Bike PROTECT macht Ihr Bike unbesiegbar und Sie bleiben mobil
Ob mit dem Stadtrad, Mountainbike, Lasten- oder Rennrad, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit: Als Heldinnen und Helden der Straße verdienen Sie besonderen Schutz bei Diebstahl, Reparaturen und Unfällen.
Bike PROTECT – Weil’s nicht immer rund läuft
Gute Räder sind kostbar! Kleine und große Unglücke passieren schnell und können ordentlich ins Geld gehen.
Schadensbeispiele aus unserer Praxis zeigen, dass sich Absicherung lohnt.
Sparen Sie sich hohe Kosten und Nerven! Denn im Schadensfall stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite und garantieren die Kostenübernahme.
Schadensbeispiele:
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Fahrradschutz: Diebstahl, Reparaturkosten, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden uvm.
- versicherbar bis 12.000 EUR
- Verschleiß für Reifen und Bremsen mitversichert
- kein Mindestpreis beim Schloss
- ohne Selbstbeteiligung
- Pickup Service
- tägliches Kündigungsrecht bei Jahresverträgen
Weitere Vorteile für Sie
Schutz auch im Ausland
Der Fahrradschutz gilt weltweit.
Zur Information: Geltungsbereich für den Fahrrad-Schutzbrief ist beschränkt: Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Reisegepäck-Absicherung
Ihr Reisegepäck ist im Tarif Prestige bis zur vollen Versicherungssumme, im Tarif Komfort bis 30% der Versicherungssumme, max. 1.000 Euro, abgesichert.
Einfach mehr Service – Ihr Schutzbrief
Mit dem Schutzbrief sind wir auch unterwegs immer für Sie da
- 24h-Service bei Pannen oder Unfall
- Leihfahrrad oder Rücktransport ab 10km von Ihrem Wohnort
Noch mehr Leistungen mit dem Tarif Prestige
- 20% Rabatt für GPS-Ortung
- Carbonräder / Carbonteile
- Trail-Fahrten mit der Schwierigkeitsstufe S0 bis S1
FAQ Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.
Was gehört zum Fahrradzubehör und -gepäck?
Hierzu gehören Anhänger, Kartenmaterial, Schloss, Beleuchtung, Kilometerzähler, Schlafsack, Fahrradkompass, Kindersitz, Schleppstange, Fahrradkorb, Kleidung, Spiegel, Fahrrad-schloss, Klingel, Steckschutzblech, Fahrradtasche, Kochgeschirr, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Fahrradwimpel, Luftmatratze, Helm, Luftpumpe, Trinkflasche, Hygieneartikel, Reflektor, Werkzeug / Flickzeug, Isomatte, Regenschutzplane, Werkzeugtasche, Kartenhalter, Sattelkissen und Zelt.
Was kann nicht versichert werden?
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Eigenbauten und Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
- Fahrräder ohne Händlerkaufbeleg bzw. Privatkaufvertrag im Original
- Fahrräder, für die eine Versicherungspflicht besteht
- Gewerblich genutzte Fahrräder
Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Die meisten Elektrofahrräder in Deutschland sind eigentlich Pedelecs, der Begriff E-Bike ist jedoch gebräuchlicher und wird deshalb auch für Pedelecs verwendet.
Pedelecs sind unterstützende Elektrofahrräder, die nur dann Motorunterstützung bieten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Ausnahme hiervon ist die Anfahr- oder Schiebehilfe, mit der das Pedelec bis zum Erreichen von 6 km/h auch ohne Pedalunterstützung fährt.
Pedelecs sind rechtlich gesehen Fahrräder und unter bestimmten Voraussetzungen nicht versicherungs- und führerscheinpflichtig. So darf die Anfahr- oder Schiebehilfe bis max. 6 km/h gehen und mit zunehmender Geschwindigkeit muss die Unterstützung solange verringert werden, bis bei 25 km/h die Unterstützung vollständig unterbrochen wird. Pedelecs können somit über unsere Fahrrad-/E-Bike-Versicherung abgesichert werden.
