweit. Welchen Schutz sie konkret bietet, hängt dabei von dem individuell vereinbarten Tarif ab. Folgende Leistungen für Kinder bietet die Unfallversicherung der Bayerischen:

  • Invaliditätsleistung (Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit)
  • Unfall-Rente (monatlich, lebenslang)
  • Unfall-Todesfallleistung (Kapitalzahlung im Todesfall an Bezugsberechtigte)
  • Krankenhaustagegeld (Leistung ab dem Unfalltag)
  • Genesungsgeld 

Weitere zusätzliche Leistungen, die für Ihr Kind vereinbart werden können, sind u.a.: 

  • Roaming-In: die finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Unterbringung eines Elternteils, wenn das Kind nach einem Unfall ins Krankenhaus kommt.
  • Sofortleistungen in Höhe von 6.000 Euro (bei Schwerverletzungen)

Individuelle Sicherheit mit dem ExistenzBudget

Die Bayerische bietet außerdem noch einen besonderen und individuellen Unfallschutz: das ExistenzBudget. Es ist Ihr Sicherheitsbudget nach einem Unfall bis zu 10 Millionen Euro, aus dem alle tatsächlich anfallenden Unfallfolgekosten gezahlt werden, zum Beispiel Behandlungs- oder Pflegekosten. Sollte Ihr Kind aufgrund des Unfalls später nicht arbeiten können, wird daraus sogar eine monatliche Rente gezahlt. Zusätzlich leisten wir ein Schmerzensgeld.

Der Unterschied zum klassischen Unfallschutz: Sie leistet besonders bedarfsgerecht nach einem Unfall die kurzzeitigen und langfristigen finanziellen Folgen. Die klassische Unfallversicherung leistet fixe Beträge, die in dem Versicherungsvertrag festgehalten werden.

Sind Kinder über die Eltern unfallversichert?

In der privaten Unfallversicherung sind Kinder nicht automatisch mit den Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz für das Kind gilt nur, wenn eine eigene private Unfallversicherung für das Kind oder eine Familienunfallversicherung abgeschossen wird. Eine private Unfallversicherung für Ihr Kind können Sie direkt nach der Geburt abschließen. 

Eine gute Unfallversicherung für Kinder sollte bereits durch die Basisversicherung einen zuverlässigen und möglichst umfassenden Versicherungsschutz bieten. Bei der Bayerischen sind Kinder mit dem entsprechenden Tarif auch gegen Risiken abgesichert, die zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen können, wie beispielsweise Zeckenbisse oder Insektenstiche. 
 

Was sind typische Kosten, die nach einem Unfall auf die Eltern zukommen?

Nach einem Unfall entsteht für Eltern oft ein enormer finanzieller Mehraufwand in Form von Behandlungs- und folgende Pflegekosten für das Kind. Typische Kosten sind: 

  • Umbau der Wohnung 
  • Betreuungskosten
  • Kosten für Operationen
  • Eventuell Umschulung in eine spezielle Privatschule

Bei der Bayerischen ist Ihre Familie in guten Händen. Mit unserem Tarif ExistenzBudget sichern wir Sie finanziell ab und übernehmen u.a. die Kosten für erhöhte Lasten, die nach einem Unfall Ihres Kindes zu Ihrem bisherigen Leben entstehen. Dazu gehören beispielsweise Pflege- und Betreuungskosten sowie Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Darüber hinaus deckt die Versicherung zum Beispiel auch Kosten für den Umbau in eine behindertengerechte Wohnung. Mehr Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier

Welche Versicherungen brauche ich für mein Kind?

Private Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Nachwuchs über die Eltern kostenfrei und automatisch mitversichert. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Eltern die gesetzliche Krankenversicherung ihres Kindes nach Bedarf erweitern. 

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung springt ein, wenn das Kind einen Unfall in der Freizeit erleidet. Kommt es zu einem schweren Unfall mit bleibenden Schäden, wie beispielsweise eine Behinderung, finanziert die Versicherung den behindertengerechten Umbau des Hauses der Familie und entlastet damit die Eltern. 

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko ab, das nach einem Schaden auf den Verursacher (z.B. Kind) zukommen kann. In der Regel sind Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, bis sie volljährig sind. Unabhängig von seinem Alter ist das Kind aber weiterhin haftpflichtversichert, solange es zur Schule geht, sich im Studium oder in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet

Rechtsschutzversicherung

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen und in jedem Alter. In einigen Situationen kommt es sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann beispielsweise Anwalt- und Verfahrenskosten. Alle minderjährigen Kinder sind über die Rechtsschutzversicherung ihrer Eltern mitversichert. Das gilt auch für volljährige Töchter und Söhne, solange sie nicht verheiratet sind und (noch) keinen eigenen Beruf ausüben oder sich im Studium befinden. 

Häufige Fragen zum Thema Kinderunfallversicherung

Bis wann gilt die Kinderunfallversicherung?

Mit der Vollendung des 17. Lebensjahres endet die Unfallversicherung für Kinder und kann ab dem 18. Lebensjahr als private Unfallversicherung für Erwachsene fortgeführt werden. 

Warum ist die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder nicht ausreichend?

Die gesetzliche Unfallversicherung beschränkt sich auf Unfälle, die auf dem Weg oder in staatlichen Kinderbetreuungseinrichtungen passieren. Jedoch gilt der gesetzliche Versicherungsschutz nicht für Unfälle, die in der Freizeit, zum Beispiel zuhause oder auf dem Spielplatz, geschehen. 

Gilt die private Unfallversicherung für Kinder auch im Ausland?

Ja, der Versicherungsschutz besteht auch im Ausland.

Ab wann brauchen Kinder eine Unfallversicherung?

Eltern können ab der Geburt eine private Kinderunfallversicherung abschließen. Auch ist ein Abschluss zu einem späteren Lebenszeitpunkt möglich. 

Können die Kinder über die Unfallversicherung der Familie geschützt werden?

Ja. Eine andere Möglichkeit, Kinder bei schweren Unfällen zu schützen, ist der Abschluss einer Familienunfallversicherung. Darüber sind Ihre Kinder ebenfalls geschützt. Eltern sollten dazu am besten bei ihrem Versicherer nachfragen und sich beraten lassen. 

Wann leistet eine Kinderunfallversicherung?

In der Regel gilt: Erleidet ein Kind nach einem schweren Unfall dauerhaft körperliche oder geistige Schäden und ist keine Änderung des Zustandes ist in Sicht, leistet die Kinderunfallversicherung.

Welche Versicherung haftet bei einem Schulunfall?

Hat ein Kind einen Unfall in der Schule, kommt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlungs- und Folgekosten auf. 
Ist eine andere Person in den Unfall involviert bzw. dafür verantwortlich oder wurde die Aufsichtspflicht verletzt, ist eine Schmerzensgeldzahlung durch die verantwortliche Person möglich. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers das Schmerzensgeld sowie die private Unfallversicherung für Folgekosten. 
 

Wer haftet, wenn ein Kind einen Unfall verursacht?


Antwort: Grundsätzlich haften die Personen, die ihre Aufsichtspflicht über das Kind verletzt haben. In erster Linie also die Eltern. Es kann aber auch eine Haftung der Großeltern oder des Kindermädchens in Betracht kommen, wenn der entsprechenden Person die Aufsicht über das Kind übertragen wurde.

Verursacht das Kind beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall, für den es selbst oder die Eltern haften müssen, leistet eine bestehende Privathaftpflichtversicherung den entsprechenden Schadenersatz.

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