Schadenminderungspflicht: Was bedeutet das für Versicherungsnehmer? Ein 'Augen zu und durch'-Ansatz ist bei Schäden keineswegs empfehlenswert. Die Schadenminderungspflicht besagt, dass Versicherungsnehmer aktiv dafür Sorge tragen müssen, dass ein bereits entstandener Schaden nicht durch Nachlässigkeit weiter ausufert. Beispielsweise, wenn ein Sturm Dachschindeln entfernt hat, liegt es im Rahmen der Schadenminderungspflicht des Versicherten, das Dach zumindest vorübergehend zu versiegeln. Denn bei Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht könnte eindringendes Wasser bei nachfolgendem Regen den Schaden immens vergrößern.