E-Bikes sind ebenfalls unterstützende Elektrofahrräder, die auch ohne Pedalunterstützung motorgetrieben fahren. Sie sind rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern gehören zur Klasse der Kleinkrafträder mit geringer Leistung. E-Bikes bis 6 km/h (ohne Pedalunterstützung) sind nicht versicherungs- und führerscheinpflichtig und können über die Fahrrad-/E-Bike-Versicherung abgesichert werden. E-Bikes, die auch ohne Treten schneller fahren können, benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Welche Fahrrad-Arten kann ich versichern?
Sie können alle privat genutzten Fahrräder jeder Marke ab 1.500 EUR bis 12.000 EUR Wert versichern. Egal, ob es ein neues oder gebrauchtes Rad ist.
Damit Sie den Schutz abschließen können, darf das Rad nicht älter als 5 Jahre sein. Zur Berechnung wird nicht das genaue Datum des Kaufes herangezogen, sondern das Baujahr. Das heißt, ein Fahrrad mit Baujahr 2018 kann noch bis Ende 2022 versichert werden. Der Schutz gilt solange, wie Sie es wünschen.
Welche Elektrofahrräder kann ich bei der Bayerischen versichern?
Sie können alle Räder mit Hilfsmotor jeder Marke versichern, die nicht versicherungs- oder führerscheinpflichtig sind. Der Schutz des E-Bikes oder Pedelecs kann bis 12.00 EUR betragen und gilt für Räder, die nicht älter als 5 Jahre sind.
Welche Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig?
E-Bikes / Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h. Diese Kleinkrafträder können jedoch nicht bei der Bayerischen versichert werden.
Welche Gegenstände sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für das angegebene Fahrrad oder E-Bike bzw. Pedelec inklusive der verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile, wie zum Beispiel Sattel, Lenker, Lampe oder Gepäckträger sowie das verwendete Schloss.
Auch das Reisegepäck ist je nach gewähltem Tarif entweder bis zu 30 % der Versicherungssumme (maximal 1.000 Euro) oder im Tarif Premium bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert.
Bin ich auch außerhalb Deutschlands versichert?
Der Fahrradschutz gilt weltweit.
Ist mein Fahrrad nicht in meiner Hausratversicherung abgesichert?
Ein Großteil der Hausratversicherungen sichert nur Fahrraddiebstahl und zu geringeren Summen ab und bietet Ihnen nicht den Schutz einer umfassenden Fahrradversicherung.
Welche Personen dürfen mit dem Fahrrad oder E-Bike fahren?
Grundsätzlich dürfen alle Personen mit dem versicherten Rad fahren.
Sollte das Rad jedoch von einer dritten Person durch einen Unfall beschädigt werden, tritt hier in der Regel die Haftpflichtversicherung der dritten Person für die Reparaturkosten am Fahrrad ein.
Was leistet der Schutzbrief für Fahrrad/E-Bike?
Der Schutzbrief bietet für Ihr versichertes Rad folgende Zusatzleistungen:
- 24h-Service-Hotline
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Leih-/Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Sichere Aufbewahrung von Karten und Dokumenten bzw. wichtigen Daten
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
Wie erreiche ich den im Schutzbrief angebotenen Service?
Bitte wenden Sie sich bei Pannen etc. an
T: 030 / 209 65 35 21
fahrrad-assistance@diebayerische.ihr-versicherungsschutz.de
Was benötige ich zum Abschluss der Fahrrad-/E-Bike-Versicherung?
Wenn Sie Ihr Fahrrad gerne versichern möchten, halten Sie am besten Folgendes bereit:
- Kaufpreis und Kaufdatum
- Rahmennummer
- Marke/Hersteller
- Fahrrad-Typ
- Farbe des Rads
- falls vorhanden: Daten zur Vorversicherung
Brauche ich ein spezielles Sicherheitsschloss für mein (Elektro-)Fahrrad?
