
Rechnungszinserhöhung: Jetzt Berufsunfähigkeitsversicherung hier umstellen
Rechnungszinserhöhung zum 01.01.2025 und Anpassung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
Unsere Garantie für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung
Am 01.01.2025 wurde der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung gemäß
dem Beschluss des Bundesfinanzministeriums auf 1,00 % angehoben.
Was bedeutet das für Sie?
Die Erhöhung des Rechnungszinses kann in vielen Fällen zu einer höheren Berufsunfähigkeitsrente führen, ohne dass sich Ihre Beiträge ändern.
Mit unserer Garantie bieten wir Ihnen an, Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen zu lassen.
Sollte die Überprüfung ergeben, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden kann, können Sie eine kostenfreie Vertragsänderung beantragen. Ihre Versicherung wird dann ohne erneute Risikoprüfung auf den neuen Tarif mit dem Rechnungszins von 1,00 % umgestellt. Der übrige Leistungsumfang Ihrer Versicherung, einschließlich eingeschlossener Optionen und Dynamik, sowie Ihre Risikoeinstufung bleiben gleich.
Falls die Überprüfung keine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ergibt, bleibt Ihre Versicherung unverändert bestehen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Tarifgeneration
BU PROTECT 24809 | BU PROTECT young 24808 | BU PROTECT Bundeswehr 24839
Versicherungsbeginn
Aktionszeitraum
Fairer Hinweis
Jetzt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auf den neuen Rechnungszins umstellen
Sie haben Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gern an Ihren Vermittler.
Alternativ können Sie uns direkt telefonisch unter
T +49 (0)89 / 6787 - 4444
kontaktieren.