E-Scooter versichern

E-Scooter sind im Trend! Immer mehr Menschen haben Spaß an dieser neuen Art der Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Kein Wunder, denn besonders in den größeren Städten und im Berufsverkehr bremsen teure Parktickets, lange Parkplatzsuche und Staus die Lust am Autofahren. 

 

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung

E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht, wenn sie auf öffentlichen Wegen gefahren werden. Dafür bieten wir Ihnen eine besonders günstige Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter an. 

Aber kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. So können z.B. E-Scooter ohne Betriebserlaubnis bei unserer Gesellschaft nicht versichert werden.

Eine Übersicht über E-Scooter mit Betriebserlaubnis finden Sie in unseren FAQs.

Ihre Vorteile mit der E-Scooter-Versicherung

Günstige Beiträge

Ab 2,07 Euro/ Monat können Sie eine neue Versicherung für Ihren E-Scooter abschließen.

Sicherheit, wenn es drauf ankommt

Mit unserer KFZ-Haftpflichtversicherung sichern wir Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Bessere Einstufung fürs Auto

Unfallfreie E-Scooter-Jahre erhöhen Ihren Schadenfreiheitsrabatt in unserer Autoversicherung. Sie starten mit einer für Sie weitaus günstigeren Einstufung.

Schneller Service

Wenn Sie werktags bis 12 Uhr abschließen, erhalten Sie Ihr Kennzeichen schon am nächsten Werktag per Post.

Optionale Teilkaskoversicherung

Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen ab (150 Euro Selbstbeteiligung).

Ihr Vorteil: Die Prämie ist bereits bis zum 01.03.2021 bezahlt!

Sicher und mobil auch in der neuen Saison 2021/2022 - einfach und schnell online abschließen. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Echtzeit und das Kennzeichen am nächsten Werktag *.

Wir informieren Sie rechtzeitig, wie Sie das Kennzeichen für die neue Saison erhalten.

* Bei einer Bestellung bis 12 Uhr.

Fairer Hinweis:

Kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. So besteht z. B. kein Versicherungsschutz für Krankenfahrstühle.

FAQs E-Scooter

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie die wichtigsten Regeln für das Fahren mit E-Scootern kennen.

Seit wann sind E-Scooter erlaubt?

Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt und seit dem 15.6.2019 sind E-Scooter mit Betriebserlaubnis erlaubt.

Welche Fahrzeuge haben die amtliche Betriebserlaubnis?

Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen, um überhaupt eine amtliche Betriebserlaubnis zu bekommen. Nur dann dürfen sie auf öffentlichem Gelände gefahren werden. 

Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO. 

Eine Übersicht über zugelassene E-Scooter findet man auf den meisten Händler-Homepages. Eine gute Übersicht bietet z.B. Rolling Bull.

Gibt es ein Mindestalter für das Fahren von E-Scootern?

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Brauche ich einen Führerschein?

Nein, für das Fahren von E-Scootern wird kein Führerschein benötigt. 

Besteht eine Helmpflicht?

Nein, das Fahren ist auch ohne Helm erlaubt.

Unser Tipp für Ihre Sicherheit: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir zum Schutz gegen schwere Kopfverletzungen das Tragen eines Sicherheitshelms. 

Gibt es eine Promillegrenze?

Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mit mindestens 1,1 Promille auf dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. 

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren.

Bleiben Sie am Ball!

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