Sichern Sie Ihr Rad beim Abstellen immer mit einem Sicherheitsschloss. Bitte heben Sie die Rechnung des Schlosses ebenfalls gut auf.
Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung von Zahlenschlössern oder Rahmenschlössern kein Versicherungsschutz besteht. Für andere Schlösser gilt der Versicherungsschutz unabhängig vom Kaufpreis des Schlosses.
Wie melde ich einen Schaden?
Bitte wenden Sie sich im Schadenfall an
die Bayerische - Schaden
service@diebayerische.ihr-versicherungsschutz.de
T: +49 (0)30 209 65 35 20
die Bayerische - Schutzbrief
fahrrad-assistance@diebayerische.ihr-versicherungsschutz.de
T: +49 (0)30 209 65 35 21
Bitte schildern Sie uns so genau wie möglich, wie es zu dem Schaden kam und senden Sie uns gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag oder eine bereits erhaltene Rechnung zu. Fotos des beschädigten Fahrrads und/oder des Zubehörs helfen, Ihre Meldung möglichst schnell zu bearbeiten.
Muss ich die Original-Rechnungen aufheben?
Ja, bewahren Sie die Original-Rechnungen der Händler am besten immer auf. Die Rechnung sollte außerdem Marke, Typ und Rahmennummer des versicherten Fahrrads und Ihre vollständige Adresse beinhalten.
Bei einer Rechnung ohne diese Angaben können Sie uns den Fahrradpass oder das Serviceheft mit den entsprechenden Daten nachreichen.
Was muss ich machen, wenn mein Rad keine eingravierte Rahmennummer hat?
Bei Rädern ohne eingravierte Rahmennummer (z.B. Carbonräder) müssten Sie folgende Unterlagen nach der Antragstellung in Kopie nachreichen:
- Fahrrad-Pass mit Angabe der Rahmennummer
- Foto von der Rahmennummer am
Fahrrad - Fahrradrechnung
Brauche ich im Schadenfall ein Foto?
Fotos sind immer hilfreich! Fotografieren Sie deshalb Ihr Rad, die Rahmennummer und das Zubehör. Im Schadenfall geht die Bearbeitung dann gleich viel schneller.
Welche Versicherungssumme gebe ich beim Abschluss des Vertrages an?
Als Versicherungssumme nennen Sie bitte den tatsächlich gezahlten Kaufpreis des Fahrrades. Auch wenn Sie einen Rabatt bekommen haben oder das Fahrrad in einer Sonderaktion gekauft haben, gilt der von Ihnen gezahlte (niedrigere) Kaufpreis als Versicherungssumme. Zusätzlich werden sowohl die Kosten für Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind als auch loses Zubehör und Gepäck zum Zeitpunkt des Erstkaufes berücksichtigt.
Bei gebrauchten Fahrrädern wird der ursprüngliche Kaufpreis beim Ersterwerb als Versicherungssumme angegeben. Sollte sich dieser Betrag nicht mehr ermitteln lassen, verwenden Sie den Kaufpreis, den Sie selbst für das gebrauchte Fahrrad bezahlt haben, als Bemessungsgrundlage.
Welche Arten von Verschleiß sind mitversichert?
Verschleiß ist dann mitversichert, sofern die Funktion Ihres Fahrrads beeinträchtigt wird und dies nicht durch Rost oder Oxidation verursacht wurde. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem auch die Bremsen und die Reifen des Fahrrades. Die Absicherung gegen Verschleiß erlischt, wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens älter als fünf Jahre ist.
Gibt es für bestimmte Wohnorte einen Risikozuschlag beim Beitrag?
In der Fahrradversicherung gilt deutschlandweit der gleiche Preis und es wird nicht nach verschiedenen Risikozonen (z.B. erhöhte Gefahr für Diebstahl) unterschieden.