Unfallversicherung für Fahrradfahrerinnen und -fahrer

Fahrradfahren macht Spaß. Besonders im Sommer ist das Fortbewegungsmittel als Alternative zum Auto bei Städtern sehr beliebt. Doch genau dort sind Fahrradfahrer auch immer einem erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiko ausgesetzt. Das Verkehrsaufkommen ist groß und die vielbefahrenen Straßen sind teilweise unübersichtlich. Zudem tragen viele Fahrradfahrer nur selten einen Fahrradhelm zum Schutz.

Wer viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, vor allem in der Freizeit, sollte daher über eine zusätzliche Versicherung nachdenken, die Fahrradunfälle absichert. Denn ein Unfall mit dem Fahrrad kann schnell passieren und erhebliche gesundheitliche Folgen haben, die hohe Behandlungskosten und auch Lohnausfälle mit sich bringen können. Sind Sie schuld am Unfall, müssen Sie im schlimmsten Fall sogar Schmerzensgeld zahlen.

Eine Absicherung über eine private Unfallversicherung ist daher sinnvoll, um nach einem Unfall mit dem Fahrrad finanziell abgesichert zu sein.

Ist ein Sturz mit dem Fahrrad ein Unfall?

Bei einem Sturz vom Fahrrad liegt per Definition ein Unfall vor, denn er passiert plötzlich, ist von außen bedingt, beispielsweise durch eine andere Person oder durch Glatteis verursacht, und unfreiwillig. Damit eine Unfallversicherung ihre umfangreichen Leistungen zahlt, müssen die Schäden, die durch den Sturz vom Fahrrad entstehen, dauerhaft sein.

Wer zahlt bei einem Unfall mit dem Fahrrad?

Um bei einem Fahrradunfall versichert zu sein, kommen in der Regel mehrere Versicherungen in Frage. Denn es können schwere Sach- oder Personenschäden entstehen. Dies kann Sie sowohl als geschädigter Fahrradfahrer als auch als Verursacher des Unfalls treffen. Welche Versicherung zahlt, hängt daher in der Regel vom Unfall selbst ab. Folgende Versicherungen springen bei einem Fahrradunfall ein:

 

Mann sitzt nach Mountainbikeunfall mit Schmerzen auf dem Boden
  • Haftpflichtversicherung: Wenn Sie die geschädigte Person sind, wird Ihnen der der Personen- sowie Sachschaden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet. Falls Sie der Verursacher sind und einen Personen- oder Sachschaden verursacht haben, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die bei Dritten oder an der Unfallstelle verursacht wurden, beispielsweise, wenn eine Straßenlaterne beschädigt wurde.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie einen Unfall auf dem direkten Hinweg oder Heimweg zur oder von der Arbeitsstätte haben und sich dabei verletzen.
  • Private Unfallversicherung: Wenn es zu einem Fahrradunfall ohne Fremdeinwirkung in Ihrer Freizeit kommt, greift die private Unfallversicherung. Ein selbstverursachter Unfall ist zum Beispiel ein Sturz durch einen Fahrfehler oder das Wegrutschen auf Glatteis.

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet eine private Unfallversicherung bei einem Fahrradunfall, egal wo und wann dieser passiert. Sie bietet Ihnen finanziellen Schutz für hohe Unfallfolgekosten und zahlt je nach Invaliditätsgrad eine Invaliditätsleistung, also eine Kapitalleistung oder eine entsprechende Unfallrente. 

Bei der Bayerischen sind Sie nach einem Unfall in der Freizeit optimal abgesichert. Sie bietet eine sinnvolle Absicherung rund um die Uhr, bei der Sie Ihren Schutz aus vier Tarifvarianten wählen können.

Mit dem Vorsorgebudget der Bayerischen können auch Ausgaben für Schutzausrüstungen wie z.B. Fahrradhelme finanziert werden. Diese Leistung ist in den Tarifen Prestige und Prestige Plus bis zu 100 Euro enthalten. Außerdem bietet die Bayerische ab dem Tarif Komfort eine zusätzliche Leistung von bis zu 25 % bei unfallbedingten Kopfverletzungen, wenn ein Helm getragen wurde. 

Wer haftet bei einem Sturz?

Wenn Sie den Fahrradunfall nicht verursacht haben und durch den Sturz verletzt wurden, bekommen Sie den Schaden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt. Haben Sie sich schwer verletzt, sodass dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen die Folge sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld.

Als Verursacher eines Fahrradunfalls, bei dem Dritte zu Schaden kommen, sind Sie über Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Sollten Sie keine private Haftpflicht abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für den Schaden selbst tragen.

Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall?

Sollten Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben, muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die Entschädigung aufkommen.

Ob jemand Schmerzensgeld erhält, ist vor allem von der Schwere des entstandenen Schadens abhängig. Grundsätzlich ist es möglich, Schmerzensgeld für einen Fahrradunfall zu erhalten. Eine kleine, schnell heilende Schürfwunde zählt allerdings nicht als schwerwiegende Verletzung im eigentlichen Sinn. Handelt es sich um gravierende Verletzungen und dauerhafte gesundheitliche Schäden, ist es sinnvoll, Schmerzensgeldansprüche zu stellen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hierbei beraten. Gibt es keinen Unfallverursacher, erhalten Sie kein Schmerzensgeld.

Unser Tipp: Mit der Unfallversicherung ExistenzBudget bietet Ihnen die Bayerische eine umfassende Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Fahrradunfalls – und zahlt Ihnen zusätzlich ein Schmerzensgeld.

