

Versicherungen
E-Scooter-Versicherung
Ab 1,96 Euro pro Monat - beantragen Sie jetzt Ihr neues E-Scooter-Kennzeichen
E-Scooter versichern
E-Scooter sind im Trend! Immer mehr Menschen haben Spaß an dieser neuen Art der Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Kein Wunder, denn besonders in den größeren Städten und im Berufsverkehr bremsen teure Parktickets, lange Parkplatzsuche und Staus die Lust am Autofahren.
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung
E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht, wenn sie auf öffentlichen Wegen gefahren werden. Dafür bieten wir Ihnen eine besonders günstige Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter an.
Aber kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. So können z.B. E-Scooter ohne Betriebserlaubnis bei unserer Gesellschaft nicht versichert werden.
Eine Übersicht über E-Scooter mit Betriebserlaubnis finden Sie in unseren FAQs.
Ihre Vorteile mit der E-Scooter-Versicherung
Günstige Beiträge
Ab 1,96 Euro/ Monat können Sie eine neue Versicherung für Ihren E-Scooter abschließen.
Sicherheit, wenn es drauf ankommt
Mit unserer KFZ-Haftpflichtversicherung sichern wir Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Bessere Einstufung fürs Auto
Unfallfreie E-Scooter-Jahre erhöhen Ihren Schadenfreiheitsrabatt in unserer Autoversicherung. Sie starten mit einer für Sie weitaus günstigeren Einstufung.
Optionale Teilkaskoversicherung
Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von von Fahrzeugteilen (300 Euro Selbstbeteiligung) oder weitere Ereignisse wie Brand oder Überschwemmung (150 Euro Selbstbeteiligung) ab.
Fairer Hinweis
Aufgrund der hohen Nachfrage für Moped- und E-Scooterversicherungen kann der Versand Ihres Kennzeichens derzeit bis zu 7 Werktage dauern.
Wir versuchen, die Wartezeit für Sie jedoch so kurz wie möglich zu halten. Bitte verzichten Sie daher nach Möglichkeit auf vorzeitige telefonische Rückfragen.
FAQ E-Scooter
Seit wann sind E-Scooter erlaubt?
Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt und seit dem 15.6.2019 sind E-Scooter mit Betriebserlaubnis erlaubt.
Welche Fahrzeuge haben die amtliche Betriebserlaubnis?
Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen, um überhaupt eine allgemeine Betriebserlaubnis zu bekommen. Nur dann dürfen sie auf öffentlichem Gelände gefahren werden.
Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO.
Eine Übersicht über zugelassene E-Scooter findet man auf den meisten Händler-Homepages. Eine gute Übersicht bietet z.B. Rolling Bull.
Muss mein E-Scooter haftpflichtversichert sein?
Ja, Sie benötigen für Ihren E-Scooter eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie jedoch keine Kfz-Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen Ihr Moped nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abmelden.
Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verloren habe bzw. es gestohlen wurde?
Wir ersetzen Ihr Versicherungskennzeichen in diesen Fällen für eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
Bitte melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl umgehend bei der Polizei und senden Sie uns eine Kopie der Anzeige zu.
Gibt es ein Mindestalter für das Fahren von E-Scootern?
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Brauche ich einen Führerschein?
Nein, für das Fahren von E-Scootern wird kein Führerschein benötigt.
Besteht eine Helmpflicht?
Nein, das Fahren ist auch ohne Helm erlaubt.
Unser Tipp für Ihre Sicherheit: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir zum Schutz gegen schwere Kopfverletzungen das Tragen eines Sicherheitshelms.
Gibt es eine Promillegrenze?
Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mit mindestens 1,1 Promille auf dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren.
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?
E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen gefahren werden. Wenn es keinen Radweg gibt, darf auch die Straße benutzt werden.
In Fußgängerzonen ist das benutzen eines E-Scooters verboten.
Was heißt ABE und EBE?
- "ABE" ist die Abkürzung für allgemeine Betriebserlaubnis, die bei einigem E-Scooter schon beim Kauf vorliegt. Dies zeigt, dass die Modelle bereits für den öffentlichen Straßenverkehr getestet wurden und die Voraussetzungen, um am Straßenverkehr teilzunehmen, erfüllt sind.
- "EBE" ist die Abkürzung für Einzelbetriebserlaubnis. Wenn bei Ihrem E-Scooter keine ABE verfügt, müssen Sie die EBE bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Die Einzelbetriebserlaubnis erhalten Sie, wenn Ihr E-Scooter alle Voraussetzungen erfüllt.
Kann ich einen E-Scooter ohne Straßenzulassung versichern?
Nein. Um die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen zu können benötigen Sie eine Zulassung (ABE oder EBE).
Wann leistet die Teilkasko-Versicherung?
Die Teilkasko-Versicherung für E-Scooter ist eine Erweiterung zum Haftpflichtversicherungsschutz. Sie leistet bei:
- Diebstahlschutz
- Marderbiss
- Zusammenstoß mit allen Tieren
- Überschwemmungen
- Brandschäden
- Blitzschlag, Hagel und Sturm
- Schneelawinen
- Glasbruch
Kann ich über die E-Scooter-Versicherung mein Segway versichern?
Ja, es können alle Elektrokleinstfahrzeuge, wie ein E-Scooter oder auch Segways, über die E-Scooter-Versicherung abgesichert werden.
Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?
Leider können wir Fahrzeuge zu Auslieferungszwecken (z.B. Transport und Kurierdienste, Zeitschriftenvertriebe, Getränkeindustrie, Lieferdienste), im Sozialen- und Pflegedienst und zur entgeltlichen Vermietung nicht absichern.
Wie kann ich meine persönlichen Daten wie Adresse, Kontaktdaten oder Bankverbindung anpassen?
Ändern Sie ganz bequem und mit nur wenigen Klicks Ihre persönlichen Daten über Meine Bayerische Ihrem Versicherungs- und Vertragsmanager.
Hier geht es zum Login für Meine Bayerische
Wie kann ich in meinem Vertrag Änderungen zu Fahreralter und Kaskoschutz anpassen?
Ändern Sie ganz bequem und mit nur wenigen Klicks Ihre persönlichen Daten über Meine Bayerische Ihrem Versicherungs- und Vertragsmanager.
Hier geht es zum Login für Meine Bayerische
Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "KFZ-Versicherung"