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem Fahrradunfall?

Eine pauschale Summe für das Schmerzensgeld gibt der Gesetzgeber nicht vor. Die Berechnung muss für jeden Fall individuell erfolgen. Dabei erzielen kurzweilige Verletzungen geringere Summen als Schäden, die sich über mehrere Jahre hinziehen. Die Höhe der Summe wird dabei durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

 

Sparschwein mit Krücken und Pflaster
  • Ausmaß der Verletzung und psychische Folgen
  • Anzahl und Umfang von Operationen
  • Behandlungsdauer und Krankenhausaufenthalte
  • Auswirkungen auf den Alltag und das Berufsleben
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
  • Chronische körperliche Beeinträchtigungen

Wie viel bekommt man von der Unfallversicherung?

Übernimmt die Versicherung einen Schaden nach einem Fahrradunfall, richtet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem Grad der Gesundheitsbeeinträchtigung. Für jeden funktionsfähigen Körperteil gilt dabei ein fester Prozentsatz: Mindestens 50 Prozent gibt es für einen Unterschenkel, für eine einseitige Taubheit 30 Prozent und für einen Daumen 20 Prozent. Aus diesem Gesamtwert wird die Auszahlung errechnet.

Unser Tipp: Beim Unfallschutz ExistenzBudget haben Sie eine Versicherungssumme bis zu 10 Mio. Euro. Sie leistet alle tatsächlich anfallende Unfallfolgekosten und eine monatliche Rente bei Verdienstausfall – unabhängig von der Versicherungsgrundsumme oder Ihrem Invaliditätsgrad. Sie zahlt schon ab einem sehr niedrigen Grad der Einschränkung. Voraussetzung ist nur eine dauerhafte Beeinträchtigung.

Was passiert bei einem Fahrradunfall?

Die Antwort auf diese Frage ist davon abhängig, wer jeweils an einem Unfall beteiligt ist. Bei einem Fahrradunfall mit einem Auto ist die Kfz-Versicherung zuständig, wenn der Autofahrer der Unfallverursacher ist. Hat ein Fahrradfahrer einen anderen Fahrradfahrer verletzt bzw. geschädigt, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Besteht Uneinigkeit über die Schuldfrage, kann in vielen Fällen auch ein Gutachter herangezogen werden. 

Passiert der Unfall in Ihrer Freizeit bei einer Radtour, so kommt die private Unfallversicherung für die entstehenden Kosten, zum Beispiel Rettungskosten, oder Kosten für einen Rollstuhl nach einem schweren Unfall, auf. Sie unterstützt Sie finanziell, wenn sich Ihr Leben plötzlich nach einem Fahrradunfall verändert.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung bei Fahrradunfällen

Wer zahlt bei einem Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit?

Wenn Sie auf Ihrem Arbeitsweg einen Unfall mit dem Fahrrad erleiden, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn sich der Unfall auf dem unmittelbaren Arbeitsweg ereignet. Bereits bei einem kleinen Umweg zum Supermarkt besteht dieser Versicherungsschutz in den meisten Fällen nicht mehr.

Was passiert bei einem Fahrradunfall ohne Versicherung?

Wenn Sie einen Fahrradunfall verursachen und keinen Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung haben, kann das sehr teuer werden. Denn Sie müssen dann den Schadensersatz für alle Schäden, die Sie verursacht haben, selbst zahlen. Entstehen bei einem Unfall Personenschäden  und Sie müssen möglicherweise Schmerzensgeldansprüche begleichen und Behandlungskosten tragen, kann der Fahrradunfall zur Existenzbedrohung werden.

Stürzen Sie mit dem Fahrrad ohne Fremdeinwirkung, müssen Sie auch hier die Kosten für die Schäden an Ihrem Fahrrad selbst tragen. Sie bekommen dann vielleicht auch nicht alle ärztlichen Behandlungen von der Krankenkasse erstattet.

Die Bayerische empfiehlt daher der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, um für solche Fälle finanziell gut abgesichert zu sein.

Was ist bei einem Fahrradunfall zu tun?

Egal ob als Unfallverursacher oder geschädigte Person: Wenn Sie an einem Fahrradunfall beteiligt sind, gibt es einige Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten.

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab
  • Alarmieren Sie bei Verletzungen den Rettungsdienst
  • Informieren Sie zur Sicherheit die Polizei, damit der Unfallhergang und alle Aussagen genau dokumentiert werden können
  • Nehmen Sie die Kontaktdaten von Zeugen auf (falls vorhanden)
  • Informieren Sie Ihre Versicherung: Je nach Sachlage macht es Sinn, Ihre Haftpflichtversicherung, private Unfallversicherung oder, bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg, Ihren Arbeitgeber zu benachrichtigen

Wann kann die Versicherung eine Zahlung verweigern?

Es gibt viele Gründe, die die Versicherungsleistung beeinflussen, zu diesen gehören u.a.:

  • Alkoholeinfluss: Wer unter Alkoholeinfluss einen Fahrradunfall verursacht, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistungen reduziert oder sogar streicht. Außerdem ist es möglich, dass der PKW-Führerschein entzogen wird.
  • Falsche Fahrbahn: Auch Fahrradfahrer sind dem Rechtsfahrgebot verpflichtet. Sind Sie auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs, zieht das möglicherweise eine Mitschuld nach sich, die zu einer entsprechenden Haftungsverteilung führt.

Bleiben Sie am Ball!

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